# Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur

Kundmachung des Landeshauptmannes vom 8. Jänner 2016 betreffend die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Zusammenarbeit im Bereich der Verkehrsdateninfrastruktur durch die Österreichische Graphenintegrationsplattform GIP

StF: LGBl. Nr. 2/2016

Im RIS seit

17.01.2024