# Landschaftsschutzgebiet „Flatschacher See-Krahkogel“

Verordnung der Landesregierung vom 7. April 1970, mit der das Gebiet um den Flatschacher See und den Krahkogel zum Landschaftsschutzgebiet „Flatschacher See-Krahkogel“ erklärt wird

StF: LGBl. Nr. 79/1970

Im RIS seit

24.01.2024