# Verkürzung der Schonzeit für die Aaskrähen

Außerkrafttretensdatum

Verordnung der Landesregierung vom 14. Jänner 2025 betreffend die Verkürzung der Schonzeit für die Aaskrähen (Raben- und Nebelkrähen)

StF: LGBl. Nr. 7/2025

Im RIS seit

23.01.2025