# Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen"

Verordnung der Landesregierung vom 20. Mai 2025, mit der die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirkes Feldkirchen über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen" genehmigt wird

StF: LGBl. Nr. 33/2025

> Auf Grund des § 84 Abs. 1 Kärntner Allgemeine Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 43/2024, wird verordnet:

Im RIS seit

03.07.2025

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

(1) Die Vereinbarung von Gemeinden des politischen Bezirkes Feldkirchen über die Bildung eines Gemeindeverbandes „Feldkirchen“ wird. genehmigt.

(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.

Im RIS seit

04.07.2025

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Im RIS seit

03.07.2025

## Anl. 1 Im RIS seit {#prov_anl_1}

Vergleiche Anlage zu LGBL Nr 33/2025.

Im RIS seit

03.07.2025