# Kärntner Wohnbeihilfeverordnung 2026

Verordnung der Landesregierung vom 25. November 2025, mit der die Höhe der zumutbaren Wohn- und Betriebskosten pro monatlichem Einkommen festgesetzt wird (Kärntner Wohnbeihilfeverordnung 2026)

StF: LGBl. Nr. 72/2025

> Aufgrund des § 8 Abs. 4 iVm § 6 Abs. 6 des Kärntner Wohnbeihilfegesetzes – K-WBHG, LGBl. Nr. 82/2024, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 30/2025, wird verordnet:

Im RIS seit

07.01.2026

## § 1 Im RIS seit {#par_1}

Die zumutbaren Wohn- und Betriebskosten betragen bei einem monatlichen Einkommen:

Im RIS seit

07.01.2026

## § 2 Im RIS seit {#par_2}

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2026 in Kraft.

Im RIS seit

07.01.2026