# Selbstzahlertarife für ambulante Leistungen in Landeskrankenanstalten

Verordnung der Landesregierung vom 19. Dezember 2025, mit der die Selbstzahlertarife für ambulante Leistungen in den Landeskrankenanstalten festgesetzt werden

StF: LGBl. Nr. 92/2025

Im RIS seit

21.01.2026