# Verleihung der Bezeichnung "Marktgemeinde" an die Gemeinde Seeboden

Gesetz vom 3. März 2000, mit dem der Gemeinde Seeboden die Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen wird

Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:

Artikel I

Der Gemeinde Seeboden wird die Bezeichnung "Marktgemeinde" verliehen.

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am 1. Juni 2000 in Kraft.