# Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung,Änderung

Verordnung der Landesregierung vom 13. Juni 2000, Zl. 10L-101/105/2000, mit der die Verordnung über das

land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen (Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung)

geändert wird

Auf Grund der §§ 9, 14, 29, 30, 48, 56 und 58 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993, LGBl. Nr. 16, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 58/1998, wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung über das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen

(Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung), LGBl. Nr. 119/1993, zuletzt

geändert durch die Verordnung

LGBl. Nr. 40/1999, wird wie folgt geändert:

"An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. a, b und d hat der Unterricht an fünf Tagen in der Woche zu erfolgen."

"Der Unterricht hat an Schulen gemäß Abs. 1 lit. a, b, c sowie in der 1. und 4. Schulstufe gemäß Abs. 1 lit. d

je Schulstufe zwei Semester (Winter- und Sommersemester) zu dauern. An Schulen gemäß Abs. 1 lit. d hat der Unterricht in der 2. Schulstufe ein Wintersemester, in der 3. Schulstufe ein verkürztes Sommersemester,

welches am zweiten Montag im April beginnt, zu dauern (saisonmäßige Führung gemäß § 29 Abs. 2 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993). An Schulen gemäß Abs. 1 lit. c hat zwischen 2. und 3. und 3. und 4. Schulstufe eine Pflichtpraxis von je zumindest vier Wochen zu erfolgen. An Schulen gemäß Abs. 1

lit. d hat zwischen 2. und 3. Schulstufe eine Pflichtpraxis im Ausmaß von 14 Monaten zu erfolgen, wobei diese

grundsätzlich in mindestens zwei verschiedenen Betrieben zu absolvieren ist. Mit Zustimmung der Schulleitung kann die Pflichtpraxis in nur einem Betrieb absolviert werden, wenn Fertigkeiten in mindestens

zwei Produktions- bzw. Dienstleistungszweigen oder in mindestens einem Produktions- und einem Dienstleistungszweig des Gartenbaues vermittelt werden.

"§ 50

Mehrtägige Veranstaltungen dürfen höchstens in folgendem Ausmaß durchgeführt werden:

Schulart/Ausmaß in SchulstufeKalendertagen

An Schulen gem. § 3 Abs. 1 lit. a und b

Pflichtgegenstände

Deutsch

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

Volkskunde und Dorfentwicklung

Mathematik

Politische Bildung

Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewußtmachen wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten. Erziehung zu sicherem

Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten. Befähigung zur Ersten Hilfe und zum richtigen Verhalten bei Erkrankungen.

Lehrstoff

Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege, gesunde Lebensweise; Erscheinungen und Ursachen häufiger

Krankheiten, Verhalten bei Krankheiten; Hausapotheke.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.

Entfaltung der Persönlichkeit; Erziehung und Selbsterziehung. Geschlecht, Liebe, Ehe.

Familienleben: Die Familie und ihre Mitglieder; Familie und Öffentlichkeit.

Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen;

Wundversorgung; Transport von Verletzten.

Umweltschutz: Gefährdung und Erhaltung des Lebensraumes.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunter-richtes sind besonders auszunützen.

Informationen der Massenmedien sind auszuwerten.

Die Erste Hilfe ist zu üben; auf Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel ist besonders Bedacht zu nehmen.

Ökologie und Umweltschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

Grundlagen des Gartenbaues

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der na-turkundlichen Grundlagen des Gartenbaues. Wecken und Fördern

des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Boden-fruchtbarkeit

und für die Lebensvorgänge in

der Natur.

Wetter- und Klimakunde: Grundbegriffe, Einfluß der Klimafaktoren auf die Pflanze, Wettervorhersage,

Witterungsschäden und deren Verhütung, Gewächshausklima.

Bodenkunde: Aufbau der Erde; Entstehung des Bodens; Bestandteile des Bodens;

Einteilung der Böden;

Bodeneigenschaften; Boden-verbesserung und Bodenbearbeitung; Bodenwasser;

Bodenluft; Gärtnerische Erden

und Substrate; Zuschlagstoffe; Bodenschutz und Bodenpflege.

Pflanzenernährung: Pflanzennährstoffe, Er-tragsgesetze, Mineraldünger, Organische Dünger, Bemessung der Düngergaben.

Didaktische Grundsätze

Auf den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und der Notwendigkeit des Bodenschutzes ist besonders hinzuweisen.

Pflanzenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Bo-tanik. Wecken und fördern der Freude an der Pflanzenwelt.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonders Wert zu legen.

Pflanzenschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für den Pflanzenschutz im Gartenbau

erforderlich sind. Anleitung zu

ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.

Zierpflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Her-anzucht, Pflege und Vermarktung der wich-tigsten Blumen und Zierpflanzen erforderlich sind. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Auf praxisbezogene Kulturanleitungen ist besonderer Wert zu legen. Vernetztes

Denken soll gefördert werden.

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen

Floristik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von floristischen Grundkenntnissen. Wecken und fördern der Freude an schöner Gestaltung. Das Geschick im Erkennen der Auswahl und Verarbeitung geeigneter Materialien ist zu

fördern und das Gefühl für

Proportionen und Farbkombinationen zu entwickeln.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Auf praxisbezogene Darstellung ist beson-ders Wert zu legen. Stilsicherheit ist durch Übung anzustreben. Das Verständnis für die floristische Gestaltung ist gezielt zu fördern.

Baumschulwesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Heranzucht, Pflege und Vermarktung von Gehölzen und Stauden

erforderlich sind. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Landschaftsgärtnerei

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der für die Gestaltung von Gar-tenanlagen und Friedhöfen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehraus-gänge zu ergänzen.

Gemüseproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Her-anzucht, Pflege und Vermarktung der wich-tigsten Gemüsearten.

Anleitung zu ökonomi-schem und ökologischem Denken und Han-deln.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete, die Arten der Vermarktung sowie auf die Sortierungsvorschriften und auf die Quali-tätsrichtlinien ist hinzuweisen

Technik im Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen bezüglich Aufbau, Funktion, Wartung und Pflege technischer Einrichtungen im Gartenbau. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Dem Unfallschutz und der Unfall-verhütung ist

besonderes Augenmerk zu schenken.

Betriebswirtschaft und Buchführung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Grundkenntnisse, die zum Verständnis von Vorgängen und Zusammenhängen in der Wirtschaft erforderlich sind, wobei die wirtschaftlichen Vorgänge im Gartenbaubetrieb, dessen rationelle

Einrichtung und erfolgreiche Führung besonders zu beachten sind. Befähigung zu den Grundlagen des

gärtnerischen Rechnungswesens. Anleitung zur Beobachtung volkswirtschaftlicher Entwicklungen und deren

Einfluß auf den Gartenbau sowie zu kaufmännischem Denken und Handeln.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten.

Für das Rechnungswesen sind die im Handel erhältlichen Drucksorten, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare zu verwenden. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Grundzüge des Rechnungswesens und der Betriebsplanung.

In der 4. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterricht Text- und Datenverarbeitung herzustellen. Der Unterricht ist durch Lehr-ausgänge zu ergänzen.

Verkaufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung handelskundlicher Grundkennt-nisse sowie der erforderlichen Kenntnisse zum erfolgreichen

Verkaufen gärtnerischer Erzeugnisse. Anleitung zum richtigen Umgang mit Kunden.

Didaktische Grundsätze

Auf die laufende Weiterentwicklung im Be-reich Kunde und Verkauf ist besonders

Be-dacht zu nehmen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Text- und Datenverarbeitung

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze:

Siehe Anlage B/1

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe Zierpflanzenproduktion/

Floristik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung spezieller Kenntnisse in Zier-pflanzenproduktion und Floristik.

Anleitung zu ökonomischem und

ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Zierpflanzenproduktion

Kultur, Steuerung und Vermarktung des speziellen Sortiments von Beet- und Balkonblumen, Zimmerpflanzen,

Schnittblumen und Schnittgrün, Sonderkulturen, Erdlose Kulturen.

Floristik

Trauerfloristik; Allerheiligen-, Advent- und Osterfloristik; Hochzeitsfloristik; Stilkunde; Dekorationen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedeutung und Möglichkeit der Spezialisierung ist besonders einzugehen.

Auf neueste Kulturverfahren

und -methoden ist besonders Bedacht zu nehmen.

Durch Anschauung und Üben ist Stilsicherheit in themengerechter Form und Farbgebung anzustreben. Das Verständnis für die floristische Gestaltung ist gezielt zu fördern. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu

ergänzen.

Gegenstandsgruppe Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung spezieller Kenntnisse im Baumschulwesen und Landschaftsgärtnerei.

Anleitung zu ökonomischem

und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Baumschulwesen

Spezielle Anzucht- und Kulturverfahren von Gehölzen; Schnitt und Pflege von Gehölzen; Qualitäts- und Gütebestimmungen; Vermarktung von Gehölzen und Stauden; Sortiment und Verwendung von Laub- und Nadelgehölzen, Schling- und Kletterpflanzen, Stauden, Wasserpflanzen und Gräser.

Landschaftsgärtnerei

Horizontal- und Lagemessung, Projektplanung für private Gärten, öffentliche Grünanlagen, Landschafts- und Sportplatzbau; Pflege- und Baumaßnahmen; Bauabwicklung und Leistungsbeschreibung

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehraus-gänge zu ergänzen.

Freigegenstände

Lebende Fremdsprache

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

Chorgesang

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

Sport

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/2

Lehrstoff

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/2

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Lehrstoff

Landschaftsgärtnerei

Boden- bzw. Erdarbeiten; Bodenverbesserung, Bodenbearbeitung und Bodenverarbeitung.

Arbeiten mit Pflanzen: Pflanzenversorgung, Pflanzung bzw. Verpflanzen von Gehölzen und Stauden, Anlage

von Wiesen- und Rasenflächen, Erhaltungspflege von Gehölz- und Staudenpflanzungen sowie Rasenflächen;

Verwendung von Gehölzen

Zierpflanzenproduktion

Erkennen von Pflanzen und Saatgutarten; Durchführung einfacher Kulturarbeiten im Zierpflanzenbau;

Erkennen von Pflanzenge-weben im Mikroskop.

Baumschulwesen

Pflanzung und Schnitt von Obstgehölzen; Anlegen eines Herbariums; Obstsortenkunde; Gehölzkunde.

Floristik

Herstellen von Sträußen und Blumenarrangements; Vorbereiten von Zierpflanzen für den Verkauf.

Pflanzenkunde

Erkennen eines Grundsortimentes an Zimmer- und Freilandpflanzen.

Gemüseproduktion

Samenkunde gebräuchlicher Gemüsearten; Grundlegende Kulturarbeiten: Aussaat, Pikieren, Pflanzung.

Technik im Gartenbau

Material- und Werkzeugkunde; Handhabung von Werkzeugen für die Metall- und Holzbearbeitung; Herstellen

von Elektroschweiß-verbindungen; Einsatz, Wartung und Pflege von Gartenbaumaschinen und Geräten.

Landschaftsgärtnerei

Pflanz- und Pflegearbeiten im Herbst; Grafische Darstellungsarten; Mauerbau und Bodenbeläge.

Zierpflanzenproduktion

Durchführen allgemeiner Kultur- und Pfle-gearbeiten an Zierpflanzen, Beet- und Bal-konblumen unter Einsatz

verschiedener Hilfs-stoffe; Erkennen von Zimmerpflanzen.

Baumschulwesen

Autovegetative Vermehrung von Gehölzen und Stauden; Xenovegetative Vermehrung von Gehölzen; Rodung

und Überwinterung von Gehölzen und Stauden; Betriebspraxis.

Floristik

Lehrstoff der 1. Schulstufe, jedoch mit gesteigerten Anforderungen; Dekorationen.

Pflanzenkunde

Erkennen von Zimmer- und Freilandpflanzen.

Gemüseproduktion

Allgemeine Kultur- und Pflegearbeiten an Gemüsepflanzen

Verkaufskunde

Üben des Verkaufsgespräches mit Video-Training; Richtiges Telefonieren im Ein- und Verkaufsbereich;

Erstellen von Standardsorti-menten für den Endverkauf.

Technik im Gartenbau

Einsatz, Wartung und Pflege von wichtigen Maschinen und Geräten für den Gartenbau sowie von

Gewächshauseinrichtungen.

Anwenderschutz: Handhaben von Geräten für den Pflanzenschutz.

Pflanzenschutz

Umgang und Aufbewahrung von Pflanzen-schutzmitteln; Spritzbrühenherstellung und Ausbringung; Erkennen

von nicht para-sitären und parasitären Schäden an Pflanzen.

Landschaftsgärtnerei

Pflanz- und Pflegearbeiten im Frühjahr; einfache technische Baumaßnahmen; Verwendung von Gehölzen und Stauden.

Zierpflanzenproduktion

Erkennen von Sommerblumen; Kulturarbeiten an Beet- und Balkonpflanzen unter Einsatz verschiedener

Hilfsstoffe.

Baumschulwesen

Betriebspraxis; Aufschulen/Verschulen von Gehölzen; Kultur-, Pflege- und Schnittmaßnahmen; Pflanzenkunde

– Koniferen.

Floristik

Lehrstoff der 2. Schulstufe, jedoch mit gesteigerten Anforderungen; Dekorationen.

Pflanzenkunde

Erkennen von Zimmer- und Freilandpflanzen.

Gemüseproduktion

Allgemeine Kultur- und Pflegearbeiten an Heil- und Gewürzkräutern; Erkennen von Kräutern.

Verkaufskunde

Üben des Verkaufsgespräches mit Video-Training; Richtiges Telefonieren im Ein- und Verkaufsbereich;

Erstellen von Standardsorti-menten für den Endverkauf.

Pflanzenkunde

Erkennen und Beschreiben von Pflanzensortimenten gegliedert nach Spezialbereichen.

Gemüseproduktion

Erstellen von Kulturplänen; Kulturverlauf bei Gemüsepflanzen, Nutz- und Heilpflanzen; Marktbeobachtung

Technik im Gartenbau

Steuerungssysteme im Gartenbau; Planung einer Gartenbauanlage; Kunden- und Kulturbetreuung mit

technischen Hilfsmitteln.

Pflanzenschutz

Erkennen von Krankheiten, Schädlingen und Schadpflanzen; Durchführen der Pflanzenschutzmethoden;

Umgang mit Pflanzen-schutzmitteln und -geräten.

Verkaufskunde

Üben spezieller Verkaufssituationen mit Video-Training; Üben des marktgerechten Anbietens und des Verkaufes von gärtnerischen Erzeugnissen; Markterhebung zu aktuellen Themen. Betriebsanalyse nach speziellen Vorgaben; Gestaltung von Verkaufsanlagen; Lehraus-gänge zu aktuellen

Anlässen.

Gartenbau

Wichtige Tätigkeiten aus den nicht gewählten Gegenstandsgruppen; Tagebuchführung.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe Zierpflanzenproduktion/

Floristik

Zierpflanzenproduktion

Durchführen von speziellen Kultur- und Pflegearbeiten an Zierpflanzen unter Einsatz verschiedener

Hilfsmittel; Kulturplanung; Kultursteuerung; Erkennen des Zierpflanzensortimentes; Ernten, Sortieren und Verpacken von Zierpflanzen; Kulturarbeiten an Sonder-kulturen; Saisonale

Bepflanzungen im Freiland und in Innenräumen.

Floristik

Hochzeitsfloristik, Trauerfloristik, Allerheiligen-, Advent- und Osterfloristik, Tischdekorationen.

Dekorationen zu speziellen Anlässen.

Verkaufstraining.

Gegenstandsgruppe Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

Baumschulwesen

Vermehrung, Anzucht- und Kulturverfahren von Stauden, Koniferen, Laubbäumen und Sträuchern; Spezielle

Schnitt- und Pflege-maßnahmen von Gehölzen und Stauden; Marktgerechtes Anbieten

von Stauden und Gehölzen; Sortimentskunde – Stauden und Gehölze.

Landschaftsgärtnerei

Erstellen von einfachen Gestaltungsplänen für Vorgarten, Wohngarten, öffentliche Parkanlagen; Erstellen

eines Modells zu einem Wohnhausgarten; Durchführung von diversen Baumaßnahmen; Verwendung von

Pflanzen-sortimenten, Fächerübergreifende Projektarbeiten.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

V. PFLICHTPRAXIS

Siehe Anlage B/5"

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. September 2000 in Kraft.