# Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung, Änderung

Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:

Artikel I

Die Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung, K-GFPO, LGBl. Nr. 32/1988, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 11/1993, 99/1993, 52/1996 und 121/1997, wird wie folgt geändert:

„§ 56

Verweisungen

(1) Soweit in diesem Gesetz auf Bundesgesetze verwiesen wird, sind diese in der nachstehend angeführten Fassung anzuwenden:

(2) Soweit in diesem Gesetz auf Landesgesetze verwiesen wird, sind diese in ihrer jeweils geltenden Fassung anzuwenden."

Artikel II

Bis zum 31. Dezember 2001 treten in § 47 Abs. 1 lit. c an die Stelle des Betrages von 365 Euro der Betrag von S 5.000,— und in § 54 Abs. 2 an die Stelle des Betrages von 2.500 Euro der Betrag von S 30.000,—.

Der Präsident des Landtages:

Dipl.-Ing. F r e u n s c h l a g

Der Landesrat:

W u r m i t z e r