# Referatseinteilung, Änderung

Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie Art. 56 Abs. 2, Art. 51 Abs. 4 und 6 K-LVG wird verordnet:

Die Referatseinteilung, LGBl. Nr. 11/2000, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 32/2000, wird wie folgt geändert:

Die Angelegenheiten der Abteilung 7;

Von der Abteilung 1 folgende Angelegenheit:

Tourismusservice;

Die Angelegenheiten der Abteilung 4, ausgenommen:

Auslösung des Konsultationsmechanismus"

ersetzt.

Von der Jugendwohlfahrt die Bereiche der Tagesmütter- bzw. -väter und Kindertagesstätten" ersetzt.

Der Landeshauptmann:

Dr. Haider

Der Landesamtsdirektor:

Dr. Sladko