# Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Krumpendorf

33. Verordnung der Landesregierung vom 30. April 2002, Zl. 1W-WAHL-47/1-2002, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Krumpendorf am Wörther See ausgeschrieben wird

Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, in Verbindung mit § 76b der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung - K-GBWO, LGBl. Nr. 9/1991, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2002, wird verordnet:

§ 1

Die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Krumpendorf am Wörthersee wird ausgeschrieben.

§ 2

Als Wahltag wird Sonntag, der 8. September 2002, festgesetzt. Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 22. September 2002, bestimmt.

§ 3

Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 17. Juni 2002 bestimmt.

Der Landeshauptmann:

Dr. H a i d e r

Der Landesamtsdirektor:

Dr. S l a d k o