# Festsetzung der Schulsprengel der Volksschulen des Bezirkes Spittal an der Drau

Aufgrund der §§ 57 Abs. 1, 2, 3 und 5 und 58 Abs. 3 des Kärntner Schulgesetzes LGBl. Nr. 58/2000, in der Fassung LGBl. Nr. 46/2001, wird verordnet:

§ 1

Der Schulsprengel für die Volksschule Bad Kleinkirchheim mit dem Standort in der Gemeinde Bad Kleinkirchheim umfasst:

Der Schulsprengel für die Volksschule Baldramsdorf mit dem Standort in der Gemeinde Baldramsdorf umfasst das Gebiet der Gemeinde Baldramsdorf.

§ 3

Der Schulsprengel für die Volksschule Berg im Drautal mit dem Standort in der Gemeinde Berg im Drautal umfasst das Gebiet der Gemeinde Berg im Drautal.

§ 4

Der Schulsprengel für die Volksschule Dellach im Drautal mit dem Standort in der Gemeinde Dellach im Drautal umfasst das Gebiet der Gemeinde Dellach im Drautal.

§ 5

Der Schulsprengel für die Volksschule Flattach mit dem Standort in der Gemeinde Flattach umfasst das Gebiet der Gemeinde Flattach.

§ 6

Der Schulsprengel für die Volksschule Gmünd mit dem Standort in der Stadtgemeinde Gmünd umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Gmünd.

§ 7

Der Schulsprengel für die Volksschule Greifenburg mit dem Standort in der Marktgemeinde Greifenburg umfasst das Gebiet der Marktgemeinde Greifenburg.

§ 8

Der Schulsprengel für die Volksschule Großkirchheim mit dem Standort in der Gemeinde Großkirchheim umfasst das Gebiet der Gemeinde Großkirchheim.

§ 9

Der Schulsprengel für die Volksschule Apriach mit dem Standort in der Gemeinde Heiligenblut umfasst von der Gemeinde Heiligenblut das Gebiet, das südöstlich der Linie liegt, die an der nördöstlichen Grenze der Gemeinde Heiligenblut im Schnittpunkt mit der Landesgrenze (Goldbergspitze, Kote 3073) beginnt, nun in südwestlicher Richtung abfallend über das Klein Fleiß Kees bis in das Kleine Fleißtal zum Gasthof „Alter Pocher" und weiter dem Kleinfleißbach talwärts bis zur Einmündung in den Großfleißbach entlang zieht, dann weiter dem Fleißbach talwärts bis in die Höhe der Fleißkapelle folgt, von hier zur Katastralgemeindegrenze Apriach/Rojach und weiter entlang der Katastralgemeindegrenze Apriach/Rojach in südöstlicher Richtung bis zu einem Punkt 100 m südöstlich der Liegenschaft vlg. Glanzner (Schachnern 17) verläuft, sodann gerade nach Westen zur Möll führt und anschließend der Möll abwärts bis zur Einmündung des Zopenitzenbaches folgt, jetzt den Zopenitzenbach bergwärts zieht und anschließend gerade weiter zur Kote 2483 (Fleckenkopf) und südlichen Grenze der Gemeinde Heiligenblut lenkt.

§ 10

Der Schulsprengel für die Volksschule Heiligenblut mit dem Standort in der Gemeinde Heiligenblut umfasst von der Gemeinde Heiligenblut das Gebiet, das nordwestlich der Linie liegt, die an der nordöstlichen Grenze der Gemeinde Heiligenblut im Schnittpunkt mit der Landesgrenze (Goldbergspitze) beginnt, nun in südwestlicher Richtung abfallend über das Klein Fleiß Kees bis in das Kleine Fleißtal zum Gasthof „Alter Pocher" und weiter dem Kleinfleißbach talwärts bis zur Einmündung in den Großfleißbach entlangzieht, dann weiter dem Fleißbach talwärts bis in die Höhe der Fleißkapelle folgt, von hier zur Katastralgemeindegrenze Rojach/Apriach und weiter entlang der Katastralgemeindegrenze Apriach/

Rojach in südöstlicher Richtung bis zu einem Punkt 100 m südöstlich der Liegenschaft vlg. Glanzner (Schachnern 17) verläuft, sodann gerade nach Westen zur Möll führt und anschließend der Möll abwärts bis zur Einmündung des Zopenitzenbaches folgt, jetzt den Zopenitzenbach bergwärts zieht und anschließend gerade weiter zur Kote 2483 (Fleckenkopf) und südlichen Grenze der Gemeinde Heiligenblut lenkt.

§ 11

Der Schulsprengel für die Volksschule Irschen mit dem Standort in der Gemeinde Irschen umfasst das Gebiet der Gemeinde Irschen mit Ausnahme des Gebietes, das zum Schulsprengel für die Volksschule Oberdrauburg gehört und südlich, westlich und nördlich der Linie liegt, die im Schnittpunkt der Gemeindegrenze von Oberdrauburg mit der Zwickenberger Straße beginnt, nun gerade nach Osten über den Tobelbach, das E-Werk der Kelag einschließend, zum linksseitigen Tobelbachweg zieht, sodann entlang des linksseitigen Tobelbachweges nach Süden zur Ortsbrücke Simmerlach führt und anschließend den Grenzweg zwischen den Ortschaften Simmerlach und Mötschlach entlang läuft und gerade weiter nach Süden über die B 100 (Drautal Straße) zur Strecke der Österreichischen Bundesbahnen stößt und von hier der Bundesbahnstrecke in westlicher Richtung bis zur westlichen Grenze der Gemeinde Irschen folgt.

§ 12

Der Schulsprengel für die Volksschule Lind im Drautal mit dem Standort in der Gemeinde Kleblach-Lind umfasst das Gebiet der Gemeinde Kleblach-Lind.

§ 13

Der Schulsprengel für die Volksschule Eisentratten mit dem Standort in der Gemeinde Krems in Kärnten umfasst von der Gemeinde Krems in Kärnten das Gebiet, das südwestlich der Linie liegt, die an der südöstlichen Grenze der Gemeinde Krems in Kärnten und Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenze Eisentratten/Leoben beginnt, nun der Katastralgemeindegrenze Eisentratten/Leoben in nordwestlicher Richtung bis in die Höhe der Kote 1412 (nordöstlich der Liegenschaft Pirkeggen 16) folgt, hierauf in nordwestlicher Richtung nördlich an der Liegenschaft Pirkeggen 16 vorbei zur Straße von Leoben nach Laggen bei der Abzweigung des Aufschließungsweges zur Liegenschaft vlg. Keuschenbauer (Laggen Nr. 14) zur Lieser 200 m östlich der Kote 845 gelangt, sodann der Lieser und später dem Staudacher Bach aufwärts bis zu seinem Ursprung entlang verläuft, von hier gerade über die Koten 1488 und 1246 zur westlichen Grenze der Gemeinde Krems in Kärnten zieht.

§ 14

Der Schulsprengel für die Volksschule Kremsbrücke mit dem Standort in der Gemeinde Krems in Kärnten umfasst

§ 15

Der Sprengel für die Volksschule Leoben mit dem Standort in der Gemeinde Krems in Kärnten umfasst von der Gemeinde Krems in Kärnten das Gebiet:

§ 16

Der Schulsprengel für die Volksschule Holz mit dem Standort in der Gemeinde Lendorf umfasst das Gebiet der Gemeinde Lendorf.

§ 17

Der Schulsprengel für die Volksschule Möllbrücke mit dem Standort in der Marktgemeinde Lurnfeld umfasst von der Marktgemeinde Lurnfeld das Gebiet, das westlich und südlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Marktgemeinde Lurnfeld in der Drau 500 m südlich der Kote 553 beginnt, nun in gerader nördlicher Richtung zum Drauhofenweg führt, jetzt diesem Wege bis zur B 100 (Drautal Straße) und weiter der Drautal- Straße in westlicher Richtung bis zur Abzweigung des zum Kreuz am Prüll führenden Weges folgt, hierauf diesem Weg bis zum Kreuz am Prüll und weiter zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Möllbrücke I/Möllbrücke II/Pusarnitz zieht, sodann der Katastralgemeindegrenze Möllbrücke I/Möllbrücke II bis zur westlichen Grenze der Marktgemeinde Lurnfeld folgt.

§ 18

Der Schulsprengel für die Volksschule Pusarnitz mit dem Standort in der Marktgemeinde Lurnfeld umfasst von der Marktgemeinde Lurnfeld das Gebiet, das östlich und nördlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Marktgemeinde Lurnfeld in der Drau 500 m südlich der Kote 553 beginnt, nun in gerader nördlicher Richtung zum Drauhofenweg führt, jetzt diesem Wege bis zur

B 100 (Drautal-Straße) und weiter der B 100 (Drautal-Straße) in westlicher Richtung bis zur Abzweigung des zum Kreuz am Prüll führenden Weges folgt, hierauf diesem Weg bis zum Kreuz am Prüll und weiter zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Möllbrücke I/Möllbrücke II/Pusarnitz zieht, sodann der Katastralgemeindegrenze Möllbrücke I/Möllbrücke II bis zur westlichen Grenze der Marktgemeinde Lurnfeld folgt.

§ 19

Der Schulsprengel für die Volksschule Mallnitz mit dem Standort in der Gemeinde Mallnitz umfasst das Gebiet der Gemeinde Mallnitz.

§ 20

Der Schulsprengel für die Volksschule Fischertratten mit dem Standort in der Gemeinde Malta umfasst von der Gemeinde Malta das Gebiet, das südlich und südöstlich der Linie liegt, die an der westlichen Grenze der Gemeinde Malta und Kote 2413 (Bartelmann) beginnt, von hier in gerader östlicher Richtung nördlich am Schloss Dornbach vorbei zum Verbindungsweg zwischen den Ortschaften Gries und Dornbach führt, nun diesem Ortschaftsweg in südlicher Richtung bis zur Abzweigung des Privatweges zum Schloss Dornbach folgt, hierauf dem Privatweg in südöstlicher Richtung bis zur Brücke über den Romler Bach entlangzieht, von dort in gerader nordöstlicher Richtung über die Malta, die L 12 (Maltatal Straße), nordwestlich am Haus Fischertratten 64 (Gigler) vorbei, über den Dobraweg zur Kote 1233 gelangt, jetzt in östlicher Richtung nördlich an der Liegenschaft vlg. Egger (Krainberg 1) vorbei zur östlichen Grenze der Gemeinde Malta verläuft und diese in Höhe der Kote 1647 erreicht.

§ 21

Der Schulsprengel für die Volksschule Malta mit dem Standort in der Gemeinde Malta umfasst von der Gemeinde Malta das Gebiet, das nördlich und nordwestlich der Linie liegt, die an der westlichen Grenze der Gemeinde Malta und Kote 2413 (Bartelmann) beginnt, von hier in gerader östlicher Richtung nördlich am Schloss Dornbach vorbei zum Verbindungsweg zwischen den Ortschaften Gries und Dornbach führt, nun diesem Ortschaftsweg in südlicher Richtung bis zur Abzweigung des Privatweges zum Schloss Dornbach folgt, hierauf dem Privatweg in südöstlicher Richtung bis zur Brücke über den Romler Bach entlangzieht, von dort in gerader nordöstlicher Richtung über die Malta, die L 12 (Maltatal Straße), nördlich am Haus Fischertratten 64 (Gigler) vorbei über den Dobraweg, zur Kote 1233 gelangt, jetzt in östlicher Richtung nördlich an der Liegenschaft vlg. Egger (Krainberg 1) vorbei zur östlichen Grenze der Gemeinde Malta verläuft und diese in Höhe der Kote 1647 erreicht.

§ 22

Der Schulsprengel für die Volksschule Millstatt mit dem Standort in der Marktgemeinde Millstatt umfasst von der Marktgemeinde Millstatt das Gebiet, das südlich und westlich der Linie liegt, die an der südöstlichen Grenze der Marktgemeinde Millstatt beginnt, von hier in gerader nördlicher Richtung westlich am Haus Plattner (Dellach 66) vorbei bis zu einem Punkt 200 m nordöstlich dieses Hauses führt, sodann in gerader nordwestlicher Richtung das Haus Bacher (Dellach 90) einschließend zum Gritzenweg gelangt, nun diesem Weg entlang in westlicher Richtung bis zum Sonnenhofbach folgt und gerade weiter nördlich an den Appartementhäusern in Dellach (Dellach 43 und 44) vorbei über den Höhenrücken des Waitollwaldes zum Wasserfall des Pesentheinerbaches verläuft, hierauf in westlicher Richtung südlich des Riedermooses bis zum Weg südlich der Liegenschaft vlg. Klieber (Kleindombra 9) zieht, dann gerade weiter nach Norden östlich an der Liegenschaft Köfler (Obermillstatt 49) vorbei zum Rohrdurchlass, vormals Brücke, der L 17 (Obermillstätter Straße) über den Riegerbach führt, jetzt in südwestlicher Richtung bis zu einem Punkt südwestlich der Liegenschaft Pließnig (Schwaigerschaft 19) gelangt, dann in westlicher Richtung bis südwestlich der Liegenschaft Müller (Schwaigerschaft 9) lenkt, sodann in gerader nördlicher Richtung zwischen der Liegenschaft Thaler (Schwaigerschaft 27) im Osten und der Liegenschaft Winkelbauer (Tschierweg 33) im Westen bis südwestlich der Liegenschaft vlg. Schachner (Hohengaß 4) verläuft, jetzt in nordwestlicher Richtung südwestlich der Liegenschaft vlg. Mört (Hohengaß 1) vorbei zum Tschierweger Bach gelangt, nunmehr in gerader nördlicher Richtung bis zum Ursprung des linken Seitenarmes des Laubendorfer Baches zur Kote 2010 (Tschierweger Nock) zur nördlichen Grenze der Marktgemeinde Millstatt führt.

§ 23

Der Schulsprengel für die Volksschule Obermillstatt mit dem Standort in der Marktgemeinde Millstatt umfasst von der Marktgemeinde Millstatt das Gebiet, das nördlich und östlich der Linie liegt, die an der südöstlichen Grenze der Marktgemeinde Millstatt beginnt, von hier in gerader nördlicher Richtung westlich am Haus Plattner (Dellach 66) vorbei bis zu einem Punkt 200 m nordöstlich dieses Hauses führt, sodann in gerader nordwestlicher Richtung das Haus Bacher (Dellach 90) ausschließend zum Gritzenweg gelangt, nun diesem Weg entlang in westlicher Richtung bis zum Sonnenhofbach folgt und gerade weiter nördlich an den Appartementhäusern in Dellach (Dellach 43 und 44) vorbei über den Höhenrücken des Waitollwaldes zum Wasserfall des Pesentheinerbaches verläuft, hierauf in westlicher Richtung südlich des Riedermooses bis zum Weg südlich der Liegenschaft vlg. Klieber (Kleindombra 9) zieht, dann gerade weiter nach Norden östlich an der Liegenschaft Köfler (Obermillstatt 49) vorbei zum Rohrdurchlass, vormals Brücke, der L 17 (Obermillstätter Straße), über den Riegerbach führt, jetzt in südwestlicher Richtung bis zu einem Punkt südwestlich der Liegenschaft Pließnig (Schwaigerschaft 19) gelangt, dann in westlicher Richtung südwestlich der Liegenschaft Müller (Schwaigerschaft 9) lenkt, sodann in gerader nördlicher Richtung zwischen der Liegenschaft Thaler (Schwaigerschaft 27) im Osten und der Liegenschaft Winkelbauer (Tschierweg 33) im Westen bis südwestlich der Liegenschaft vlg. Schachner (Hohengaß 4) verläuft, jetzt in nordwestlicher Richtung südwestlich der Liegenschaft vlg. Mört (Hohengaß 1) vorbei zum Tschierweger Bach gelangt, nunmehr in gerader nördlicher Richtung bis zum Ursprung des linken Seitenarmes des Laubendorfer Baches zur Kote 2010 (Tschierweger Nock) zur nördlichen Grenze der Marktgemeinde Millstatt führt.

§ 24

Der Schulsprengel für die Expositur Asten der Volksschule Mörtschach mit dem Standort in der Gemeinde Mörtschach umfasst von der Gemeinde Mörtschach das Gebiet, das östlich und nördlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Gemeinde Mörtschach und Kote 1898 (Astner Höhe) beginnt, nun in gerader südlicher und anschließend gerader östlicher Richtung über die Kote 1822 (Mörtschachberg) zur Kote 2524 (Hoher Wiftel) und östlichen Grenze der Gemeinde Mörtschach gelangt.

§ 25

Der Schulsprengel für die Volksschule Mörtschach mit dem Standort in der Gemeinde Mörtschach umfasst:

§ 26

Der Schulsprengel für die Expositur Rettenbach der Volksschule Mörtschach mit dem Standort in der Gemeinde Mörtschach umfasst von der Gemeinde Mörtschach das Gebiet, das südlich und westlich der Linie liegt, die an der westlichen Grenze der Gemeinde Mörtschach in Höhe der Kote 2033 (Kammerbichl) beginnt, nun gerade zur Kote 1665 führt, sodann in südlicher Richtung östlich der Liegenschaften vlg. Keuschnig und vlg. Lukas (Stranach 9 und 7) sowie westlich der Liegenschaft vlg. Egger (Stranach 16) und in weiterer Folge östlich der Liegenschaften vlg. Possegger, vlg. Ladinig, vlg. Pachern, (Stranach 14, 11, 12 und 13), vlg. Pichler, vlg. Huber, vlg. Lorenz sowie vlg. Klenig (Rettenbach 22 und 23, 24, 25 und 26, 16 und 17) verläuft und von hier gerade westlich der Liegenschaft vlg. Lederer (Auen 5) die südliche Grenze der Gemeinde Mörtschach erreicht.

§ 27

Der Schulsprengel für die Volksschule Mühldorf mit dem Standort in der Gemeinde Mühldorf umfasst das Gebiet der Gemeinde Mühldorf.

§ 28

Der Schulsprengel für die Volksschule Oberdrauburg mit dem Standort in der Marktgemeinde Oberdrauburg umfasst von der Marktgemeinde Oberdrauburg das Gebiet:

§ 29

Der Schulsprengel für die Volksschule Zwickenberg mit dem Standort in der Marktgemeinde Oberdrauburg umfasst von der Marktgemeinde Oberdrauburg das Gebiet, das nordöstlich der Linie liegt, die im Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Oberdrauburg/Zwickenberg mit der östlichen Grenze der Marktgemeinde Oberdrauburg beginnt, nun der Katastralgemeindegrenze Oberdrauburg/Zwickenberg in nordwestlicher Richtung bis zum Wurnitzbach folgt, jetzt dem Wurnitzbach und anschließend seinem südlichsten Seitenarm bergwärts zieht, sodann gerade zur westlichen Grenze der Marktgemeinde Oberdrauburg verläuft und diese im Schnittpunkt mit der Katastralgemeindegrenze Oberdrauburg/Zwickenberg erreicht.

§ 30

Der Schulsprengel für die Volksschule Obervellach mit dem Standort in der Marktgemeinde Obervellach umfasst das Gebiet der Marktgemeinde Obervellach.

§ 31

Der Schulsprengel für die Volksschule Döbriach mit dem Standort in der Stadtgemeinde Radenthein umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Radenthein, das westlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Stadtgemeinde Radenthein südöstlich der Liegenschaften vlg. Schanzing und vlg. Larisi (Döbriach, Millstätter Straße Nr. 6 und 2) beginnt, sodann in gerader nordwestlicher Richtung östlich der oben genannten Liegenschaften zum Laufenberger Bach verläuft und diesen in Höhe der Liegenschaft vlg. Bauer (Laufenberg 1) erreicht, nun dem Laufenberger Bach bis zur Einmündung des von der Wetterkreuzhöhe kommenden Seitenarmes aufwärts zieht, hierauf diesem Seitenarm aufwärts folgt und gerade weiter zur westlichen Grenze der Stadtgemeinde Radenthein und Schnittpunkt der Katastralgemeindegrenzen Laufenberg/Matzelsdorf/Obermillstatt führt.

§ 32

Der Schulsprengel für die Volksschule Kaning mit dem Standort in der Stadtgemeinde Radenthein umfasst von der Stadtgemeinde Radenthein das der Katastralgemeinde Kaning.

§ 33

Der Schulsprengel für die Volksschule Radenthein mit dem Standort in der Stadtgemeinde Radenthein umfasst von der Stadtgemeinde Radenthein das Gebiet:

§ 34

Der Schulsprengel für die Volksschule Rangersdorf mit dem Standort in der Gemeinde Rangersdorf umfasst:

§ 35

Der Schulsprengel für die Volksschule Kolbnitz mit dem Standort in der Gemeinde Reißeck umfasst von der Gemeinde Reißeck das Gebiet, das südöstlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Gemeinde Reißeck (Höhe der Kote 2498 Salzkofel) und Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Kolbnitz/Teuchl beginnt, nun dieser Katastralgemeindegrenze in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Kolbnitz/Teuchl/Zandlach folgt, von hier in nördlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Teuchl/Zandlach bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Penk/Teuchl/Zandlach zieht, nun weiter in nördlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Penk/

Zandlach bis zur nördlichen Grenze der Gemeinde Reißeck verläuft.

§ 36

Der Schulsprengel für die Volksschule Penk mit dem Standort in der Gemeinde Reißeck umfasst von der Gemeinde Reißeck das Gebiet, das nordwestlich der Linie liegt, die an der südlichen Grenze der Gemeinde Reißeck (Höhe der Kote 2498 Salzkofel) und Schnittpunkt der zwei Katastralgemeindegrenzen Kolbnitz/Teuchel beginnt, nun dieser Katastralgemeindegrenze in nördlicher Richtung bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Kolbnitz/Teuchel/Zandlach folgt, von hier in nördlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Teuchel/Zandlach bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Penk/Teuchel/Zandlach zieht, nun weiter in nördlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Penk/

Zandlach bis zur nördlichen Grenze der Gemeinde Reißeck verläuft.

§ 37

Der Schulsprengel für die Volksschule Rennweg mit dem Standort in der Gemeinde Rennweg am Katschberg umfasst das Gebiet der Gemeinde Rennweg am Katschberg; ausgenommen ist jedoch das Gebiet südöstlich des Pleschbergbaches, das zum Schulsprengel für die Volksschule Kremsbrücke gehört.

§ 38

Der Schulsprengel für die Volksschule Sachsenburg mit dem Standort in der Marktgemeinde Sachsenburg umfasst das Gebiet der Marktgemeinde Sachsenburg.

§ 39

Der Schulsprengel für die Volksschule Lieserhofen mit dem Standort in der Gemeinde Seeboden umfasst von der Gemeinde Seeboden das Gebiet, das westlich der Lieser (rechtsufrig) liegt.

§ 40

Der Schulsprengel für die Volksschule Seeboden mit dem Standort in der Marktgemeinde Seeboden umfasst von der Marktgemeinde Seeboden das Gebiet, das südlich und östlich der Linie liegt, die an der östlichen Grenze der Marktgemeinde Seeboden und Kote 1338 (Burgstalleralm) beginnt, nun gerade nach Nordwesten bis zu einem Punkt 200 m nordwestlich der Liegenschaft vlg. Wornig (Tangern 54) zieht, sodann gerade nach Süden zur Gemeindestraße Tangern-Liedweg und Einmündung des Fußweges von Gritschach führt, jetzt nach Westen zur Mündung des Kötzingbaches in den Trefflinger Mühlbach gelangt, hierauf in nordwestlicher Richtung über die Kreuzung der Wege in Richtung Pirk, Kötzing und Kraut zur Lieser 600 m südlich der Kote 627 verläuft und anschließend der Lieser talwärts bis zur südlichen Grenze der Marktgemeinde Seeboden folgt.

§ 41

Der Schulsprengel für die Voksschule Treffling mit dem Standort in der Marktgemeinde Seeboden umfasst von der Marktgemeinde Seeboden das Gebiet, das nördlich, westlich und östlich der Linie liegt, die an der östlichen Grenze der Marktgemeinde Seeboden und Kote 1338 (Burgstalleralm) beginnt, nun gerade nach Nordwesten bis zu einem Punkt 200 m nordwestlich der Liegenschaft vlg. Wornig (Tangern 54) zieht, sodann gerade nach Süden zur Gemeindestraße Tangern-Liedweg und Einmündung des Fußweges von Gritschach führt, jetzt nach Westen zur Mündung des Kötzingbaches in den Trefflinger Mühlbach gelangt, hierauf in nordwestlicher Richtung über die Kreuzung der Wege in Richtung Pirk, Kötzing und Kraut zur Lieser 600 m südlich der Kote 627 verläuft und anschließend der Lieser aufwärts bis zur nördlichen Grenze der Marktgemeinde Seeboden folgt.

§ 42

Der Schulsprengel für die Volksschule Molzbichl mit dem Standort in der Stadtgemeinde Spittal an der Drau umfasst von der Stadtgemeinde Spittal an der Drau das Gebiet, das südöstlich der Linie liegt, die an der westlichen Grenze der Stadtgemeinde Spittal an der Drau beginnt, nun drauabwärts bis zur alten Oberamlacher Brücke verläuft, sodann in nördlicher Richtung entlang der nach St. Peter führenden Gemeindestraße, unter der Strecke der Österreichischen Bundesbahnen durch bis zum Kreisverkehr St. Peter/Villach/Zgurn/Spittal/Drau auf der B 100 (Drautal Straße) folgt, nun entlang der nördlichen Straßengrundgrenze der B 100 (Drautal Straße) in westlicher Richtung bis auf die Höhe der ehemaligen Zgurner Straße zuzüglich ca. 30 m entlang führt, dann in nördlicher Richtung westseitig an den Häusern Zgurn 17 und 7 vorbei weiter über den sogenannten Kreuzstein (Kote 833) zur nordöstlichen Grenze der Stadtgemeinde Spittal an der Drau zieht und diese im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Edling/St. Peter Edling erreicht.

§ 43

Der deckungsgleiche Schulsprengel für die Volksschulen in Spittal an der Drau (1 bis 4) mit dem Standort in der Stadtgemeinde Spittal an der Drau umfasst von der Stadtgemeinde Spittal an der Drau das Gebiet, das nordwestlich der Linie liegt, die an der westlichen Grenze der Stadtgemeinde Spittal an der Drau im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Edling/Amberg beginnt, nun drauabwärts bis zur alten Oberamlacher Brücke verläuft, sodann in nördlicher Richtung entlang der nach St. Peter führenden Gemeindestraße, unter der Strecke der Österreichischen Bundesbahnen durch bis zum Kreisverkehr St. Peter/Villach/Zgurn/Spittal/Drau auf der B 100 (Drautal Straße) folgt, nun entlang der nördlichen Straßengrundgrenze der B 100 (Drautal Straße) in westlicher Richtung bis auf die Höhe der ehemaligen Zgurner Straße zuzüglich ca. 30 m entlang führt, dann in nördlicher Richtung westseitig an den Häusern Zgurn 17 und 7 vorbei weiter über den sogenannten Kreuzstein (Kote 833) zur nordöstlichen Grenze der Stadtgemeinde Spittal an der Drau zieht und diese im Schnittpunkt mit den zwei Katastralgemeindegrenzen Edling/St. Peter Edling erreicht.

§ 44

Der Schulsprengel für die Expositur Sonnberg der Volksschule Stall mit dem Standort in der Gemeinde Stall umfasst von der Gemeinde Stall das Gebiet, das östlich, nördlich und westlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Gemeinde Stall und Kreuzeckkopf (Kote 2656) beginnt, von hier in südlicher Richtung über den Bergrücken zum Melenkopf (Kote 2597) und weiter über die Stieflberger Hütte zum Staller Bach gelangt, hierauf dem Staller Bach abwärts bis in Höhe des sogenannten Gasslkreuzes folgt, dann in östlicher Richtung über das Gasslkreuz und den Gasslweg nördlich an der Liegenschaft vlg. Zenz (Sonnberg 13) vorbei zur Einmündung des Lassenweges in den Güterweg Sonnberg führt, sodann dem Lassenweg entlang bis zur Katastralgemeindegrenze Gössnitz/Sonnberg zieht und diese 400 m nördlich des Schnittpunktes der drei Katastralgemeindegrenzen Gössnitz/Stall/Sonnberg erreicht, hierauf der Katastralgemeindegrenze Gössnitz/Sonnberg bis zur nördlichen Grenze der Gemeinde Stall entlang zieht und diese in Höhe des Kreuzeckkopfes (Kote 2656) erreicht.

§ 45

Der Schulsprengel für die Volksschule Stall mit dem Standort in der Gemeinde Stall umfasst von der Gemeinde Stall das Gebiet, das westlich und südwestlich der Linie liegt, die an der nördlichen Grenze der Gemeinde Stall und Kreuzeckkopf (Kote 2656) beginnt, von hier in südlicher Richtung über den Bergrücken zum Melenkopf (Kote 2597) und weiter über die Stieflberger Hütte zum Staller Bach gelangt, hierauf dem Staller Bach abwärts bis in Höhe des sogenannten Gasslkreuzes folgt, dann in östlicher Richtung über das Gasslkreuz und den Gasslweg nördlich an der Liegenschaft vlg. Zenz (Sonnberg 13) vorbei zur Einmündung des Lassenweges in den Güterweg Sonnberg führt, sodann dem Lassenweg entlang bis zur Katastralgemeindegrenze Gössnitz/Sonnberg zieht und diese 400 m nördlich des Schnittpunktes der drei Katastralgemeindegrenzen Gössnitz/Stall/Sonnberg erreicht, hierauf in südlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Gössnitz/Sonnberg bis zum Schnittpunkt der drei Katastralgemeindegrenzen Gössnitz/Stall/ Sonnberg und anschließend weiter der Katastralgemeindegrenze Gössnitz/Stall bis zur südlichen Grenze der Gemeinde Stall entlang zieht und diese südöstlich des Bärenkopfes (Kote 2347) erreicht.

§ 46

Der Schulsprengel für die Expositur Steinwand der Volksschule Stall mit dem Standort in der Gemeinde Stall umfasst von der Gemeinde Stall das Gebiet, das nördlich, östlich und südlich der Katastralgemeindegrenzen Gössnitz/Sonnberg und Gössnitz/Stall liegt.

§ 47

Der Schulsprengel für die Volksschule Steinfeld mit dem Standort in der Marktgemeinde Steinfeld umfasst das Gebiet der Marktgemeinde Steinfeld.

§ 48

Der Schulsprengel für die Volksschule Altersberg mit dem Standort in der Gemeinde Trebesing umfasst von der Gemeinde Trebesing das Gebiet, das südlich und westlich der Linie liegt, die an der westlichen Grenze der Gemeinde Trebesing und Kote 2592 (Gmeineck) beginnt, nun in südöstlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Altersberg/Trebesing bis zum Schnittpunkt dieser Katastralgemeindegrenze mit der Tauernautobahn A 10 (Grundstück Nr. 253/26, Katastralgemeinde Altersberg) zieht, nun in südlicher Richtung entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Parzelle Nr. 253/26, KG Altersberg, bis zur östlichen Grenze der Gemeinde Trebesing verläuft.

§ 49

Der Schulsprengel der Volksschule Trebesing mit dem Standort in der Gemeinde Trebesing umfasst von der Gemeinde Trebesing das Gebiet, das nördlich und östlich der Linie liegt, die an der westlichen Gemeindegrenze und Kote 2592 (Gmeineck) beginnt, nun in südöstlicher Richtung entlang der Katastralgemeindegrenze Altersberg/Trebesing bis zum Schnittpunkt dieser Katastralgemeindegrenze mit der Tauernautobahn A 10 (Grundstück Nr. 253/26, KG Altersberg) zieht, nun in südlicher Richtung entlang der westlichen Grundstücksgrenze der Parzelle Nr. 253/26, KG Altersberg, bis zur östlichen Grenze der Gemeinde Trebesing verläuft

§ 50

Der Schulsprengel für die Volksschule Weißensee mit dem Standort in der Gemeinde Weißensee umfasst das Gebiet der Gemeinde Weißensee.

§ 51

Der Schulsprengel der Volksschule Winklern mit dem Standort in der Marktgemeinde Winklern umfasst:

§ 52

Die Beschreibung der Schulsprengel (deckungsgleichen Schulsprengel) für die Volksschulen in den Gemeinden des politischen Bezirkes Spittal an der Drau sind in den Gemeindeämtern jener Gemeinden, auf deren Gebiet sich die Volksschulsprengel beziehen, und in der in Betracht kommenden Volksschule, zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.

§ 53

Mit dem Wirksamkeitsbeginn dieser Verordnung treten außer Kraft:

Der Landeshauptmann:

Dr. H a i d e r

Der Landesamtsdirektor:

Dr. S l a d k o