# Kärntner Landwirtschaftliche Schulverordnung; Änderung

Auf Grund der §§ 9, 9a, 14, 29, 30, 48, 56, 56a und 58 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993, LGBl. Nr. 16, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 37/2003 wird verordnet:

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung über das land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulwesen (Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung), LGBl. Nr. 119/1993, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl Nr. 39/2000, wird wie folgt geändert:

„(2) An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. b und d hat der Unterricht an fünf Tagen in der Woche zu erfolgen. An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. c hat der Unterricht an einem Tag in der Woche zu erfolgen. An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. e ist der gesamte Unterricht im Ausmaß von 500 Stunden auf zwei Saisonen zu verteilen. Das Unterrichtsjahr beginnt jeweils am ersten Montag im Oktober und endet am letzten Freitag im April. Dabei können Unterrichtseinheiten in geblockter Form auch abends und an Wochenenden gehalten werden."

3. Dem § 2 Abs. 2 wird nach Abs. 2 folgender Abs. 3 angefügt:

„(3) Zwei Fachrichtungen können aus organisatorischen Gründen zu einer fachbereichsübergreifenden Ausbildung zusammengefasst werden. Die Unterrichtserteilung kann in Gegenständen mit gleichen Lehrstoffinhalten in einer Klasse erfolgen. Für die übrigen Gegenstände gelten die Bestimmungen für alternative Pflichtgegenstände."

„(2) An Schulen gemäß Abs. 1 lit. b bis d können das neunte Schuljahr der allgemeinen Schulpflicht und die Berufsschulpflicht erfüllt werden."

„An Schulen gemäß Abs. 1 lit. b kann im Rahmen der schulautonomen Regelung eine Pflichtpraxis von acht Wochen zwischen 2. und 3. Schulstufe eingeführt werden, wobei das Unterrichtsjahr in der 2. Schulstufe um zwei Wochen früher abschließt und in der 3. Schulstufe um zwei Wochen später beginnt."

„(4) An Schulen gemäß Abs. 1 lit. b ist zumindest die erste Schulstufe zu führen. Die zweiten und dritten Schulstufen sind in solcher Anzahl zu führen, dass alle Schüler, die diese Schulen nach erfolgreichem Besuch der ersten Schulstufe weiter besuchen wollen, aufgenommen werden können."

„§ 4a

Schulautonome Lehrplanbestimmungen

(1) Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen (§ 9a K-LSchG) eröffnen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichtes (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), Lern- und Arbeitsformen sowie der Unterrichtsorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Freiräume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulort sowie aus den daraus resultierenden Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautonomen Freiräume soll sich nicht in isolierten Einzelmaßnahmen erschöpfen, sondern sie bedarf eines an den Bedürfnissen der Schüler, der anderen Schulpartner sowie des schulischen, allgemein kulturellen und wirtschaftlichen Umfeldes orientierten Konzeptes.

(2) Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemein-bildende, das fachtheoretische und fachpraktische Ausbildungsziel dieses Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.

(3) Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den allenfalls vorgegebenen Rahmen an Lehrerwochenstunden und die Möglichkeiten der personellen, räumlichen und ausstattungsmäßigen Gegebenheiten der Schule zu beachten.

(4) Das Ausmaß an schulautonomen Stunden ist der jeweiligen Stundentafel zu entnehmen. Um innerhalb der möglichen Bandbreite an schulautonomen Stunden eine Festlegung treffen zu können, muss vorab das Wochenstundenausmaß der einzelnen Pflichtgegenstände bezugnehmend auf die mögliche Schwankungsbreite festgelegt werden. Darüber hinaus kann das Stundenausmaß einzelner Pflichtgegenstände im Ausmaß von maximal 10 Prozent der Gesamtwochenstunden zu Gunsten von Freigegenständen verschoben werden. Dies gilt nicht für den Unterrichtsgegenstand Religion. Die Pflichtgegenstände gemäß § 30 K-LSchG – Deutsch, lebende Fremdsprache, Mathematik, Politische Bildung, Rechtskunde, Leibesübungen – dürfen dabei maximal um 35 Prozent gekürzt werden. Gegenstände aus dem Bereich Fachunterricht dürfen maximal auf die Mindeststundenanzahl laut Stundentafel reduziert werden.

(5) Werden von einzelnen Schulen keine schulautonomen Stunden in Anspruch genommen, gilt für diese die in den Anlagen A/1 bis B/5 jeweils unter Punkt III a und in den Anlagen B/6 bis B/7 unter Punkt IV a angeführte Ersatzstundentafel.

(6) Schulautonome Stunden können in Form von alternativen Pflichtgegenständen angeboten werden.

(7) Soweit in den Lehrplänen nicht enthaltene Unterrichtsgegenstände schulautonom geschaffen werden, haben diese die Bildungs- und Lehraufgabe, den Lehrstoff sowie die didaktischen Grundsätze zu enthalten.

(8) Die Erlassung schulautonomer Bestimmungen obliegt der Schulkonferenz. Diese hat vor ihrer Erlassung den Schulgemeinschaftsausschuss zu hören. Schulautonome Lehrplanbestimmungen sind durch Anschlag an der betreffenden Schule auf die Dauer eines Monats kundzumachen. Nach Ablauf des Monats sind sie bei der Schulleitung zu hinterlegen. Auf Verlangen ist Schülern und Erziehungsberechtigten Einsicht zu gewähren.

(9) Schulautonome Lehrpläne sind der Schulbehörde mindestens 12 Wochen vor Beginn des betreffenden Unterrichtsjahres zur Kenntnis zu bringen. Diese hat die schulautonomen Bestimmungen aufzuheben, wenn sie nicht der Ermächtigung gemäß § 9a Abs. 1 K-LSchG entsprechen oder über die einzelne Schule hinausgehende Interessen der Schüler und Erziehungsberechtigten nicht in ausreichendem Maße berücksichtigt worden sind.

(10) Von den Bestimmungen gemäß §§ 9, 11 und 30 Abs. 5 K-LSchG und § 5 K-LSchV können gemäß § 9a K-LSchG abweichende Festlegungen über die Führung von alternativen Pflichtgegenständen, Freigegenständen und des Förderunterrichts, über die Bildung von Schülergruppen in einzelnen Gegenständen, über den Einsatz von Zweitlehrern sowie über die Eröffnungs-, Teilungs- und Weiterführungszahlen seitens der Schulkonferenz getroffen werden, wenn es im Interesse der Sicherheit der Schüler unerlässlich oder aus pädagogischen Erwägungen zweckmäßig ist.

(11) Die im Rahmen des Stellenplanes zugewiesenen Lehrerwochenstunden dürfen durch die Festlegung schulautonomer Regelungen nicht überschritten werden.

14. § 5 Abs. 3 und 4 lauten:

„(3) Zur Gewährleistung der Sicherheit bzw. des pädagogischen Ertrages kann die Schulkonferenz bestimmen, dass der Unterricht für Teile von Unterrichtsgegenständen durch zwei Lehrer zu erfolgen hat. Das dafür mögliche Stundenkontingent ist in der Stundentafel ausgewiesen.

(4) Der Unterricht in Leibesübungen ist getrennt nach Geschlechtern zu erteilen. Mit Genehmigung des Schulleiters darf der Unterricht auch ohne Trennung nach Geschlechtern erteilt werden, sofern vom Standpunkt der unterschiedlichen Leistungsfähigkeit und der koedukativen Führung kein Einwand besteht."

15. § 6 Abs. 1 lautet:

„(1) Jene Unterrichtsgegenstände bzw. Teile von Unterrichtsgegenständen, die in der jeweiligen Stundentafel der Anlagen gemäß § 4 Abs. 1 durch den Vermerk „Unterricht in Kursform" gekennzeichnet sind, sind geschlossen in Kursform zu halten. Teile von Unterrichtsgegenständen können insoweit in Kursform gehalten werden als dadurch eine wesentliche Steigerung des Unterrichtsertrages erreicht werden kann und organisatorische Notwendigkeiten dies erfordern. Soweit in den Stundentafeln das Stundenausmaß für den theoretischen und praktischen Unterricht nicht angegeben ist, können von den angeführten Stunden maximal 50 Prozent für den praktischen Unterricht verwendet werden. Das Gesamtausmaß des Kursunterrichtes darf – ausgenommen bei der Fachschule für Erwachsene – je Gegenstand maximal 50 Prozent der Jahresstunden betragen. Bei der Fachschule für Erwachsene ist eine weitergehende Blockung möglich."

„6. Abschnitt

Anmeldefrist und Aufnahmevoraussetzungen für Fachschulen"

„(4) Aufnahmevoraussetzung in die Fachschule für Erwachsene ist:

ein Lehrabschluss oder die erfolgreiche Absolvierung der 11. Schulstufe einer mittleren oder höheren Schule; bei fehlendem positiven Abschluss ist die Ablegung einer Eignungsprüfung gemäß § 8 notwendig."

„8. Abschnitt

Berufsbezeichnung

§ 16

Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung an Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. b und erfolgreicher Ablegung der Reife- und Diplomprüfung an einer Schule im Rahmen einer Schulkooperation sind Absolventen berechtigt, die Berufsbezeichnung „Agrar-Kaufmann" bzw. „Agrar-Kauffrau" zu führen. Dies ist im Abschlusszeugnis zu vermerken."

„Diktate in der Unterrichtssprache, in der lebenden Fremdsprache und im Informatikunterricht."

„Durchführung von Feststellungs-, Nachtrags-, Wiederholungs- und Abschlussprüfungen."

„§ 37a

(1) Ein Schüler einer mindestens dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule ist berechtigt, seine Ausbildung zusätzlich durch eine Abschlussprüfung zu beenden, die frühestens am Ende des dritten Unterrichtsjahres stattfindet. Der Prüfungskandidat hat sich spätestens acht Wochen vor Ende des Unterrichtsjahres beim Klassenvorstand für die Abschlussprüfung anzumelden. Der Schulleiter hat einen Haupttermin (in den letzten zwei Wochen vor den Hauptferien unter Beachtung des § 54 Abs. 7 K-LSchG), einen ersten Nebentermin im folgenden September und einen zweiten Nebentermin im folgenden Februar festzulegen. Zur Ablegung im Haupttermin sind alle Prüfungskandidaten berechtigt, die die letzte Schulstufe vor Beginn der Abschlussprüfung erfolgreich abgeschlossen haben oder die – ungeachtet der Bestimmung des § 57 des K-LSchG – in höchstens einem Pflichtgegenstand mit „Nicht genügend" beurteilt worden sind. Jene Prüfungskandidaten, die eine Wiederholungsprüfung (§ 57 des K-LSchG) in zwei Pflichtgegenständen erfolgreich abgelegt haben, sind zur Ablegung im ersten Nebentermin berechtigt.

(2) Vorsitzender der Prüfungskommission ist der Klassenvorstand; im Falle einer Verhinderung vertritt ihn ein vom Schulleiter zu nominierender Lehrer der Klasse. Weitere Mitglieder sind drei Lehrer der Klasse. Zusätzlich kann vom Schulleiter ein Beisitzer bestellt werden. Der Klassenvorstand und die Lehrer sind stimmberechtigt. Die Bestellung des Beisitzers (§ 56a Abs. 3 K-LSchG) hat im Einvernehmen mit der Schulbehörde zu erfolgen. Die Prüfungskommission entscheidet in nichtöffentlicher Sitzung; für einen gültigen Beschluss ist die Anwesenheit des Vorsitzenden und von mindestens zwei Mitgliedern erforderlich. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden. Stimmenthaltungen sind unzulässig.

Als Vorsitzender oder Mitglied der Prüfungskommission ist im Einzelfall ausgeschlossen:

(3) Die Abschlussprüfung besteht aus einer Projektarbeit sowie einer mündlichen und praktischen Prüfung und hat sich auf den Lehrstoff der fachspezifischen Pflichtgegenstände der Fachschule, deren Besuch erfüllt wird, zu beziehen. Die Themenstellung der Projektarbeit hat spätestens sechs Wochen vor dem Termin der Abschlussprüfung durch den Klassenvorstand zu erfolgen. Bei der Projektarbeit können auch mehrere Prüfungskandidaten zusammenarbeiten, wobei durch eine begleitende Kontrolle samt Aufzeichnungen durch einen Lehrer sicherzustellen ist, dass eine Einzelbeurteilung jedes Prüfungskandidaten gewährleistet ist. Bei der mündlichen und praktischen Prüfung ist auf die Projektarbeit und ihr Umfeld Bezug zu nehmen.

(4) Die Abschlussprüfung ist an einem Tag durchzuführen; sie darf nicht vor 7.00 Uhr beginnen und muss spätestens um 18.00 Uhr beendet sein. Die Abschlussprüfung soll nicht länger als insgesamt 60 Minuten dauern. Zur Vorbereitung auf jeden Prüfungsbereich ist dem Prüfungskandidaten eine angemessene Frist, mindestens jedoch 15 Minuten, einzuräumen.

(5) Die Abschlussprüfung ist nicht öffentlich, doch dürfen der Schulleiter und ein Vertreter der für das land- und forstwirtschaftliche Schulwesen zuständigen Aufsichtsbehörde der Prüfung beiwohnen.

Von einem Mitglied der Prüfungskommission ist eine Prüfungsniederschrift zu führen; diese hat jedenfalls zu enthalten:

(6) Für die Projektarbeit sowie die mündliche und praktische Prüfung ist vom jeweiligen Prüfer eine Beurteilung vorzunehmen. Aufgrund der Prüfungsergebnisse ist in einer Konferenz der Prüfungskommission festzusetzen, ob der Prüfungskandidat die Abschlussprüfung „mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden", „bestanden" oder „nicht bestanden" hat. Der Prüfungskandidat hat die Abschlussprüfung „bestanden", wenn keine Beurteilung mit „Nicht genügend" festgesetzt wurde. Wenn eine Beurteilung mit „Nicht genügend" festgelegt wurde, darf der Prüfungskandidat beim nächsten Termin zu diesem Prüfungsteil antreten. Eine „nicht

bestandene" Prüfung darf höchstens zweimal wiederholt werden. Die Gesamtbeurteilung hat „mit ausgezeichnetem Erfolg bestanden" zu lauten, wenn

„(4) In das Abschlusszeugnis der Fachschule gemäß § 3 Abs. 1 lit. b ist folgender Vermerk aufzunehmen:

„Der positive Fachschulabschluss und die erfolgreiche Ablegung der Reife- und Diplomprüfung berechtigen zur Führung der Berufsbezeichnung „Agrarkaufmann" bzw. „Agrarkauffrau."

26. § 47 Abs. 1 lautet:

„(1) Veranstaltungen bis zu einem Tag dauern jeweils entweder bis zu drei oder fünf Stunden oder höchstens einen Tag. Sie dürfen höchstens in folgendem Ausmaß durchgeführt werden:

Schulart/AusmaßAusmaß

Schulstufe(bis zu 3 Stunden)(mehr als 3 Stunden)

Berufsschulen

Schulart/AusmaßAusmaß

Schulstufe(bis zu 5 Stunden)(mehr als 5 Stunden)

Berufsschulen

je Schulstufe1

An Schulen gem. § 3 Abs. 1. lit. b bis d

je Schulstufe5

An Schulen gem. § 3 Abs. 1 lit. e

21"

„Mehrtägige Veranstaltungen dürfen höchstens in folgendem Ausmaß durchgeführt werden:

Schulart/SchulstufeAusmaß in Kalendertagen

An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. b

An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. c

An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. d

An Schulen gemäß § 3 Abs. 1 lit. einsgesamt 3"

„(2) Die Einbeziehung einer Klasse in eine mehrtägige Veranstaltung setzt die Teilnahme von zumindest 70 Prozent der Schüler der Klasse voraus. Sofern sich die Schulveranstaltung hauptsächlich auf Unterrichtsgegenstände bezieht, die in Schülergruppen unterrichtet werden, setzt die Einbeziehung einer Schülergruppe in eine mehrtägige Veranstaltung die Teilnahme von zumindest 70 Prozent der Schüler dieser Gruppe voraus. Schulveranstaltungen können klassen- bzw. schulübergreifend durchgeführt werden. Mit Bewilligung der Schulbehörde kann die Prozentzahl unterschritten werden, sofern wegen der gerechtfertigen Nichtteilnahme von Schülern die Durchführung der Veranstaltung nicht gewährleistet ist und kein Mehraufwand verursacht wird."

29. § 85 Abs. 1 lautet:

„(1) Für jede Schule sind von den Schülern dieser Schule ein Schulsprecher und ein Stellvertreter jeweils in einem gesonderten Wahlgang zu wählen."

„Anlage A/1

LEHRPLAN DER LANDWIRTSCHAFTLICHEN BERUFSSCHULE;

FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT

I. Allgemeine Bildungsziele

Die Berufsschule hat die Aufgabe,

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Die Schüler sind unter Bedachtnahme auf ihre unterschiedliche Vorbildung und Leistungsfähigkeit in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen und zu verantwortungsbewusstem Verhalten in einer Gemeinschaft zu erziehen.

Bei allen Schülern sind die seelischen, geistigen und körperlichen Anlagen, die Vorbildung, die Milieuverhältnisse und die altersmäßigen Interessen soweit wie möglich zu berücksichtigen, um die Lernmotivation zu fördern.

Der Unterricht hat von der Erlebniswelt der Schüler auszugehen und ist berufs- und lebensnah zu gestalten. Auf eine angemessene Verknüpfung von Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, von Tradition und dem Willen zur Neugestaltung ist hinzuarbeiten.

Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen.

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge und Lehrfahrten zu ergänzen. Im Unterricht ist die Selbsttätigkeit in den Vordergrund zu stellen und das Bildungsinteresse, die Selbstständigkeit, das Selbstvertrauen und das kritische Denken des Schülers zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes besonderer Wert zu legen. Durch Üben, Wiederholen und Anwenden ist der Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu sichern. Leistungskontrollen sind einzubauen. Den Schülern sind die Zusammenhänge zwischen dem Lebensganzen und den einzelnen Unterrichtsgegenständen bewusst zu machen.

Wechselbeziehungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und zwischen Theorie und Praxis sind zu berücksichtigen.

Unvorhergesehene Ereignisse sind im Unterricht abweichend von der Lehrstoffverteilung zu behandeln.

Der praktische Unterricht ist so durchzuführen, dass jeder Schüler durch gezielte Arbeitsunterweisungen, durch Übungen grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwirbt. Zur besseren Konzentration kann der Lehrstoff in Bildungseinheiten gegliedert werden.

In der dritten Schulstufe sind die Schüler durch Wiederholung und Festigung des maßgeblichen Lehrstoffes auf die Ablegung der Facharbeiterprüfung vorzubereiten.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und richtigen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der wichtigsten Schriftstücke des Berufslebens ohne größere Verstöße gegen die Rechtschreibung.

Lehrstoff

Rechtschreiben und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen unter Berücksichtigung der gebräuchlichsten Fremdwörter. Diktate; Erlebnis-schilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte; Privater Schriftverkehr.

Sprecherziehung: Erweiterung des aktiven Wortschatzes; freies Sprechen.

Schriftverkehr: Abfassen von Schriftstücken beruflicher Art; Ausfüllen von Formularen und Anträgen;

Sprecherziehung: Gespräch, Diskussion, freie Rede.

Didaktische Grundsätze

Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachstoffen der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung von Nachschlagewerken ist zu üben. Das freie Sprechen ist zu üben.

In der 1. und 2. Schulstufe sind zwei einstündige Schularbeiten, in der 3. Schulstufe ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltags- und Berufsleben und die Befähigung, Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache zu bewältigen.

Lehrstoff

Sprachnormen: Schreibweise und Bedeutung von Wörtern und Phrasen; Grammatikalische Grundstrukturen;

Gebrauch von Wörterbüchern.

Mündliche Kommunikation: Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes; Redeübungen; Gesprächsübungen;

Freies Kommunizieren.

Schriftliche Kommunikation: Konzeption; Gliederung; Formale und inhaltliche Aspekte.

Kreatives Schreiben: Behandlung von Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers; Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen.

Didaktische Grundsätze

Es sind Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers, gesellschaftsrelevante und berufsspezifische Themen zu behandeln.

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zum raschen und sicheren Lösen der im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Probleme; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff

Fachrechnen: Gebräuchliche Maße; Üben der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und Brüche sowie von Flächen- und Körperberechnungen, Durchschnitts-, Verhältnis-, Schluss- und Prozentrechnungen an ausgewählten Beispielen der Fachrichtung.

Fachrechnen: Rechnen ausgewählter Beispiele der Fachrichtung.

Didaktische Grundsätze

Kopfrechnen ist zu üben. Kurze schriftliche Überprüfungen sollen die Ermittlung von Übungsschwerpunkten erleichtern.

In der 1. und 2. Schulstufe sind zwei einstündige Schularbeiten, in der 3. Schulstufe ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates, die österreichische Verfassung und das österreichische Recht. Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft. Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft. Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.

Lehrstoff

Staat: Lebensformen der Gemeinschaft; Grundsätze der Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und des Bundes; Kontrolleinrichtungen; Umfassende Landesverteidigung.

Interessenvertretungen: Landwirtschafts-kammern, Landarbeiterkammern, sonstige wichtige Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.

Politik: Politische Systeme und deren Bestandteile; Gegenüberstellungen; Veränderungsprozesse in politischen Systemen; Staatenverbindende Gemeinschaften und internationale Machtblöcke.

Recht: Für das Berufsleben wichtige Rechtsbestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Arbeits- und Sozialrechtes.

Gerichtsbarkeit: Wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht über „Politik" soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf kritische Auswertung ist zu achten. Beim Unterricht über „Recht" ist auf klare und einfache Darstellung besonderer Wert zu legen.

Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und sozialem Verhalten; Befähigung zur Ersten Hilfe bei Unfällen.

Lehrstoff

Umgangsformen: Ordnung in der Gemeinschaft; Benehmen bei Tisch; Umgang mit den Mitmenschen; Benehmen in der Öffentlichkeit; gepflegte Erscheinung; Feste und Feiern.

Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege; gesunde Lebensweise.

Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen; Wundversorgung; Transport von Verletzten.

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.

Die „Erste Hilfe" ist zu üben; auf Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel ist besonders Bedacht zu nehmen.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und körperlichen Ausdauer; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichem Verhalten.

Lehrstoff

Grundübungen: Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen, Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-, Partner-, Gruppen- und Staffelübungen.

Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen; haltungs- und bewegungsformende Übungen.

Leistungsübungen: Bodenturnen, einfache Geräteübungen, leichtathletische Übungen.

Spiele: Lauf- und Ballspiele.

Schwimmen: Einführung in das Schwimmen; einfache Sprünge und Tauchübungen.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist nach den örtlichen und zeitlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Pflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung und der Pflanzenproduktion in landwirtschaftlichen Betrieben; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Berücksichtigung der Prinzipien des Biologischen Landbaues.

Lehrstoff

Chemie: Grundbegriffe; wichtige anorganische und organische Verbindungen.

Wetter und Klimakunde: Grundbegriffe; Einfluss der Klimafaktoren auf die Pflanze; Wettervorhersage; Witterungsschäden und deren Verhütung.

Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.

Bodenkunde: Entstehung, Bestandteile, Eigenschaften, Einteilung, Bewertung, Verbesserung und Bearbeitung des Bodens.

Düngungslehre: Pflanzennährstoffe; Ertragsgesetze; Wirtschaftsdünger; Mineraldünger; Bemessung der Düngungsgaben; Düngungstechnik; Düngungsplan.

Ackerbau: Anbau, Düngung, Pflege und Ernte wichtiger Ackerpflanzen. Ackerbau im Biolandbau.

Grünlandwirtschaft: Bewirtschaftung des Dauergrünlandes, Futterkonservierung. Grünlandwirtschaft im Biolandbau.

Didaktische Grundsätze

Die Erstellung von Düngungsplänen ist zu üben. Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der wichtigsten Grundkenntnisse der Erzeugung und Verwertung von Obst. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen des Obstbaues; wichtige Obstkulturen und deren Bearbeitung; Obstverwertung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des bäuerlichen Obstbaues abzustimmen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Kultur und Nutzung des Waldes; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes; Anleitung zu ökonomischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen des Waldbaues; Lebensgemeinschaft Wald; Nährstoffkreislauf; Waldboden; wichtige Baumarten; Klimaeinfluss.

Waldbau: Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes; Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Schutz des Waldes.

Ernte und Vermarktung des Holzes; wichtige forstrechtliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers und der Tierproduktion in landwirtschaftlichen Betrieben; Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers: Funktionen der Zelle, Gewebe, Gewebsarten, Organe und Organsysteme.

Melk- und Tierpflegekurs: Hand- und Maschinmelken; Zusammensetzung der Milch; Milchbehandlung beim Produzenten; Milchqualität und Milchpreis; Milchverarbeitung.

Grundlagen der Fütterung: Futterzusammensetzung; Futterwert; Arten von Futtermitteln; Berechnung von Futterrationen.

Fütterung von Rindern und Schweinen: Fütterungsgrundsätze; Erstellen von Futterplänen.

Züchtung und Haltung von Rindern und Schweinen: Wichtige Züchtungsgrundsätze; Haltungsformen; Zuchtbenutzung; Anforderungen an den Stall; Haltungs- und Pflegemaßnahmen; wichtige Aufzeichnungen.

Haltung von Geflügel, Schafen und Pferden: Wichtige Haltungsgrundsätze.

Tierheilkunde: Wichtige Krankheiten bei Rindern und Schweinen.

Didaktische Grundsätze

Die Berechnung von Futterrationen ist zu üben. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik sowie der Funktion und wirtschaftlichen Nutzung landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte, technischer Anlagen und Gebäude; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen der Landtechnik: Wichtige physikalische Grundbegriffe; Werkstoffkunde; Maschinenelemente; Verbrennungsmotoren.

Maschinenkunde: Wichtige landwirtschaftliche Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Wirtschaftliche Mechanisierung: Maschinenkosten; Maschinenkauf; Arbeitstechnik; Überbetrieblicher Maschineneinsatz; Maschinenpflege.

Baukunde: Stallbauten für Rinder und Schweine.

Didaktische Grundsätze

Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist.

Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

Wirtschaftskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge im einzelnen Betrieb und in der gesamten Wirtschaft erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu kaufmännischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft; Entwicklung der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme.

Österreich und seine Wirtschaft; Wirtschaftsraum; Bevölkerung, wichtige Wirtschaftszweige; Wirtschaftserfolg.

Weltwirtschaft: Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftssysteme wichtiger Staaten; Zusammenarbeit von Volkswirtschaften.

Güteraustausch: Geld und Geldgeschäfte; Markt und Preis; Agrarmarkt.

Steuern und Versicherungen.

Agrarpolitik: Ziele und Maßnahmen.

Genossenschaftswesen: Entwicklung, rechtliche Grundlage; Arten von Genossenschaften.

Betriebswirtschaft: Produktionsgrundlagen; Betriebsformen, Betriebserfolg; Buchführung; Verkauf eigener Produkte.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln.

Informatik - EDV

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen einen Überblick über den Aufbau und die Funktion von EDV-Anlagen (Hardware, Software) erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Weiters sind Einsatz, Bedeutung und praktische Anwendung zu vermitteln. Die Schüler sollen Programme anwenden und einfache Aufgaben aus der Berufspraxis mit Hilfe der EDV lösen können.

Handhabung von Personalcomputern, Hardware-Grundlagen, Erstellen von einfachen Schriftstücken mit Hilfe von Standard-Software.

Erstellen von Schriftstücken beruflicher Art mit Hilfe von Standard-Software.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit in der beruflichen Praxis. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen, der Lehrstoff ist durch das Sehen und das selbstständige Nachvollziehen zu erlernen und zu festigen. Im Informatikunterricht ist eine fächerübergreifende Anwendung anzustreben. Es ist daher eine Koordination mit den Fachgegenständen herzustellen. Selbstständiges Arbeiten mit dem Computer soll erlernt werden.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, jene praktischen Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen, die für die künftige Berufsausübung besonders wichtig sind. Erziehung zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit. Anleitung zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise.

Lehrstoff

Holzbearbeitung

Handhabung und Instandhalten von Werkzeugen für die Holzverarbeitung; Anfertigen einfacher Holzverbindungen und Werkstücke aus Holz.

Metallbearbeitung

Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen für die Metallbearbeitung einschließlich der Elektroschweißgeräte; Anfertigen einfacher Werkstücke aus Metall.

Nutztierhaltung

Melk- und Tierpflegekurs: Hand- und Maschinenmelken; Instandhalten der Melkmaschine; Milchbehandlung.

Hauswirtschaft

Hauswirtschaftskurs: Handhaben des Elektroherdes; Zubereiten einfachster Speisen unter Verwendung von Fertiggerichten; Tischdecken im Haushalt und bäuerlichen Fremdenverkehr; Pflegen und Reinigen von Kleidern; Aufräumen eines Zimmers.

Holzbearbeitung

Wie in der 1. Schulstufe, bei gesteigerten Anforderungen.

Metallbearbeitung

Wie in der 1. Schulstufe, bei gesteigerten Anforderungen.

Waldwirtschaft

Handhaben und Instandsetzen von Motorsägen und Forstwerkzeugen; Durchführen wichtiger Waldarbeiten.

Landtechnik

Pflegen und Instandhalten von Elektromotoren, Benzin- und Dieselmotoren.

Handhaben von Elektroschweißgeräten; Vorbereiten und Anfertigen von Elektroschweißverbindungen.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Waldwirtschaft

Festigen des Lehrstoffes der 2. Schulstufe; Messen von Holz.

Landtechnik

Pflegen und Instandhalten von Traktoren und wichtigen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten.

Didaktische Grundsätze

Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Die Ergebnisse der Arbeit sind zu überprüfen und zu beurteilen. Der Unterricht hat auf moderne Arbeitsmethoden und Arbeitsbehelfe Bedacht zu nehmen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen."

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A/1.

Englisch

Siehe Anlage A/1.

Mathematik

Siehe Anlage A/1.

Politische Bildung

Siehe Anlage A/1.

Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Befähigung zur Ersten Hilfe bei Unfällen und zu richtigem Verhalten bei Erkrankungen; Vertrautmachen mit den wichtigsten Maßnahmen der Kinderpflege.

Lehrstoff

Umgangsformen: Ordnung in der Gemeinschaft; Benehmen bei Tisch; Umgang mit den Mitmenschen; Benehmen in der Öffentlichkeit; gepflegte Erscheinung; Feste und Feiern.

Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege; gesunde Lebensweise.

Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen; Wundversorgung; Transport von Verletzten.

Gesundheitslehre: Erscheinung und Ursachen häufiger Krankheiten; Verhalten bei Krankheiten; Hausapotheke.

Werden des Kindes; Ernährung, Pflege und Erziehung des Kindes; wichtige Kinderkrankheiten; staatliche Maßnahmen für Mutter und Kind.

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen.

Die „Erste Hilfe" ist zu üben.

Leibesübungen

Siehe Anlage A/1.

Haushaltungskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur rationellen Führung eines Haushaltes erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Weckung und Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur.

Lehrstoff

Hausarbeit: Arbeitsbekleidung; Reinigungs- und Pflegemittel; Haushaltsmaschinen und –geräte; Reparaturen; Unfallverhütung; Pflege des Heimes; Pflege von Wäsche und Bekleidung.

Tischdecken und Servieren im Haushalt: Tischzubehör; Tischdecken; Servieren von Speisen und Getränken.

Wohnhaus und Wohnungseinrichtung: Raumanordnung; wichtige Grundsätze für die Einrichtung.

Haushaltsführung: Arbeitsplanung; Konsum- und Investitionsplanung; Geldgebarung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Möglichkeit der Arbeitserleichterung und Arbeitsvereinfachung sowie auf die Unfallverhütung im Haushalt ist besonders hinzuweisen.

Ernährung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Zusammenstellung einer gesunden Ernährung unter Berücksichtigung einer rationellen Vorratshaltung erforderlich sind; Erziehung zu wirtschaftlichem Denken im Zusammenhang mit Einkauf und Konservierung von Lebensmitteln.

Lehrstoff

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung; Nährstoffe; Nahrungsbegleitstoffe; Verwertung der Nährstoffe;

Energiebedarf.

Kochlehre: Behandlung von Lebensmitteln; Garmachungsmethoden; Grundmaße und Grundmengen;

Grundrezepte der Teigwaren; Speiseplanung und Lebensmittelbeschaffung.

Lebensmittelkunde: Nahrungsmittel; Getränke und Genussmittel; Verbraucherschutz.

Kochlehre: Kostformen; Erstellen von Wochenspeiseplänen.

Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Konservierungsarbeiten; Wirtschaftlichkeit der Konservierung im Haushalt.

Didaktische Grundsätze

Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist in passendem Zusammenhang jeweils hinzuweisen.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundkenntnisse über den bäuerlichen Gartenbau; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Hausgarten: Aufgaben; Einfriedung, Einteilung.

Grundlagen des Gartenbaues: Boden; Aufbau und wichtige Lebensvorgänge der Pflanze; Pflanzenernährung; Fruchtfolge.

Gartenarbeit: Gartengeräte; Bodenbearbeitung; Düngemittel und ihre Anwendung; Saat und Pflanzung, Pflege, Wildkraut und Pflanzenschutz, Ernte, Lagerung.

Kultur wichtiger Gemüse- und Beerenobstarten, Blumen und Ziersträucher; Wohngarten; Ortsbild-Verschönerung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Unfallverhütung, insbesondere im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln, ist hinzuweisen.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes über die Pflanzen- und Tierproduktion im landwirtschaftlichen Betrieb und von Grundkenntnissen der Funktionen des Traktors; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Melk- und Tierpflegekurs: Haltung und Fütterung von Rindern und Schweinen; Hand- und Maschinmelken; Gewinnung von Qualitätsmilch; Milchverarbeitung.

Tierproduktion: Haltung und Fütterung von Geflügel.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Pflanzenproduktion: Getreide-, Hackfrucht- und Futterbau; Futterkonservierung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist möglichst praxisnah zu gestalten; auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Wirtschaftskunde

Siehe Anlage A/1.

Informatik - EDV

Siehe Anlage A/1.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, jene praktischen Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen, die für die künftige Berufsausübung besonders wichtig sind; Erziehung zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit; Anleitung zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise.

Lehrstoff

Hauswirtschaft

Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen für die Hauspflege; Pflege-, Reinigungs- und kleine Reparaturarbeiten im Haus; Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen zur Wäsche- und Kleiderpflege; Pflege und Reinigung von Wäsche, Kleidern und Schuhen.

Tischdecken und Servieren im Haushalt; Pflege von Kranken im Haus.

Kochen und Küchenführung

Handhaben und Pflegen von Geräten und Maschinen in der Küche; Pflege der Küchenmöbel; Zubereiten einfacher und feiner Speisen nach den Grundsätzen einer gesunden Ernährung; Herstellen von Schnellgerichten; Verwerten von Resten.

Anrichten und Garnieren von Speisen im Haushalt.

Haltbarmachen von Gemüse und Obst.

Textilverarbeitung

Handhaben und Pflegen der Nähmaschine; Üben verschiedener Nähte; Ausbessern von Wäsche und Kleidern; Nähen von Wäsche und von Kleidungsstücken für Arbeit, Freizeit, festliche Anlässe und für Kinder; Gewinnen von Schnitten.

Stricken, Sticken, Herstellen einfacher Werkstücke zum Schmuck der Wohnung.

Gartenbau

Gartenarbeitskurs: Handhaben und Pflegen von Gartengeräten; Durchführung wichtiger, jahreszeitlich bedingter Kulturmaßnahmen im Hausgarten.

Landwirtschaft

Melk- und Tierpflegekurs: Füttern und Pflegen von Rindern und Schweinen; Hand- und Maschinmelken; Instandhalten der Melkmaschine; Milchbehandlung.

Hauswirtschaft

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.

Kochen und Küchenführung

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe. Kochen: Herstellen von Speisen für Kinder und Kranke.

Vorratshaltung: Handhabung und Pflege von Maschinen und Geräten zur Nahrungsmittelkonservierung; Haltbarmachen von Nahrungsmitteln und fertigen Speisen.

Textilverarbeitung

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe.

Gartenbau

Gartenarbeitskurs: Durchführung wichtiger, jahreszeitlich bedingter Kulturmaßnahmen im Hausgarten.

Landwirtschaft

Geflügelhaltungskurs: Füttern, Pflegen und Schlachten von Geflügel.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Hauswirtschaft

Siehe 2. Schulstufe

Kochen und Küchenführung

Siehe 2. Schulstufe

Textilverarbeitung

Siehe 2. Schulstufe

Didaktische Grundsätze

Am Beginn des Unterrichts ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Die Ergebnisse der Arbeit sind zu überprüfen und zu beurteilen. Der Unterricht hat auf moderne Arbeitsmethoden und Arbeitsbehelfe Bedacht zu nehmen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen."

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage A/1.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes aus dem Alltags- und Berufsleben und die Befähigung, Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache zu bewältigen.

Lehrstoff

Sprachnormen: Schreibweise und Bedeutung von Wörtern und Phrasen; Grammatikalische Grundstrukturen;

Gebrauch von Wörterbüchern.

Mündliche Kommunikation: Erweiterung des Wort- und Phrasenschatzes; Redeübungen; Gesprächsübungen;

Freies Kommunizieren.

Schriftliche Kommunikation: Konzeption, Gliederung, formale und inhaltliche Aspekte.

Kreatives Schreiben: Behandlung von Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers; Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen.

Didaktische Grundsätze

Es sind Themen aus dem Erlebnisbereich des Schülers, gesellschaftsrelevante und berufsspezifische Themen zu behandeln.

Mathematik

Siehe Anlage A/1.

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates, die österreichische Verfassung und das österreichische Recht; Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft unter Berücksichtigung europäischer Dimensionen; Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft; Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.

Lehrstoff

Staats- und Lebensformen der Gemeinschaft; Grundsätze der Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und des Bundes; Kontrolleinrichtungen; Umfassende Landesverteidigung.

Interessenvertretungen: Landwirtschaftskammern, Landarbeiterkammern, sonstige wichtige Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.

Politik: Aktuelle Tagespolitik und ihr Einfluss auf die Gesellschaft; Internationale Gemeinschaften; die Stellung Österreichs und Möglichkeiten der Mitbestimmung;

Recht: Für das Berufsleben wichtige Rechtsbestimmungen unter besonderer Berücksichtigung des Arbeits- und Sozialrechtes.

Gerichtsbarkeit: Wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht über „Politik" soll unter Zuhilfenahme aktueller Informationsmittel an politische Ereignisse anknüpfen. Einrichtungen des Rechtsstaates sollen im Rahmen von Lehrausgängen kennengelernt werden.

Lebenskunde

Siehe Anlage A/1.

Leibesübungen

Siehe Anlage A/1.

Grundlagen des Gartenbaues

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit.

Lehrstoff

Chemie: Grundbegriffe; wichtige anorganische und organische Verbindungen.

Wetter- und Klimakunde: Grundbegriffe; Einfluss von Klimafaktoren auf die Pflanze; Wettervorhersage; Witterungsschäden und deren Verhütung; Gewächshausklima.

Bodenkunde: Entstehung, Bestandteile, Eigenschaften, Einteilung, Bewertung, Verbesserung und Bearbeitung des Bodens; Gärtnerische Erden und Substrate, Einheitserde, Bodenschutz.

Düngungslehre: Pflanzennährstoffe; Ertragsgesetze; Wirtschaftsdünger; Mineraldünger; Bemessung der Düngergaben; Düngungstechnik; Hydrokultur.

Didaktische Grundsätze

Auf den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern ist besonders hinzuweisen.

Pflanzenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Botanik.

Lehrstoff

Bau und Leben der Pflanzen: Anatomie und Morphologie, Physiologie, Systematik- und Vererbungslehre.

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonders Wert zu legen.

Pflanzenschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung wichtiger Kenntnisse des Pflanzenschutzes im Gartenbaubetrieb. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Wichtige Krankheiten und Schädlinge im Gartenbau; Bedeutung, Methoden und Gefahren des Pflanzenschutzes.

Spezielle Krankheiten und Schädlinge auf gärtnerischen Kulturpflanzen; Schadbilder und Bekämpfungsmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.

Gemüseproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Anzucht, Pflege und Vermarktung der wichtigsten Gemüsearten; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen der Gemüseproduktion; Klima und Boden, Vermarktungsarten, Fruchtfolge, Folieneinsatz, Alternative Kulturführung, Anbaupläne, Qualitätsklassengesetz.

Kultur, Ernte, Lagerung und Vermarktung von Gemüsearten; Gewürz- und Heilkräuter.

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen. Besonders hervorzuheben sind die Sortierungsvorschriften und das Qualitätsklassengesetz. Kenntnisse über den biologischen Pflanzenschutz sind zu vermitteln.

Zierpflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Ergänzend zur Praxis, Erweiterung und Vertiefung der gärtnerischen Kulturführung.

Lehrstoff

Grundlagen der Zierpflanzenproduktion: Vermehrungsarten, Kulturfaktoren, Produktionsrichtungen.

Aktuelle Kulturverfahren der Beet- und Balkonpflanzen: Ein- und zweijährige Pflanzen, Verwendung und Marktsituation.

Marktsituation und Wachstumsbedingungen der Zierpflanzen: blühende Topfpflanzen, Grünpflanzen, Schnittstauden, Zwiebel- und Knollengewächse.

Didaktische Grundsätze

Auf den Kulturverlauf der Zierpflanzen und Schnittblumen sowie auf die Marktsituation ist besonders einzugehen. Neue Kulturverfahren und Pflanzenneuheiten sind zu erläutern. Auf die grundlegenden Kulturdaten ist besonders Wert zu legen. Teamarbeit und fächerübergreifender Unterricht sind zu fördern.

Floristik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der Grundkenntnisse für die Floristik; Förderung der Freude an schöner Gestaltung.

Lehrstoff

Pflanzen- und Behelfsmaterial für die Floristik; Naturhafte Gestaltung, Gestaltung im Raum; Brauchtums-, Frühlings-, Ernte- und Adventfloristik.

Kalkulation, Verkaufsgespräch

Didaktische Grundsätze

Auf praxisbezogene Darstellung ist besonderer Wert zu legen.

Baumschulwesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Anzucht, Pflege und Vermarktung wichtiger Gehölze; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Vermehrung, Schnitt und Pflege von Obstgehölzen und Beerensträuchern.

Voraussetzungen für die Errichtung einer Baumschule; Kultureinrichtungen; Kulturmethoden.

Vermehrung, Schnitt und Pflege von Stauden und Ziergehölzen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Landschaftsgärtnerei

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der auf die Gestaltung von Gartenanlagen und Friedhöfen erforderlichen Grundkenntnisse; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Wichtige Gestaltungsgrundsätze; Gestaltungselemente für den Landschaftsgärtner; Anlage von Gärten.

Planungsgrundsätze im Wege- und Treppenbau; Verwendungsmöglichkeiten verschiedener Materialien in der Landschaftsgärtnerei; Grundlagen der Vermessung und Grundlagen der Friedhofs- und Grabgestaltung.

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Technik im Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der technischen Einrichtungen im Gartenbau; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Gärtnerische Handwerkzeuge, Maschinen und Geräte für den Gartenbau.

Grundlagen der Gewächshaustechnik.

Gewächshaus- und Steuerungstechnik; inner- und außerbetrieblicher Transport.

Didaktische Grundsätze

Die Kenntnisse des Unterrichtes sind im Rahmen des praktischen Unterrichtes zur Anwendung zu bringen und durch Lehrausgänge anschaulich und verständlich zu machen. Dem Unfallschutz und der Unfallverhütung ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im Gartenbaubetrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreichen Führung erforderlich sind; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Einführung in die Buchführung und Kostenrechnung in Gartenbaubetrieben, Aufgaben der Betriebsführung; Steuern und Versicherungen

Didaktische Grundsätze

Die Betriebswirtschaft muss fächerübergreifend und in Übereinstimmung mit allen Fachgegenständen angewendet werden. Die gesetzliche Grundlage im Rahmen der Buchführungspflicht der Gärtner ist dem Schüler zu vermitteln.

Verkaufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Verkauf gärtnerischer Erzeugnisse; Anleitung zum richtigen Umgang mit Kunden.

Lehrstoff

Aufgaben: Aussehen und Auftreten des Verkäufers; Kundentypen; Grundlagen des Marketing, Verkaufsgespräch.

Warenpräsentation und Warenpflege; Zusatzverkauf; Reklamationen.

Didaktische Grundsätze

Das Verkaufsgespräch ist zu üben. Auf die laufende Weiterentwicklung im Bereich Verkauf ist besonders Bedacht zu nehmen.

Informatik - EDV

Bildungs- und Lehraufgabe

Die Schüler sollen einen Überblick über den Aufbau und die Funktion von EDV-Anlagen (Hardware, Software) erhalten und mit der Gerätebedienung vertraut gemacht werden. Weiters sind Einsatz, Bedeutung und praktische Anwendung zu vermitteln. Die Schüler sollen Programme verwenden und einfache Aufgaben aus der Berufspraxis mit Hilfe der EDV lösen können.

Handhabung von Personalcomputern, Hardware-Grundlagen, Erstellen von einfachen Schriftstücken mit Hilfe von Standard-Software.

Erstellen von Schriftstücken beruflicher Art mit Hilfe von Standard-Software.

Didaktische Grundsätze

Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist die Anwendbarkeit im gärtnerischen Bereich. Theoretische Unterweisungen sind nach Möglichkeit gleich an den Geräten zu veranschaulichen, der Lehrstoff ist durch das Sehen und das selbstständige Nachvollziehen zu erlernen und zu festigen. Im Informatikunterricht ist eine fächerübergreifende Anwendung anzustreben. Es ist daher eine Koordination mit den gärtnerischen Fachgegenständen herzustellen. Selbstständiges Arbeiten mit dem Computer soll erlernt werden.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Zierpflanzenproduktion/Floristik

Bildungs- und Lehraufgaben

Ergänzend zur Praxis, Erweiterung und Vertiefung spezieller Kenntnisse in Zierpflanzenproduktion und Floristik; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Zierpflanzenproduktion

Aktuelle Kulturverfahren von Schnittblumen und Topfpflanzen: Steuerung und Vermarktung von blühenden Zimmerpflanzen, Grünpflanzen, Schnittblumen, Schnittgrün und Sonderkulturen.

Floristik

Saisonale und anlassbezogene Floristik, Gefäßbepflanzungen, Bepflanzung von mobilen Gärten; Trauerfloristik, Hochzeitsfloristik.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedeutung und Möglichkeit der Spezialisierung ist besonders einzugehen. Auf neueste Kulturverfahren und -methoden ist besonders Bedacht zu nehmen.

Durch Anschauung und Üben ist Stilsicherheit in themengerechter Form und Farbgestaltung anzustreben. Das Verständnis für die floristische Gestaltung ist gezielt zu fördern. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Gegenstandsgruppe

Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung spezieller Kenntnisse im Baumschulwesen und Landschaftsgärtnerei; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Baumschulwesen

Vermehrung, Anzucht und Kulturverfahren von speziellen Baumschulpflanzen, Qualitäts- und Gütebestimmungen, Angebots- und Vermarktungsformen von Stauden und Gehölzen.

Landschaftsgärtnerei

Wege- und Treppenbau; Verwendungsmöglichkeiten verschiedener Materialien in der Landschaftsgärtnerei, Vermessungstechnik, Friedhofs- und Grabgestaltung.

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, jene praktischen Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen, die für die künftige Berufsausübung besonders wichtig sind; Erziehung zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit; Anleitung zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise.

Lehrstoff

Grundlagen des Gartenbaues

Bodenprobe und Analyse; Bodenbestimmung; Herstellen von gärtnerischen Erden; Kompostierung.

Technik im Gartenbau

Pflege, Wartung und Einsatz von Maschinen und Geräten für den Gartenbau.

Zierpflanzenproduktion

Durchführen wichtiger Arbeiten im Zierpflanzenbau.

Baumschulwesen

Durchführen wichtiger Baumschularbeiten.

Pflanzenkunde

Erkennen von Pflanzen und Gehölzen.

Pflanzenkunde

Erkennen von Pflanzen und Gehölzen.

Gartenbau

Technik im Gartenbau

Pflege und Instandhalten wichtiger gartenbaulicher Geräte, Maschinen und technischer Anlagen.

Zierpflanzenproduktion

Durchführen wichtiger Arbeiten im Zierpflanzenbau.

Baumschulwesen

Durchführen wichtiger Baumschularbeiten.

Gemüseproduktion

Durchführen wichtiger Arbeiten im Gemüsebau.

Landschaftsgärtnerei

Wichtige Pflege- und Pflanzarbeiten; Geräte- und Materialkunde; Gartenplanung.

Floristik

Herstellen von Blumenarrangements und Gebinden; Vorbereiten von Zierpflanzen für den Verkauf.

Verkaufskunde

Üben des Verkaufsgespräches mit Videotraining.

Pflanzenschutz

Erkennen von parasitären und nichtparasitären Schäden an Pflanzen; Herstellen von Pflanzenschutzmittel-Mischungen; Umgang und Aufbewahrung von Pflanzenschutzmitteln.

Erste Hilfe in Kursform

Pflanzenkunde

Erkennen von Pflanzen und Gehölzen.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Zierpflanzenproduktion/Floristik

Zierpflanzenproduktion

Lehrstoff

Durchführung spezieller Arbeiten an Zierpflanzen unter Berücksichtigung aktueller Kulturverfahren.

Floristik

Anlassbezogene und saisonale Bepflanzung für den Innenraum und für das Freiland; Trauerfloristik, Hochzeitsfloristik.

Gegenstandsgruppe

Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

Baumschulwesen

Durchführung spezieller Arbeiten an Stauden und Gehölzen unter Berücksichtigung aktueller Kulturverfahren.

Landschaftsgärtnerei

Vermessungsübungen, wichtige Arbeiten in der Garten- und Friedhofsgestaltung.

Didaktische Grundsätze

Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Die Ergebnisse der Arbeit sind zu überprüfen und zu beurteilen. Der Unterricht hat auf zeitgerechte Arbeitsmethoden und Arbeitsbehelfe Bedacht zu nehmen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen."

„Anlage B/1

Lehrplan der dreijährigen

Landwirtschaftlichen Fachschule,

Fachrichtung Landwirtschaft

I. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Die Schüler sind unter Bedachtnahme auf ihre unterschiedliche Vorbildung und Leistungsfähigkeit in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen und zu verantwortungsbewusstem Verhalten in einer Gemeinschaft zu erziehen.

Bei allen Schülern sind die seelischen, geistigen und körperlichen Anlagen, die Vorbildung, die Milieuverhältnisse und die altersmäßigen Interessen soweit wie möglich zu berücksichtigen, um die Lernmotivation zu fördern.

Der Unterricht hat von der Erlebniswelt der Schüler auszugehen und ist berufs- und lebensnah zu gestalten. Auf eine angemessene Verknüpfung von Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, von Tradition und dem Willen zur Neugestaltung ist hinzuarbeiten.

Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen.

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge und Lehrfahrten zu ergänzen. Im Unterricht ist die Selbsttätigkeit in den Vordergrund zu stellen und das Bildungsinteresse, die Selbstständigkeit, das Selbstvertrauen und das kritische Denken des Schülers zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes besonderer Wert zu legen. Durch Üben, Wiederholen und Anwenden ist der Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu sichern. Leistungskontrollen sind einzubauen. Den Schülern sind die Zusammenhänge zwischen dem Lebensganzen und den einzelnen Unterrichtsgegenständen bewusst zu machen.

Wechselbeziehungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und zwischen Theorie und Praxis sind zu berücksichtigen.

Unvorhergesehene Ereignisse sind im Unterricht abweichend von der Lehrstoffverteilung zu behandeln.

Der praktische Unterricht ist so durchzuführen, dass jeder Schüler durch gezielte Arbeitsunterweisungen, durch Übungen grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwirbt. Zur besseren Konzentration kann der Lehrstoff in Bildungseinheiten gegliedert werden.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln; Erziehung zu einem sicheren Auftreten; Hinführen zum Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur sowie zur kritischen Auswertung der Massenmedien.

Lehrstoff

Rechtschreibung und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen unter Berücksichtigung der gebräuchlichsten Fremdwörter; Diktate; Erlebnisschilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte; privater Schriftverkehr.

Kommunikation: Erweiterung des aktiven Wortschatzes; Gespräch, Diskussion, freie Rede, einfache Rollenspiele.

Literatur: Stilrichtungen der Literatur mit Leseproben; Auswerten der Fachliteratur.

Medienkunde: Arten der Massenmedien, kritische Auseinandersetzung mit Texten aus Massenmedien.

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.

Kommunikation: Freies Sprechen, Rede- und Diskussionstraining, Leitung von Gesprächsrunden.

Literatur: Kritisches Lesen ausgewählter Literaturbeispiele aus verschiedenen Epochen.

Medienkunde: wie 1. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen.

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen.

Kommunikation: Argumentations- und Präsentationstechniken, Lehrinhalte der 1. und 2. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen

Literatur: inhaltliche und geistige Aufschließung von Texten und Theaterstücken.

Medienkunde: wie 1. und 2. Jahrgang mit gesteigerten Anforderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachstoffen der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung verschiedener Nachschlagwerke ist zu üben. Der Unterricht in „Medienkunde" soll sich auf entsprechende Beispiele aus dem Angebot der Massenmedien stützen. Das freie Sprechen und das Auswerten der Fachliteratur sind zu üben. Der Themenbereich Schriftverkehr ist fächerübergreifend mit dem Gegenstand Informatik zu unterrichten.

In jedem Semester sind zwei einstündige Schularbeiten durchzuführen.

In der 3. Schulstufe können Schularbeiten durch Seminararbeiten ersetzt werden.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer einfachen Konversation und zur Abwicklung einfacher Geschäftsfälle in mündlicher und schriftlicher Form unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsform.

Erziehung zur Bereitschaft zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit.

In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen.

Lehrstoff

Integration der Vorkenntnisse: Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers; Aktuelle Themen. Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Themen aus dem sozialen Umfeld der Schüler; Kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder; Aktuelle Themen; Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen, Kulturleben; Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis, Standardformen der Korrespondenz, Beispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll besonders die Freude und das Interesse für den Sprachgebrauch wecken. Es sind lebensnahe Sprachtechniken zu schaffen. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen und eine intensive Sprachausbildung in Form von Sprachtagen oder Sprachwochen anzustreben.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Mathematik

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, die im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Probleme rasch und sicher zu lösen; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff

Fachrechnen: Gebräuchliche Maße; Üben der Grundrechnungsarten mit ganzen Zahlen, Dezimalzahlen und Brüchen sowie von Flächen- und Körperberechnungen, Durchschnitts-, Verhältnis-, Schluss- und Prozentrechnungen an ausgewählten Beispielen der Fachrichtung.

Fachrechnen: Rechnen ausgewählter Beispiele der Fachrichtung.

Auswerten von Statistiken.

Didaktische Grundsätze

Kopfrechnen und die Handhabung angepasster technischer Hilfsmittel sind zu üben.

Detaillierte fachliche Rechenaufgaben sind in den einzelnen Unterrichtsgegenständen zu behandeln.

Kurze schriftliche Überprüfungen sollen die Ermittlung von Übungsschwerpunkten erleichtern.

In jedem Semester der 1. Schulstufe sind zwei einstündige Schularbeiten durchzuführen; in der 2. Schulstufe eine pro Semester.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Festigung der Zehnfinger-Blindschreibmethode; Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; Erwerb von standardisierten Qualifikationen; Optische Gestaltung verarbeiteter Daten.

Lehrstoff

Ergonomie am Arbeitsplatz, Zehnfingertastschreiben;

Grundlagen der Informatik: Arbeitsweise des Computers, Hardware, Software, Datenschutz, Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.

Textverarbeitung, Tabellenkalkulationen.

Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Fachprogramme.

Internet und e-mail

Textverarbeitung: Abfassung und Gestaltung von Schriftstücken aus der beruflichen Praxis.

Lösung von Aufgabenstellungen aus den einzelnen Fachgebieten;

Präsentationstechniken;

Digitale Bildbearbeitung;

Datenbanken;

Websites.

Didaktische Grundsätze

Ergonomische Grundsätze für die Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung sind konsequent einzuhalten und auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke sowie der erstellten Arbeiten ist zu achten.

Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen.

Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.

Gesundheits- und Ernährungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

In den Mittelpunkt des Unterrichtes soll das Bewusstsein für den Wert der Gesundheit gestellt werden. Dem Schüler soll bewusst werden, dass zur Erhaltung der Gesundheit Eigenverantwortung erforderlich ist; Erkennen und Annehmen von Krankheiten und ihre Überwindung ist eine Voraussetzung für eine sinnvolle Behandlung.

Lehrstoff

Der gesunde Mensch: Körperliche und seelische Gesundheit, Gesunderhaltung und gesunde Ernährung.

Bau und Funktion des menschlichen Körpers.

Krankheiten: Ursachen, Vorbeugung, Verhalten bei Krankheiten. Hausapotheke.

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sind zu einem gesundheitsorientierten Denken und Handeln hinzuführen. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Vorrangig sind im Unterricht präventive Maßnahmen der Gesunderhaltung zu behandeln. Auf aktuelle Zivilisationskrankheiten ist einzugehen. Fachkräfte sind mit einzubeziehen.

Allgemeine Hauswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Das Verständnis für die gesellschaftliche und wirtschaftliche Bedeutung des Haushaltes wecken und fördern; Vermittlung eines Überblickes über die Aufgaben der Hauswirtschaft; Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Erziehung zu umweltbewusstem Denken und Handeln im Haushalt.

Lehrstoff

Hauswirtschaft allgemein: Bedeutung der Hauswirtschaft, Haushaltsorganisation, Besonderheiten des bäuerlichen Haushaltes.

Arbeitsgrundsätze: Ergonomie, Arbeitsplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Unfallverhütung im Haushalt.

Servierkunde: Grundsätze des Servierens, Tischzubehör: Geschirr, Besteck, Gläser, Tischwäsche, Tischschmuck.

Materialienkunde: Technische Ausstattung. Räumliche Ausstattung: Böden, Möbel, Heimtextilien; Reinigung und Pflege.

Konsumerziehung: Einkaufsplanung, Konsumentenschutz, Kostenrechnung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen. Die Schüler sollen zu einer Wertschätzung eines gepflegten Heimes hingeführt werden. Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und Haltung sowie der körperlichen Ausdauer; Förderung zu einer gesunden Lebensweise; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichem Verhalten.

Lehrstoff

Grundübungen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen, Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-, Partner-, Gruppen-, Staffelübungen und Koordinationsschulung.

Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen; haltungs- und bewegungsformende Übungen, Entspannungstechniken.

Grundsportarten: Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen.

Spiele: Laufspiele, große und kleine Laufspiele.

Trend- und Alternativsportarten.

Jahreszeitlich bedingte Sportarten.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehen zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten- gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.

Lehrstoff

Schulgemeinschaft, Lerntechniken, Umgangsformen heute, Jugendschutzbestimmungen.

Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität, Geburt, Entwicklungsstufen, Generationsprobleme, Strategien und Lösungen.

Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln, Sekten, Okkultismus.

Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft, Jugendgruppierungen, Überalterung, Randgruppen.

Kommunikation: Körpersprache, Meinungsbildung, Kritikfähigkeit, Fragetechnik, Argumentation, Verhandlungstechniken.

Persönlichkeitsentwicklung: Selbsteinschätzung, Erscheinungsbild, selbstbewusstes Auftreten, Zeit- und Stressmanagement, Konfliktmanagement, lebenslanges Lernen, Motivation, Ziele setzen. Brauchtumspflege.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.

Erste-Hilfe-Kurs.

Didaktische Grundsätze:

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Eine Koordination mit den Unterrichtsgegenständen Deutsch und Religion ist herzustellen.

Ökologie und Umweltschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung der vernetzten Zusammenhänge zwischen Mensch und Lebensraum sowie Aufzeigen der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die natürlichen Lebensgrundlagen; Erziehung zu verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Umwelt.

Lehrstoff

Wichtige ökologische Prinzipien; Schadstoffe; Verschmutzung und Reinhaltung von Luft und Wasser;

Bodenschutz; Erzeugung gesunder Nahrungsmittel; Klimafaktoren; Wettervorhersage; Witterungsschäden;

Lebensgemeinschaft Wald; Energiearten und Energienutzung; Abfallbeseitigung und Abfallverwertung;

Lärmschutz; Landschafts- und Naturschutz.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an aktuelle Ereignisse anknüpfen und moderne Informationsmittel einsetzen. Auf die Möglichkeit des Projektunterrichtes ist Bedacht zu nehmen.

Politische Bildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates und die österreichische Verfassung; Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft; Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft.

Lehrstoff

Staat: Lebensformen der Gemeinschaft, Grundsätze der Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung der Länder und des Bundes; Kontrolleinrichtungen; Umfassende Landesverteidigung.

Gerichtsbarkeit: Wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen; Gerichtsverfahren.

Verwaltung: Organe und Behörden; Interessenvertretungen, Sozialpartnerschaft.

Politik: Politische Systeme und deren Bestandteile; Gegenüberstellungen; Veränderungsprozesse in politischen Systemen; staatenverbindende Gemeinschaften und internationale Machtblöcke.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht über „Politik" soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf eine kritische Auswertung ist zu achten. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge (Gemeinderatssitzungen, Landtagssitzungen usw.) zu ergänzen.

Volkskunde und Regionalentwicklung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes über die Geschichte und Kultur der Kärntner Bauern.

Aufzeigen der Wechselbeziehungen zwischen Mensch und Umwelt; Vermittlung eines Überblickes über die Bedeutung und Möglichkeiten der Orts- und Regionalentwicklung im ländlichen Raum; Förderung des Verständnisses für die Volkskultur und der Bereitschaft zur Mitarbeit in dörflichen Gemeinschaften und an regionalen Entwicklungsprojekten.

Lehrstoff

Volkskunde: Brauchkultur (Sitte und Brauch, zeitgemäßes Brauchtum), Arbeitsleben, Volkskunst, Kleidung, Nahrung, Wohnung, Hof- und Familienforschung.

Besiedelung, soziokulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Landwirtschaft; Entwicklung des landwirtschaftlichen Bildungs- und Organisationswesens; Siedlungsstruktur, Haus- und Hofformen; Entwicklung der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte.

Regionalentwicklung: Einflussfaktoren auf das dörfliche Leben; Stellung der Bauern in der dörflichen Gesellschaft; Ziele und Aufgaben der Orts- und Regionalentwicklung im soziokulturellen, baulichgestalterischen, ökologischen und wirtschaftlichen Bereich.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an die Erfahrungen der Schüler anknüpfen, möglichst praxisnah erfolgen, durch museale Demonstrationen veranschaulicht und durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der für das Berufsleben wichtigsten Rechtskenntnisse; Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.

Lehrstoff

Recht und Rechtsordnung.

Wichtige Rechtsbestimmungen: Personen-, Familien-, Erb-, Sach- und Schuldrecht; Sozial-, Arbeits- und Berufsausbildungsrecht; Überblick über die für die Land- und Forstwirtschaft relevanten Rechtsbereiche.

Didaktische Grundsätze

Auf klare und einfache Darstellung ist besonderer Wert zu legen.

Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden und durch Lehrausgänge zu Gerichten und Verwaltungseinrichtungen zu veranschaulichen.

Wirtschaft und Marketing

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft; Entwicklung der Wirtschaft; Wirtschaftssysteme.

Österreich und seine Wirtschaft: Wirtschaftsraum; Bevölkerung; wichtige Wirtschaftszweige; Wirtschaftserfolg.

Weltwirtschaft: Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftssysteme wichtiger Staaten; Zusammenarbeit von Volkswirtschaften.

Grundlagen des Marketing; Marketinginstrumente.

Gütererzeugung: Produktion und Produktivität; Produktionsfaktoren; Betrieb und Unternehmen.

Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte; Handel und Verkehr; Markt und Preis; Agrarmarkt.

Genossenschaftswesen: Entwicklung; rechtliche Grundlagen; Arten von Genossenschaften.

Betriebserhebung: Grundbesitz; Standort, Arbeitskräfte; Vermögen; Erhebung der Produktionsgrundlagen.

Landwirtschaftliche bzw. kaufmännische Aufzeichnungen. Belegwesen.

Einnahmen- und Ausgabenrechnung.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Der Unterricht über genossenschaftliche Einrichtungen soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Pflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Chemie: Grundbegriffe.

Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.

Grundlagen der Bodenkunde.

Grundlagen der Düngungslehre.

Biologischer Landbau: Bedeutung und Methoden des Biolandbaus; Nährstoff- und Produktionskreislauf.

Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.

Ackerbau: Pflanzenzüchtung; Saatgut und Saat; Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung wichtiger Kulturpflanzen; Erstellen von Düngungsplänen.

Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Bedeutung und Formen.

Grünlandwirtschaft: Nutzung und Pflege; Feldfutterbau; Futterkonservierung.

Sonder- bzw. Alternativkulturen: Bedeutung, Sortenwahl, Anbau, Pflege und Verwertung, pflanzenbauliche EDV-Programme, Gute landwirtschaftliche Praxis/KPA/ÖPUL, biologische Landwirtschaft .

Didaktische Grundsätze

Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft-Marktlehre abzustimmen.

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind verstärkt herzustellen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind; Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen gemäß Tiergesundheitsdienstverordnung, Kapitel 5, Artikel 12; Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft.

Lehrstoff

Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers.

Haltung von Nutztieren; Wichtige Haltungsgrundsätze.

Rassenkunde.

Tierschutzbestimmungen.

Gewinnung, Behandlung und Verarbeitung der Milch.

Grundlagen der Fütterung.

Fütterung von Nutztieren; Wichtige Fütterungsgrundsätze, Futterrationsberechnungen.

Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.

Züchtung von Nutztieren: Leistungsbeurteilung; Zuchtprogramm.

Sonderformen der Tierhaltung.

Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche.

Tiergesundheitsdienst:

Aufgaben und Funktion; Anforderungen an den Tierhalter.

Gute landwirtschaftliche Praxis.

Didaktische Grundsätze

Die Berechnung von Futterrationen und die Erstellung von Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Marktlehre herzustellen.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Landtechnik; Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind; Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen der Landtechnik.

Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren; Elektrik.

Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen; Maschinenpflege.

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe bei Maschinen, Geräten und technischen Einrichtungen.

Überbetrieblicher Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Grundlagen der Baukunde.

Stallbauten für Nutztiere; Düngersammelanlagen; Sonstige Wirtschaftsgebäude; Zeichnen von Planskizzen.

Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.

Ver- und Entsorgungsanlagen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung ist zu fördern.

Lehrstoff

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher; Klimaeinfluss; Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes; Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden; Insektenschäden; Schaden durch den Menschen;

Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung;

Forstaufschließung; Holzverkauf.

Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, forstliche Betriebsplanung;

Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen.

Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald, überbetriebliche Zusammenarbeit.

Waldpädagogik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen des Obstbaues.

Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.

Pflanzenschutz.

Ernte, Lagerung, Vermarktung.

Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein, Fruchtbranntwein.

Bienenkunde: Wechselbeziehungen zwischen Bienen und Landwirtschaft; wichtige gesetzliche Bestimmungen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen.

Hauswirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern ist die Stellung der Hauswirtschaft im Gesamtbetrieb bewusst zu machen. Sie sollen lernen, die Arbeit in Familie, Haus und Hof richtig einzuschätzen. Sie sollen Verständnis bekommen für die Arbeitsaufteilung zwischen Familienmitgliedern, für die notwendigen finanziellen Mittel und eine zweckmäßige Einrichtung und Ausstattung des Haushaltes. Möglichkeiten und Wege zur Verhinderung einer Überbelastung sind aufzuzeigen.

Lehrstoff

Aufgaben der Hauswirtschaft für Familie und Betrieb: Aufgaben der Bäuerin in Familie, Betrieb und Haushalt,

Möglichkeiten der Arbeitserleichterung. Arbeitsplanung des bäuerlichen Haushaltes: Arbeitsbedarf, Arbeitseinteilung, Arbeitsentlastung; Mittel des Haushaltes; Einrichtung und Gestaltung des bäuerlichen Wohnhauses; Hofgestaltung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah und praxisbezogen durchzuführen. Das Lesen von Plänen ist zu üben.

Einrichtungsplanskizzen sind anzufertigen.

Lehrausgänge sollen den Unterricht ergänzen; Hinführen zu ökonomischem und ökologischem Handeln.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind; Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und -sicherung.

Didaktische Grundsätze:

Den Unterricht an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen; er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden; Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind; Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln; Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern.

Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Leistungen; Arten und Gliederung der Kosten; Gesetzmäßigkeiten der Produktion.

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung; kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung; Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren.

Wichtige Steuern und Versicherungen.

Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis. Grundzüge der Bilanzlehre.

Unternehmensführung: Menschenführung im Betrieb; Personalverrechnung; Steuererklärungen.

Verkaufskunde: Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers; Kundentypen; Umgang mit dem Kunden;

Verkaufsgespräch; Warenpräsentation; Warenpflege; Verpackungsarten; Wettbewerbsanalyse;

Warenkennzeichnung; Warentest.

Förderungsanträge.

Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von praxisbezogenen und komplexen Problemen des landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.

Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen.

Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern.

Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden.

Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.

Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.

Lehrstoff

Pflanzenproduktion

Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Ackerschlagkartei. Bodenbearbeitung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen.

Nutztierhaltung

Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren, Stallhygiene und Gesundheitskontrolle, Klauenpflege, Tierbeurteilung, Abstammungsnachweis und Leistungsdaten. Futtermittelkunde, -vorbehandlung und -lagerung; Futterbeurteilung; Futterberechnung, Rationserhebung und Futtervoranschlag; Fütterung; tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen über Stallgeschehen, Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit, Milchbehandlung und -verarbeitung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen.

Landtechnik und Baukunde

Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen, Durchführen von einfachen Arbeiten der Haus- und Hofelektrik.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Kunststoffbe- und -verarbeitung: Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele.

Baukunde: Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung, Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.

Metallbearbeitung

Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik), einfache technische Zeichnungen, Werkstücke.

Waldwirtschaft

Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von Bringungswegen; Ermitteln des Bestandes, Vermessen von Waldflächen und Grenzen.

Holzbearbeitung

Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte; Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer, verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzschutz; Werkskizzen, einfache Werkstücke; Reparaturen, Restaurierungsarbeiten.

Direktvermarktung

Schlachten und Zerteilen von Schlachttieren; Aufarbeiten und Konservieren von Fleisch; Herstellen von Fleischprodukten.

Herstellen von Milch-, Obst- und Gemüseprodukten.

Brennen und Fertigmachen von Fruchtbranntwein.

Herstellen sonstiger Produkte, die sich für eine Direktvermarktung besonders eignen.

Üben des marktgerechten Anbietens bäuerlicher Erzeugnisse.

Obstbau

Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege aller Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen; Betriebsplanung; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen. Förderungsabwicklung.

Dokumente am Bauernhof.

Hauswirtschaft und Kochen

Zubereitung einfacher Speisen; Tischdecken und Servieren; Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Haushalt durchführen.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln. Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.

Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:

Siehe Anlage B/3."

„Anlage B/2

Lehrplan der dreijährigen

Landwirtschaftlichen Fachschule,

Fachrichtung Ländliche Hauswirtschaft

I. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Die Schüler sind unter Bedachtnahme auf ihre unterschiedliche Vorbildung und Leistungsfähigkeit in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen und zu verantwortungsbewusstem Verhalten in einer Gemeinschaft zu erziehen.

Bei allen Schülern sind die seelischen, geistigen und körperlichen Anlagen, die Vorbildung, die Milieuverhältnisse und die altersmäßigen Interessen soweit wie möglich zu berücksichtigen, um die Lernmotivation zu fördern.

Der Unterricht hat von der Erlebniswelt der Schüler auszugehen und ist berufs- und lebensnah zu gestalten. Auf eine angemessene Verknüpfung von Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, von Tradition und dem Willen zur Neugestaltung ist hinzuarbeiten.

Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen.

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge und Lehrfahrten zu ergänzen. Im Unterricht ist die Selbsttätigkeit in den Vordergrund zu stellen und das Bildungsinteresse, die Selbstständigkeit, das Selbstvertrauen und das kritische Denken des Schülers zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes besonderer Wert zu legen. Durch Üben, Wiederholen und Anwenden ist der Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu sichern. Leistungskontrollen sind einzubauen. Den Schülern sind die Zusammenhänge zwischen dem Lebensganzen und den einzelnen Unterrichtsgegenständen bewusst zu machen.

Wechselbeziehungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und zwischen Theorie und Praxis sind zu berücksichtigen.

Unvorhergesehene Ereignisse sind im Unterricht abweichend von der Lehrstoffverteilung zu behandeln.

Der praktische Unterricht ist so durchzuführen, dass jeder Schüler durch gezielte Arbeitsunterweisungen, durch Übungen grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwirbt. Zur besseren Konzentration kann der Lehrstoff in Bildungseinheiten gegliedert werden.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch

Siehe Anlage B/1.

Englisch

Siehe Anlage B/1.

Mathematik

Siehe Anlage B/1.

Informatik

Siehe Anlage B/1.

Gesundheits- und Ernährungslehre

Siehe Anlage B/1.

Allgemeine Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Dem Schüler sollte Einblick in Abläufe landwirtschaftlicher Betriebe vermittelt werden. Es sollten die Aufgaben der Landwirtschaft aus ökologischer, wirtschaftlicher, sozialer sowie regionalpolitischer Sicht bewusst gemacht werden. Auf die Bedeutung einer nachhaltigen, artgerechten Produktion als Basis zur Sicherung der Lebensgrundlagen ist besonders hinzuweisen.

Lehrstoff

Aufgaben der Landwirtschaft:

Wesen eines landwirtschaftlichen Betriebes;

Landwirtschaftliche Betriebsabläufe.

Grundzüge der landwirtschaftlichen Produktion: Bodennutzung, Nutztierhaltung, Waldwirtschaft.

Einkommensalternativen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat sich an praktischen Beispielen zu orientieren. Lehrausgänge und Exkursionen sollen die landwirtschaftliche Vielfalt aufzeigen und Grundlage für fächerübergreifende Projekte sein. Beispiele der Biologischen Landwirtschaft sind verstärkt in den Unterricht einzubauen.

Leibesübungen

Siehe Anlage B/1.

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Siehe Anlage B/1.

Ökologie und Umweltschutz

Siehe Anlage B/1.

Politische Bildung

Siehe Anlage B/1.

Volkskunde und Regionalentwicklung

Siehe Anlage B/1.

Rechtskunde

Siehe Anlage B/1.

Wirtschaft und Marketing

Siehe Anlage B/1.

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Haushaltsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind; Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Vermittlung von Kenntnissen, die für den Betriebszweig Urlaub am Bauernhof zur Einkommenssicherung erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundsätze der Haushaltsführung: Aufgaben, Arbeitsmethoden, Arbeitsorganisation, Einkaufsplanung, Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung.

Haushalt und Hauspflege: Reinigungs- und Pflegemittel, Maschinen und Geräte.

Materialkunde.

Pflege von Wäsche und Bekleidung.

Servierkunde; Einkauf und Konsum.

Servierkunde, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffetarten.

Bauen und Wohnen: Gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung, Grundsätze der Planung, Baubiologie, Einrichtung und Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.

Haushaltsmanagement: Arbeitsplanung, Zeitmanagement, Einkaufsplan, Kostenrechnung.

Bedeutung des Tourismus.

Tourismusorganisationen.

Gesetzliche, betriebliche, bauliche und familiäre Voraussetzungen für den Agrartourismus.

Werbung und Schriftverkehr.

Aufzeichnungen und Kalkulationen.

Gästebetreuung und -animation,

Regionalgeografie und Regionalgeschichte.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Arbeitsvereinfachung und - erleichterung und auf die Unfallverhütung im Haushalt ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Ernährung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln. Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen. Sie sind unter Hinweis auf Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.

Lehrstoff

Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen, Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Lebensmittel und ihre Bestandteile.

Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation, Ernährungsfehler; altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen; Konsumentenschutz.

Ernährungslehre: Lebensmittel und ihre Bestandteile, Würzmittel, Zusatzstoffe, Getränke und Genussmittel, Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.

Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln, Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben.

Gartenbau und Grünraumgestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung; Kennenlernen des Kreislaufgeschehens von Boden, Pflanze, Tier und Mensch; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen; Gestaltungselemente, Bodenbearbeitung und Bewässerung, Anbauplanung.

Zimmerpflanzen.

Gemüsebau.

Nährstoffversorgung, Ernte, Lagerung.

Würz- und Heilkräuter.

Pflanzenschutz.

Gartenboden: Bodenaufbau und Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand und -bearbeitung. Lebensvorgänge der Pflanze; Zimmerpflanzen; Beerenobst; Kultur von Blumen und Ziersträuchern, giftige Pflanzen, Gartenplanung.

Garten- und Landschaftsplanung, Themengärten, Erwerbsgartenbau.

Grünraumpflege: Staudenschnitt, Rasenpflege, Biotoppflege; Naturpädagogik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.

Sozialkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Überblickes über soziale Einrichtungen; Hinführen zu sozialem Engagement; Soziale Kompetenz vermitteln; zu taktvollem Umgang mit sozial Schwächeren anleiten und zur Zivilcourage ermutigen.

Lehrstoff

Sozialbereiche,

Soziale Sicherstellung,

Soziale Einrichtungen,

Schwangerschaft, Geburt, Säuglingspflege;

Kinderbetreuung,

Familienhilfe,

Betriebshilfe,

Familiäres und soziales Umfeld

Hauskrankenpflege,

Behindertenpflege,

Altenbetreuung,

Sterbebegleitung.

Didaktische Grundsätze

Behutsames Heranführen und Vermittlung einer allgemeinen Gesamtsicht der Thematik; mit sozialen Einrichtungen zusammenarbeiten.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen im Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte; eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher und marktgerechter Erzeugung und einer artgerechten, umweltschonenden Produktion ist herzustellen.

Lehrstoff

Situation der Landwirtschaft in Österreich und der Europäischen Union, Grundkenntnisse in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung. Alternative Landwirtschaft.

Geräte und Maschinen.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisnahe zu gestalten und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Der Unterricht soll an die Erfahrungen und Kenntnisse der Schüler anknüpfen; Partnerschaftliches Prinzip berücksichtigen.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind; Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; Rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und -sicherung.

Didaktische Grundsätze

Den Unterricht an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen; er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden; Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind; Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln; Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern.

Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Leistungen; Arten und Gliederung der Kosten; Gesetzmäßigkeiten der Produktion.

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung; kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung; Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren.

Wichtige Steuern und Versicherungen.

Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis. Grundzüge der Bilanzlehre.

Unternehmensprüfung: Menschenführung im Betrieb; Personalverrechnung; Steuererklärungen.

Verkaufskunde: Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers; Kundentypen; Umgang mit dem Kunden;

Verkaufsgespräch; Warenpräsentation; Warenpflege; Verpackungsarten; Wettbewerbsanalyse;

Warenkennzeichnung; Warentest.

Förderungsanträge: Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von praxisbezogenen und komplexen Problemen des landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.

Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen.

Befähigung praktische Tätigkeiten selbstständig und fachgemäß auszuführen. Arbeitsvereinfachung ist ein wesentliches Ziel des Unterrichtes. Die Freude an gestaltender Arbeit ist zu wecken und die Kreativität zu fördern. Erziehen zu gewissenhafter, sorgfältiger und genauer Arbeit sowie zu verantwortungsbewusstem Umgang mit Gebäuden, Maschinen und Geräten.

Anleiten zu einer wirtschaftlichen, umweltbewussten und unfallfreien Arbeitsweise und einer gesundheitsbewussten Ernährung.

Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen. Regionale Verhältnisse sind zu berücksichtigen.

Bewusster und sorgsamer Umgang mit der Natur ist zu fördern. Kritisches Konsumverhalten ist zu vermitteln.

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

Lehrstoff

Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus,

Pflege von Wäsche und Bekleidung,

Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen,

Fest- und Feiergestaltung,

Servierkunde, Getränkekunde,

Frühstücksarten, Buffet,

Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne,

Kostenrechnung,

Instandhaltungsarbeiten,

Zeichnen von Planskizzen,

Wohnraumgestaltung,

Raumschmuck,

Gästeinformationsmappe, schriftliche Aufzeichnungen,

Schriftverkehr im Rahmen der Gästebeherbergung,

Gästeanimation,

Besichtigungsprogramm erstellen,

Gästebetreuung.

Kochen und Küchenführung

Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte.

Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen.

Heimische Küche, internationale Küche, Vollwertgerichte; Herstellen von Schnellgerichten, Kalte Küche,

Kostformen.

Vorratshaltung von Lebensmitteln, Milchverarbeitung, Fleischverarbeitung, Brot backen, Obst- und Gemüseverarbeitung; Anrichten und Garnieren von Speisen.

Großküchenpraxis,

Kosten berechnen.

Gartenbau und Grünraumgestaltung

Lehrstoff

Handhabung und Pflege von Gartengeräten,

Kulturmaßnahmen im Gartenjahr,

Kompostbereitung,

Ernten und Lagern von Obst und Gemüse,

Topf-, Zimmer- und Balkonpflanzen,

Blumenschmuck im und um das Haus,

Florales Gestalten im Jahreskreis,

Garten- und Landschaftsplanung,

Themengärten,

Grünraumpflege,

Naturpädagogik,

Verarbeitung von Produkten aus dem Garten.

Textilverarbeitung

Lehrstoff

Handhabung und Pflege der Nähmaschine,

Materialauswahl (Pflege- und Trageeigenschaften),

Schnittgewinnung,

Anfertigen von Wäsche- und Kleidungsstücken,

Ausbesserungsarbeiten,

Stricken, Sticken, Häkeln.

Sozialarbeit

Lehrstoff

Säuglingspflege,

Kinderbetreuung,

Hauskrankenhilfe,

Altenbetreuung,

Behindertenbetreuung.

Landwirtschaft

Lehrstoff

Durchführen einfacher Tätigkeiten im Bereich Pflanzenproduktion, Obstbau, Waldwirtschaft und Nutztierhaltung;

Produktgewinnung;

Handhaben, Pflegen und Instandhalten wichtiger landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen.

Durchführen kleiner Reparaturarbeiten am Hof.

Unfallverhütung.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zum Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Direktvermarktung

Lehrstoff

Herstellen von Milch- und Fleischprodukten und sonstiger Produkte und Werkstücke, die sich für die Direktvermarktung besonders eignen.

Kalkulation, Präsentation und Verkauf.

Betriebswirtschaft und Marktlehre.

Lehrstoff

Betriebserhebungen, Erarbeitung von Betriebsmodellen, Betriebsplanung, Dokumente am Bauernhof, Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen; Buchungen mittels EDV.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen. Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht im ausreichenden Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen. Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln. Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten. Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln.

Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:

Siehe Anlage B/3"

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände. Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation, Englisch, Mathematik, Politische Bildung, Rechtskunde, Leibesübungen, Wirtschaft und Marketing, Buchführung und Informatik.

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Siehe Anlage B/1, 1. Schulstufe.

Siehe Anlage B/1, 2. u. 3. Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Schulgemeinschaft, Lerntechniken, Umgangsformen heute, Jugendschutzbestimmungen.

Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität, Geburt, Entwicklungsstufen, Generationsprobleme, Strategien und Lösungen.

Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln, Sekten, Okkultismus.

Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft, Jugendgruppierungen, Randgruppen. Hausapotheke.

Brauchtumspflege, Feste und Feiern.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse; Erste-Hilfe-Kurs.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Pflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Pflanzenkunde: Einteilung der Pflanzen, Herbarium.

Bodenkunde: Entstehung, Bestandteil, Eigenschaften, Einteilung.

Düngungslehre: Pflanzennährstoffe, Ertragsgesetze, Wirtschaftsdünger, Mineraldünger, Bemessung der Düngungsgaben.

Düngeplanung und Nährstoffbilanzierung

Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Methoden und Gefahren des Pflanzenschutzes; Umgang mit Pflanzenschutzmitteln; Berechnen der Ausbringungsmengen; Pflanzenschutzmittelvergiftungen.

Allgemeiner Ackerbau: Unkräuter und Schadschwellen, Pflanzenzüchtung, Saatgut und Saat.

Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellen von Fruchtfolgen.

Ackerbau: Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung von Getreide, Mais, Öl- und Eiweißpflanzen, Zuckerrüben, Futterrüben, Kartoffeln, Feldfutter und sonstigen wichtigen Ackerfrüchten.

Grünlandwirtschaft: Bedeutung, Merkmale und Eigenschaften wichtiger Gräser, Kleearten und Wiesenkräuter;

Nutzung des Dauergrünlandes; Grünlanderneuerung; Erstellen von Düngungsplänen; Futterkonservierung;

Weideplan.

Almwirtschaft; Spezialkulturen, Formen des biologischen Landbaues. Mehrfachantrag-Flächen.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Siehe Anlage B/1.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1, 2. Schulstufe

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher; Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes; Jungwuchspflege; Dickungspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden; Insektenschäden; Schäden durch den Menschen; Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung, Ausformung, Sortierung, Holzabmaß, Bringung, Forstaufschließung, Holzverkauf.

Forstliche Betriebswirtschaft: Betriebszweig Wald, Erhebung des Waldbestandes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen, forstliche Betriebsplanung, überbetriebliche Zusammenarbeit, Waldwirtschaftsplan.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Organe und Organsysteme, Grundlagen der Fütterung: Futterzusammensetzung, Futterwerte, Arten von Futtermitteln, Berechnung von Futterrationen.

Landwirtschaftskurs: Hand- und Maschinmelken; Zusammensetzung der Milch; Milchbehandlung beim Produzenten; Milchqualität und Milchpreis; Milchverarbeitung.

Haltung von Rindern und Schweinen: Haltungsformen, Zuchtbenutzung, Anforderungen an den Stall, Haltungs- und Pflegemaßnahmen, wichtige Aufschreibungen.

Haltung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Haltungsgrundsätze.

Fütterungsgrundsätze: Milchvieh, Kälber, Jungvieh, Zuchtstier und Mastvieh, Futterplan.

Fütterung von Rindern; Erstellen eines Futterplanes und Rationsberechnungen.

Fütterung von Schweinen: Fütterungsgrundsätze, Fütterung von Zuchtschweinen, Ferkeln und Mastschweinen, Erstellen eines Futterplanes.

Fütterung von Geflügel, Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Fütterungsgrundsätze.

Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.

Züchtung von Rindern und Schweinen: Leistungsbeurteilung, Zuchtprogramm.

Züchtung von Schafen, Ziegen und Pferden: Wichtige Züchtungsgrundsätze, Sonderformen der Tierhaltung.

Tiergesundheitsdienst.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Grundlagen der Landtechnik: Werk-, Schmier- und Treibstoffkunde; Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren, Elektrik; Traktoren; Grundlagen.

Traktorentechnik; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen für Bodenbearbeitung, Transporte, Anbau, Düngung, Pflege, Pflanzenschutz und Ernte.

Wirtschaftliche Mechanisierung: Maschinenkosten, Maschinenkauf, Arbeitstechnik, überbetrieblicher Maschineneinsatz, Maschinenpflege.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Grundlagen der Baukunde: Baustoffe, Bauelemente, Bautechnik; Bauplanung.

Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm; Zeichnen von Planskizzen.

Ver- und Entsorgungsanlagen.

Stallbauten für Rinder, Schweine, Geflügel, Schafe und Pferde, Düngersammelanlagen, sonstige Wirtschaftsgebäude, Zeichnen von Planskizzen.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Einblickes in die wirtschaftlichen Vorgänge eines landwirtschaftlichen Betriebes und die Grundsätze seiner erfolgreichen Führung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Betriebserhebung: Grundbesitz, Standort, Arbeitskräfte, Vermögen.

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Deckungsbeitragskalkulationen.

Bäuerlicher Haushalt.

Investitions- und Finanzierungsrechnung: kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung; Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Einkommensermittlung, Steuererklärung, Agrarförderungen, überbetriebliche Zusammenarbeit.

Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis. Interessenvertretungen.

Wichtige Steuern und Versicherungen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Möglichkeiten des Zuerwerbes ist besonders hinzuweisen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Holzbearbeitung

Wichtige Werkstoffeigenschaften, Handhaben und Instandhalten von Werkzeugen für die Holzbearbeitung.

Anfertigen und Lesen einfacher Zeichnungen.

Messen, Anreißen, Sägen, Hobeln, Stemmen, Bohren, Feilen, Putzen, Schleifen, Fügen, Nageln, Dübeln, Zinken, Leimen.

Anfertigen einfacher Holzverbindungen und Werkstücke aus Holz; Oberflächenbehandlung.

Metallbearbeitung

Wichtige Werkstoffeigenschaften, Handhaben und Instandsetzen von Werkzeugen für die Metallbearbeitung.

Anfertigen und Lesen einfacher Zeichnungen.

Messen, Anreißen, Feilen, Schleifen, Meißeln, Sägen, Bohren, Senken, Nieten, Biegen, Hämmern.

Anfertigen einfacher Werkstücke aus Metall.

Schrauben, Löten, Korrosionsschutz.

Landtechnik und Baukunde

Handhaben von Elektroschweißgeräten; Vorbereiten und Anfertigen von Elektroschweißverbindungen.

Pflegen und Instandhalten von Benzinmotoren.

Außen- und Innenwirtschaft

Landwirtschaftskurs: Hand- und Maschinmelken; Instandhalten der Melkmaschine; Milchbehandlung.

Landtechnik und Baukunde

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Pflegen und Instandhalten von Elektromotoren, Dieselmotoren und Traktoren.

Pflegen und Instandhaltung von wichtigen landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten.

Handhaben von Schutzgas- und Autogenschweißgeräten. Anfertigen von Schweißverbindungen.

Außen- und Innenwirtschaft

Vermessen von Flächen und Steigungen mit einfachen Hilfsmitteln; Anfertigen eines maßstabgerechten Lageplanes.

Bodenuntersuchung mit einfachen Hilfsmitteln: Entnahme von Bodenproben; Bodenbeurteilungen.

Feststellen des Gewichtes von Tieren; Reinigen von Tieren.

Handhaben und Instandhalten landwirtschaftlicher Handgeräte.

Erkennen und Beurteilen wichtiger Kulturpflanzen, Gräser, Kräuter und Dünger.

Beurteilen von Saatgut und Samensammlung.

Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten.

Waldwirtschaft

Erkennen von Bäumen und Sträuchern des Waldes: Aufforsten, Durchführen wichtiger Pflege- und Schutzmaßnahmen im Wald, Auszeigen.

Handhaben und Instandsetzen von Motorsägen und Forstwerkzeugen: Fällen, Entasten, Entrinden, Ablängen und Messen von Holz, Holzbringen; Erhebung ertragskundlicher Daten; Vermessen von Waldflächen und Grenzen.

Außen- und Innenwirtschaft

Durchführen wichtiger Arbeiten im Obstbau: Herstellen von Obstsaft und Obstwein; Untersuchen und Beurteilen von Obsterzeugnissen.

Beurteilen von Tieren: Führen und Auswerten wichtiger Aufzeichnungen in der Tierhaltung.

Abdrehprobe, Pflanzenschutzmittelmischungen, Pflügen, Säen, Düngen.

Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten.

Landtechnik und Baukunde

Herstellen von Mauern und Fundamenten, Durchführen einfacher Rohrinstallationen, Verputzen, Verfliesen, Ausmalen, Durchführen von Reparaturen an baulichen Anlagen, Erstellen von Holzkonstruktionen mittels Kant- und Rundhölzern.

Außen- und Innenwirtschaft

Planen und Durchführen komplexer landwirtschaftlicher Arbeiten; einfache praktische Maßnahmen der Tierbetreuung.

Direktvermarktung

Herstellen von Milch- und Fleischprodukten. Brot- und Backwaren; sonstige Produkte, die sich für den Verkauf an den Konsumenten eignen; Kalkulationen.

Warenpräsentation und -verkauf.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

V. Pflichtpraxis

Die Schüler haben ihre Pflichtpraxis in Betrieben zu erfüllen, welche die Voraussetzungen zum Erlernen und Üben von Arbeiten zur Ergänzung des praktischen Unterrichtes erbringen.

Als Nachweis für die Erfüllung der Pflichtpraxis hat der Schüler dem Schulleiter eine entsprechende Bestätigung des Inhabers des Praxisbetriebes bzw. dessen berechtigten Vertreters sowie Aufzeichnungen über den Praxisbetrieb und die vom Schüler geleisteten Arbeiten vorzulegen."

IV . Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation, Englisch, Mathematik, Politische Bildung, Rechtskunde, Leibesübungen, Wirtschaft und Marketing, Buchführung und Informatik.

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Siehe Anlage B/1, 1. und 2. Schulstufe.

Siehe Anlage B/1, 3. Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Schulgemeinschaft, Lerntechniken, Umgangsformen heute, Jugendschutzbestimmungen.

Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität, Geburt, Entwicklungsstufen, Generationsprobleme, Strategien und Lösungen.

Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-, Genuss- und Heilmitteln, Sekten, Okkultismus.

Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft, Jugendgruppierungen, Randgruppen. Hausapotheke.

Brauchtumspflege, Feste und Feiern.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.

Erste-Hilfe-Kurs.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/2.

Lehrstoff

Grundsätze der Haushaltsführung: Aufgaben, Arbeitsmethoden, Arbeitsorganisation;

Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung.

Haushalt und Hauspflege: Reinigungs- und Pflegemittel, Maschinen und Geräte;

Pflege von Wäsche und Bekleidung;

Servierkunde.

Materialkunde; Einkauf und Konsum;

Servieren: Getränkekunde, gehobene Serviertätigkeiten, Frühstücksarten, Buffet.

Haushaltsmanagement: Arbeitsplanung, Zeitmanagement, Einkaufsplan, Kostenrechnung.

Bauen und Wohnen: Gesetzliche Bestimmungen, Bauplanung, Baubewilligung, Finanzierung, Grundsätze der Planung, Baubiologie.

Einrichtung und Wohnraumgestaltung.

Technische Ausstattung des Wohnhauses.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/2.

Ernährung

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/2.

Lehrstoff

Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen, Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von Lebensmitteln.

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Energiebedarf.

Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation.

Ernährungslehre: Nährstoffe und die dazugehörigen Lebensmittel, Würzmittel, Zusatzstoffe, Getränke und Genussmittel, Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.

Fehlernährung, altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen; Konsumentenschutz. Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln, Wirtschaftlichkeit der Konservierung.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/2.

Gartenbau und Grünraumgestaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/2.

Lehrstoff

Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen;

Gestaltungselemente; Bodenbearbeitung und Bewässerung; Anbauplanung.

Gemüsebau: Anbau, Anzucht, Unkrautregulierung, Schädlingsbekämpfung, Nährstoffversorgung. Würz- und Heilkräuter.

Gartenboden: Bodenaufbau und Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand und Bearbeitung; Lebensvorgänge der Pflanze.

Zimmerpflanzen; Beerenobst; Kultur von Blumen und Ziersträuchern; Giftpflanzen; Gartenplanung.

Grünraumpflege: Staudenschnitt, Rasenpflege, Biotoppflege.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/2.

Sozialkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/2.

Lehrstoff

Sozialbereiche, Soziale Sicherstellung, Soziale Einrichtungen. Schwangerschaft, Geburt, Säuglingspflege.

Kinderbetreuung, Familienhilfe, Betriebshilfe.

Familiäres und soziales Umfeld; Hauskrankenpflege.

Altenbetreuung, Sterbebegleitung, Behindertenbetreuung.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/2.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/2.

Lehrstoff

Landwirtschaftskurs: Hand- und Maschinmelken, Milchqualität und Milchpreis, Milchverarbeitung; Haltung und Fütterung von Rindern, Schweinen und Geflügel.

Traktorführerkurs: Theoretischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Situation der Landwirtschaft in Österreich und in der Europäischen Union; Pflanzenbau und Tierhaltung; Geräte und Maschinen.

Waldwirtschaft und Obstbau; Alternative Landwirtschaft; Geräte und Maschinen.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/2.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/2.

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/2.

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung eines Einblickes in die wirtschaftlichen Vorgänge eines landwirtschaftlichen Betriebes und die Grundsätze seiner erfolgreichen Führung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Betriebserhebung: Grundbesitz, Standort, Arbeitskräfte, Vermögen.

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Deckungsbeitragskalkulationen.

Bäuerlicher Haushalt.

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung; Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Einkommensermittlung, Steuererklärung, Agrarförderungen, überbetriebliche Zusammenarbeit.

Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis. Interessenvertretungen.

Wichtige Steuern und Versicherungen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Möglichkeiten des Zuerwerbes ist besonders hinzuweisen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/2.

Lehrstoff

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

Pflege und Reinigungsarbeiten im Haus; Pflege von Wäsche und Bekleidung; Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen.

Tischdecken und Servieren, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffet.

Arbeitsorganisation: Arbeitspläne, Zeitpläne, Kostenrechnung. Instandhaltungsarbeiten; Zeichnen von Planskizzen; Wohnraumgestaltung; Raumschmuck.

Kochen und Küchenführung

Bereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte.

Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen.

Heimische Küche, internationale Küche, Vollwertgerichte. Herstellen von Schnellgerichten; kalte Küche; Kostformen. Vorratshaltung von Lebensmitteln, Milchverarbeitung, Brot backen, Obst- und Gemüseverarbeitung. Anrichten und Garnieren von Speisen; Kosten berechnen.

Gartenbau und Grünraumgestaltung

Handhabung von Gartengeräten; Kulturmaßnahmen im Gartenjahr; Kompostbereitung. Ernten und Lagern von Obst und Gemüse; Topf-, Zimmer- und Balkonpflanzen. Blumenschmuck im und um das Haus; Florales Gestalten im Jahreskreis. Garten- und Grünflächengestaltung.

Textilverarbeitung

1., 2. und 4. Schulstufe

Handhabung und Pflege der Nähmaschine; Materialauswahl (Trageeigenschaften); Schnittgewinnung. Anfertigen von Wäsche und Kleidungsstücken; Ausbesserungsarbeiten. Stricken, Sticken und Häkeln.

Sozialarbeit

Säuglingspflege, Kinderbetreuung, Hauskrankenhilfe, Altenbetreuung, Behindertenbetreuung.

Landwirtschaft

Landwirtschaftskurs: Hand- und Maschinmelken, Instandhalten der Melkmaschine, Milchbehandlung; Füttern und Pflegen von Rindern, Schweinen und Geflügel.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Produktionsgrundlagen in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierzucht. Handhaben, Pflegen und Instandhalten wichtiger landwirtschaftlicher Geräte und Maschinen. Produktgewinnung.

Durchführen kleiner Reparaturarbeiten am Hof.

Unfallverhütung.

Das landwirtschaftliche Arbeitsjahr.

Direktvermarktung und kreatives Gestalten

Herstellen von Milch- und Fleischprodukten; Brot- und Backwaren; Sonstige Produkte, die sich für den Verkauf an den Konsumenten eignen; Kalkulationen.

Warenpräsentation und -verkauf.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/2.

V. Pflichtpraxis

Die Schüler haben ihre Pflichtpraxis in Betrieben zu erfüllen, welche die Voraussetzungen zum Erlernen und Üben von Arbeiten zur Ergänzung des praktischen Unterrichtes erbringen.

Als Nachweis für die Erfüllung der Pflichtpraxis hat der Schüler dem Schulleiter eine entsprechende Bestätigung des Inhabers des Praxisbetriebes bzw. dessen berechtigten Vertreters sowie Aufzeichnungen über den Praxisbetrieb und die vom Schüler geleisteten Arbeiten vorzulegen."

Lehrplan der vierjährigen Landwirtschaftlichen Fachschule, Fachrichtung Gartenbau

I. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Die Schüler sind unter Bedachtnahme auf ihre unterschiedliche Vorbildung und Leistungsfähigkeit in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen und zu verantwortungsbewusstem Verhalten in einer Gemeinschaft zu erziehen.

Bei allen Schülern sind die seelischen, geistigen und körperlichen Anlagen, die Vorbildung, die Milieuverhältnisse und die altersmäßigen Interessen soweit wie möglich zu berücksichtigen, um die Lernmotivation zu fördern.

Der Unterricht hat von der Erlebniswelt der Schüler auszugehen und ist berufs- und lebensnah zu gestalten. Auf eine angemessene Verknüpfung von Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, von Tradition und dem Willen zur Neugestaltung ist hinzuarbeiten.

Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen.

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge und Lehrfahrten zu ergänzen. Im Unterricht ist die Selbsttätigkeit in den Vordergrund zu stellen und das Bildungsinteresse, die Selbstständigkeit, das Selbstvertrauen und das kritische Denken des Schülers zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes besonderer Wert zu legen. Durch Üben, Wiederholen und Anwenden ist der Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu sichern. Leistungskontrollen sind einzubauen. Den Schülern sind die Zusammenhänge zwischen dem Lebensganzen und den einzelnen Unterrichtsgegenständen bewusst zu machen.

Wechselbeziehungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und zwischen Theorie und Praxis sind zu berücksichtigen.

Unvorhergesehene Ereignisse sind im Unterricht abweichend von der Lehrstoffverteilung zu behandeln.

Der praktische Unterricht ist so durchzuführen, dass jeder Schüler durch gezielte Arbeitsunterweisungen, durch Übungen grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwirbt. Zur besseren Konzentration kann der Lehrstoff in Bildungseinheiten gegliedert werden.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Pflichtgegenstände

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Siehe Anlage B/1.

Siehe Anlage B/1, 2. Schulstufe.

Siehe Anlage B/1, 3. Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Siehe Anlage B/1.

Siehe Anlage B/1, 2. Schulstufe.

Siehe Anlage B/1, 3. Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Volkskunde und Regionalentwicklung

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Siehe Anlage B/1, 2. und 3. Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Mathematik

Siehe Anlage B/1, 1. und 2. Schulstufe.

Politische Bildung

Siehe Anlage B/1, 1. und 2. Schulstufe.

Rechtskunde

Siehe Anlage B/1, 3. Schulstufe.

Lebenskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachen wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Befähigung zur Ersten Hilfe und zum richtigen Verhalten bei Erkrankungen.

Lehrstoff

Umgangsformen: Ordnung in der Gemeinschaft; Benehmen bei Tisch; Umgang mit den Mitmenschen; Benehmen in der Öffentlichkeit; gepflegte Erscheinung; Feste und Feiern.

Gesundheitslehre: Richtige Körperpflege, gesunde Lebensweise; Erscheinungen und Ursachen häufiger Krankheiten, Verhalten bei Krankheiten; Hausapotheke.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.

Entwicklung des Menschen: Anlagen; Entwicklungsstufen.

Entfaltung der Persönlichkeit; Erziehung und Selbsterziehung; Geschlecht, Liebe, Ehe.

Familienleben: Die Familie und ihre Mitglieder, Familie und Öffentlichkeit.

Erste-Hilfe-Kurs: Verhalten bei Verletzungen, Vergiftungen, Ohnmacht, Hitzschlag und Erfrierungen, Wundversorgung; Transport von Verletzten.

Die Erste Hilfe ist zu üben; auf Vergiftungen durch Pflanzenschutzmittel ist besonders Bedacht zu nehmen.

Berufsleben: Der Mensch in Beruf, Wirtschaft und Öffentlichkeit.

Umweltschutz: Gefährdung und Erhaltung des Lebensraumes.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten.

Ökologie und Umweltschutz

Siehe Anlage B/1.

Leibesübungen

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Siehe Anlage B/1, 1. bis 3. Schulstufe.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Grundlagen des Gartenbaues

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen des Gartenbaues; Wecken und Fördern des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und für die Lebensvorgänge in der Natur.

Lehrstoff

Chemie: Grundbegriffe, wichtige anorganische und organische Verbindungen.

Wetter- und Klimakunde: Grundbegriffe, Einfluss der Klimafaktoren auf die Pflanze, Wettervorhersage, Witterungsschäden und deren Verhütung, Gewächshausklima.

Bodenkunde: Aufbau der Erde; Entstehung des Bodens; Bestandteile des Bodens; Einteilung der Böden; Bodeneigenschaften; Bodenverbesserung und Bodenbearbeitung; Bodenwasser; Bodenluft; gärtnerische Erden und Substrate; Zuschlagstoffe; Bodenschutz und Bodenpflege.

Pflanzenernährung: Pflanzennährstoffe, Ertragsgesetze, Mineraldünger, organische Dünger, Bemessung der Düngergaben.

Didaktische Grundsätze

Auf den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und der Notwendigkeit des Bodenschutzes ist besonders hinzuweisen.

Pflanzenkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Botanik; Wecken der Freude an der Pflanzenwelt.

Lehrstoff

Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen.

Pflanzenschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für den Pflanzenschutz im Gartenbau erforderlich sind. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen des Pflanzenschutzes, Methoden und Gefahren des Pflanzenschutzes, Einteilung der Pflanzenschutzmittel, Insektenkunde, unbelebte und belebte Schadensfaktoren.

Gesetzliche Pflanzenschutzbestimmungen, Krankheitserreger, Schadpflanzen, Schädlinge, Nützlinge.

Ökologischer und integrierter Pflanzen-schutz; Bekämpfung der unbelebten und belebten Schadensfaktoren; Gefahren des Pflanzenschutzes im häuslichen Gartenbau als Grundlage der Kundenberatung.

Didaktische Grundsätze

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen.

Zierpflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Heranzucht, Pflege und Vermarktung der wichtigsten Blumen und Zierpflanzen erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen der Zierpflanzenproduktion: Generative und vegetative Vermehrungsarten; Produktionszweige mit typischen Pflanzenbeispielen.

Grundsortiment an Herbstpflanzen; Stauden, Beet- und Balkonpflanzen, Kultur- und Standortbedingungen.

Grundsortiment an Balkonpflanzen, Kultur- und Standortbedingungen; Verwendung und Pflege von Beet- und Balkonpflanzen.

Didaktische Grundsätze

Auf praxisbezogene Kulturanleitungen ist besonderer Wert zu legen; vernetztes Denken soll gefördert werden; der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Floristik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von floristischen Grundkenntnissen; Wecken der Freude an schöner Gestaltung. Das Geschick im Erkennen der Auswahl und Verarbeitung geeigneter Materialien ist zu fördern und das Gefühl für Proportionen und Farbkombinationen zu entwickeln.

Lehrstoff

Erkennen und bestimmen von Pflanzen, Zeichnen; Symbolik und Brauchtum; Gestaltungslehre; Farbenlehre; Arten von Sträußen und Gestecken.

Gefäßbepflanzung; Straußvarianten; Symbolik und Brauchtum.

Materialkunde und Zubehör; Fleurop und Teleflor; Dekorationen.

Didaktische Grundsätze

Auf praxisbezogene Darstellung ist besonders Wert zu legen; Stilsicherheit ist durch Übung anzustreben; das Verständnis für die floristische Gestaltung ist gezielt zu fördern.

Baumschulwesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für die Heranzucht, Pflege und Vermarktung von Gehölzen und Stauden erforderlich sind; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Betriebsformen und Betriebsstrukturen; Grundlagen für die Errichtung einer Baumschule; Betriebliche Ausstattung und Kultureinrichtungen; Kultur, Pflanzung und Schnitt wichtiger Obstarten; Vermarktung von Obstgehölzen; Erkennen von Gehölzen.

Vermehrung von Gehölzen und Stauden; Spezielle Kultur-, Pflege- und Schnittmaßnahmen; Kultur, Pflanzung und Pflege von Koniferen, Erkennen von Koniferen.

Kultur der Baumschulpflanzen im Container; Kultur der Baumschulpflanzen im Freiland; Kultur, Pflanzung und Schnitt von Rosen; Spezielle Kultur-, Pflege- und Schnittmaßnahmen.

Didaktische Grundsätze

Auf praxisbezogene Kulturanleitungen ist besonderer Wert zu legen. Vernetztes Denken soll gefördert werden; der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Landschaftsgärtnerei

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung der für die Gestaltung von Gartenanlagen und Friedhöfen erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Historischer Rückblick; Gestaltungsgrund-sätze; Gartenarten; Gestaltungselemente; Bau von Gartenanlagen; Bodenvorbereitung.

Beton, Naturstein, Holz und Wasser in der Landschaftsgärtnerei; Sport- und Spielplätze.

Rasenanlage; Moorbeet; Verwendung von Zwiebel- und Knollengewächsen, Schling- und Kletterpflanzen; Grundsätze der Friedhofs- und Grabgestaltung.

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Gemüseproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Heranzucht, Pflege und Vermarktung der wichtigsten Gemüsearten; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen des Gemüsebaues; Produktionsgrundlagen; Wirtschaftliche Voraussetzungen; Kulturtechniken; Aussaat und Jungpflanzenanzucht, Sortenwahl; Pflanzung, Kulturarbeiten; Bewirtschaftung und Anbauplanung.

Folieneinsatz in der Gemüseproduktion; Ernte von Gemüse; Aufbereitung von Gemüse; Lagerung und Vermarktung; Innere und äußere Qualität; Qualitätsklassengesetz.

Kultur, Ernte, Lagerung und Vermarktung von Heil- und Gewürzpflanzen; Wildgemüse sowie deren Bedeutung.

Erdlose Kulturführung; Kultur, Ernte, Lagerung und Vermarktung von Wurzel-, Knollen-, Zwiebelgemüse, Blatt- und Fruchtgemüse und Hülsenfrüchte; Kultur, Ernte, Lagerung und Vermarktung von Gemüseraritäten.

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete, die Arten der Vermarktung sowie auf die Sortierungsvorschriften und auf die Qualitätsrichtlinien ist hinzuweisen.

Technik im Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen bezüglich Aufbau, Funktion, Wartung und Pflege technischer Einrichtungen im Gartenbau; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Physikalische und technische Grundlagen;

Gärtnerische Handwerkzeuge; Maschinen und Geräte für den Gartenbau.

Gewächshaustechnik – Planungskriterien, Bestandteile, Inneneinrichtung; Lüftung, Heizung.

Gewächshaustechnik; Bewässerung.

Gewächshaus- und Steuerungstechnik, Planung von Gartenbauanlagen; inner- und außerbetrieblicher Transport.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Dem Unfallschutz und der Unfallverhütung ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Betriebswirtschaft und Buchführung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Grundkenntnisse, die zum Verständnis von Vorgängen und Zusammenhängen in der Wirtschaft erforderlich sind, wobei die wirtschaftlichen Vorgänge im Gartenbaubetrieb, dessen rationelle Einrichtung und erfolgreiche Führung besonders zu beachten sind; Befähigung zu den Grundlagen des gärtnerischen Rechnungswesens; Anleitung zur Beobachtung volkswirtschaftlicher Entwicklungen und deren Einfluss auf den Gartenbau sowie zu kaufmännischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen der Wirtschaft; Österreichische Wirtschaft; Internationale Wirtschaft; Wirtschaftspolitik; Zahlungsverkehr; Geldverkehr; Betriebserhebung.

Grundzüge der Buchführung; Systeme der Buchführung; Ausstellen von Rechnungen.

Kontenlehre; Verbuchen von einfachen Geschäftsfällen und deren Abschluss.

Buchführungsergebnis und dessen Anwendung bei der Betriebsplanung; Kostenrechnungen und Kalkulationen in den einzelnen Betriebszweigen; Unternehmensführung (Menschenführung im Betrieb); Lohnverrechnung; Betriebs- und Finanzplanung; Förderungen; wichtige Steuern und Versicherungen.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten.

Für das Rechnungswesen sind die im Handel erhältlichen Drucksorten, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare zu verwenden. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Grundzüge des Rechnungswesens und der Betriebsplanung. In der 4. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterricht Text- und Datenverarbeitung herzustellen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Verkaufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung handelskundlicher Grundkenntnisse sowie der erforderlichen Kenntnisse zum erfolgreichen Verkaufen gärtnerischer Erzeugnisse; Anleitung zum richtigen Umgang mit Kunden.

Lehrstoff

Grundlagen des Marketing; Kaufmotive und Kundenmotivation; Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers; Verkaufsgespräche; Standardsortimente im Endverkauf.

Marketinginstrumente; Kunden- und Käufertypen; Standardsortimente im Endverkauf.

Verkaufsgespräch mit gesteigerten Anforderungen; Zusatzverkauf und Reklamation; Warenkennzeichnung und Warenpflege; Marktforschung; Spezialsortimente für den Endverkauf; Kundenberatung; Werbung und Verkaufsförderung; Gestaltung von Verkaufsanlagen; Warenpräsentation.

Didaktische Grundsätze

Auf die laufende Weiterentwicklung im Bereich Kunde und Verkauf ist besonders Bedacht zu nehmen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Siehe Anlage B/1.

Siehe Anlage B/1, 2. Schulstufe.

Lösung von Aufgabenstellungen aus gartenbaulichen Fachgebieten, EDV-unterstützte Betriebsberechnungen und Kalkulationen.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe Zierpflanzenproduktion/ Floristik

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung spezieller Kenntnisse in Zierpflanzenproduktion und Floristik; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Zierpflanzenproduktion

Kultur, Steuerung und Vermarktung des speziellen Sortiments von Beet- und Balkonblumen, Zimmerpflanzen, Schnittblumen und Schnittgrün, Sonderkulturen, erdlose Kulturen.

Floristik

Trauerfloristik; Allerheiligen-, Advent- und Osterfloristik; Hochzeitsfloristik; Stilkunde; Dekorationen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedeutung und Möglichkeit der Spezialisierung ist besonders einzugehen. Auf neueste Kulturverfahren und Kulturmethoden ist besonders Bedacht zu nehmen. Durch Anschauung und Üben ist Stilsicherheit in themengerechter Form und Farbgestaltung anzustreben. Das Verständnis für die floristische Gestaltung ist gezielt zu fördern. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Gegenstandsgruppe Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung spezieller Kenntnisse im Baumschulwesen und Landschaftsgärtnerei; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Baumschulwesen

Spezielle Anzucht- und Kulturverfahren von Gehölzen; Schnitt und Pflege von Gehölzen; Qualitäts- und Gütebestimmungen; Vermarktung von Gehölzen und Stauden; Sortiment und Verwendung von Laub- und Nadelgehölzen, Schling- und Kletterpflanzen, Stauden, Wasserpflanzen und Gräser.

Landschaftsgärtnerei

Horizontal- und Lagemessung, Projektplanung für private Gärten, öffentliche Grünanlagen, Landschafts- und Sportplatzbau; Pflege- und Baumaßnahmen; Bauabwicklung und Leistungsbeschreibung.

Didaktische Grundsätze

Auf Veranschaulichung ist besonderer Wert zu legen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1.

Lehrstoff

Landschaftsgärtnerei

Boden- bzw. Erdarbeiten; Bodenverbesserung; Bodenbearbeitung und Bodenverarbeitung.

Arbeiten mit Pflanzen: Pflanzenversorgung, Pflanzung bzw. Verpflanzen von Gehölzen und Stauden, Anlage von Wiesen- und Rasenflächen, Erhaltungspflege von Gehölz- und Staudenpflanzungen sowie Rasenflächen; Verwendung von Gehölzen.

Zierpflanzenproduktion

Erkennen von Pflanzen und Saatgutarten; Durchführen einfacher Kulturarbeiten im Zierpflanzenbau; Erkennen von Pflanzengeweben im Mikroskop.

Baumschulwesen

Pflanzung und Schnitt von Obstgehölzen; Anlegen eines Herbariums; Obstsortenkunde; Gehölzkunde.

Floristik

Herstellen von Sträußen und Blumenarrangements; Vorbereiten von Zierpflanzen für den Verkauf.

Pflanzenkunde

Erkennen eines Grundsortimentes an Zimmer- und Freilandpflanzen.

Gemüseproduktion

Samenkunde gebräuchlicher Gemüsearten. Grundlegende Kulturarbeiten: Aussaat, Pikieren, Pflanzung.

Technik im Gartenbau

Material- und Werkzeugkunde; Handhabung von Werkzeugen für die Metall- und Holzbearbeitung; Herstellen von Elektroschweißverbindungen; Einsatz, Wartung und Pflege von Gartenbaumaschinen und Geräten.

Landschaftsgärtnerei

Pflanz- und Pflegearbeiten im Herbst; Grafische Darstellungsarten; Mauerbau und Bodenbeläge.

Zierpflanzenproduktion

Durchführen allgemeiner Kultur- und Pflegearbeiten an Zierpflanzen, Beet- und Balkonblumen unter Einsatz verschiedener Hilfsstoffe; Erkennen von Zimmerpflanzen.

Baumschulwesen

Autovegetative Vermehrung von Gehölzen und Stauden; Xenovegetative Vermehrung von Gehölzen; Rodung und Überwinterung von Gehölzen und Stauden; Betriebspraxis.

Floristik

Lehrstoff der 1. Schulstufe, jedoch mit gesteigerten Anforderungen; Dekorationen.

Pflanzenkunde

Erkennen von Zimmer- und Freilandpflanzen.

Gemüseproduktion

Allgemeine Kultur- und Pflegearbeiten an Gemüsepflanzen.

Verkaufskunde

Üben des Verkaufsgespräches mit Video-Training; Richtiges Telefonieren im Ein- und Verkaufsbereich; Erstellen von Standardsortimenten für den Endverkauf.

Technik im Gartenbau

Einsatz, Wartung und Pflege von wichtigen Maschinen und Geräten für den Gartenbau sowie von Gewächshauseinrichtungen.

Anwenderschutz: Handhaben von Geräten für den Pflanzenschutz.

Pflanzenschutz

Umgang und Aufbewahrung von Pflanzen-schutzmitteln; Spritzbrühenherstellung und Ausbringung; Erkennen von nicht parasitären und parasitären Schäden an Pflanzen.

Landschaftsgärtnerei

Pflanz- und Pflegearbeiten im Frühjahr; einfache technische Baumaßnahmen; Verwendung von Gehölzen und Stauden.

Zierpflanzenproduktion

Erkennen von Sommerblumen; Kulturarbeiten an Beet- und Balkonpflanzen unter Einsatz verschiedener Hilfsstoffe.

Baumschulwesen

Betriebspraxis; Aufschulen/Verschulen von Gehölzen; Kultur-, Pflege- und Schnittmaßnahmen; Pflanzenkunde – Koniferen.

Floristik

Lehrstoff der 2. Schulstufe, jedoch mit gesteigerten Anforderungen; Dekorationen.

Pflanzenkunde

Erkennen von Zimmer- und Freilandpflanzen.

Gemüseproduktion

Allgemeine Kultur- und Pflegearbeiten an Heil- und Gewürzkräutern; Erkennen von Kräutern.

Verkaufskunde

Üben des Verkaufsgespräches mit Video-Training; Richtiges Telefonieren im Ein- und Verkaufsbereich; Erstellen von Standardsortimenten für den Endverkauf.

Pflanzenkunde

Erkennen und Beschreiben von Pflanzensortimenten gegliedert nach Spezialbereichen.

Gemüseproduktion

Erstellen von Kulturplänen; Kulturverlauf bei Gemüsepflanzen, Nutz- und Heilpflanzen; Marktbeobachtung.

Verkaufskunde

Üben spezieller Verkaufssituationen mit Video-Training; Üben des marktgerechten Anbietens und des Verkaufes von gärtnerischen Erzeugnissen; Markterhebung zu aktuellen Themen; Betriebsanalyse nach speziellen Vorgaben; Gestaltung von Verkaufsanlagen; Lehrausgänge zu aktuellen Anlässen.

Technik im Gartenbau

Steuerungssysteme im Gartenbau; Planung einer Gartenbauanlage; Kunden- und Kulturbetreuung mit technischen Hilfsmitteln.

Pflanzenschutz

Erkennen von Krankheiten, Schädlingen und Schadpflanzen; Durchführen der Pflanzenschutzmethoden; Umgang mit Pflanzenschutzmitteln und -geräten.

Gartenbau

Wichtige Tätigkeiten aus den nicht gewählten Gegenstandsgruppen; Tagebuchführung.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Zierpflanzenproduktion/Floristik

Zierpflanzenproduktion

Durchführen von speziellen Kultur- und Pflegearbeiten an Zierpflanzen unter Einsatz verschiedener Hilfsmittel; Kulturplanung; Kultursteuerung; Erkennen des Zierpflanzensortimentes; Ernten, Sortieren und Verpacken von Zierpflanzen; Kulturarbeiten an Sonderkulturen; Saisonale Bepflanzungen im Freiland und in Innenräumen.

Floristik

Hochzeitsfloristik, Trauerfloristik, Allerheiligen-, Advent- und Osterfloristik, Tischdekorationen. Dekorationen zu speziellen Anlässen.

Verkaufstraining.

Gegenstandsgruppe

Baumschulwesen/Landschaftsgärtnerei

Baumschulwesen

Vermehrung, Anzucht- und Kulturverfahren von Stauden, Koniferen, Laubbäumen und Sträuchern; Spezielle Schnitt- und Pflegemaßnahmen von Gehölzen und Stauden; Marktgerechtes Anbieten von Stauden und Gehölzen; Sortimentskunde – Stauden und Gehölze.

Landschaftsgärtnerei

Erstellen von einfachen Gestaltungsplänen für Vorgarten, Wohngarten, öffentliche Parkanlagen; Erstellen eines Modells zu einem Wohnhausgarten; Durchführung von diversen Baumaßnahmen; Verwendung von Pflanzensortimenten, fächerübergreifende Projektarbeiten.

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1.

V. PFLICHTPRAXIS

Siehe Anlage B/3"

„Anlage B/6

LEHRPLAN DER FACHSCHULE

FÜR ERWACHSENE,

FACHRICHTUNG LANDWIRTSCHAFT

I. Allgemeines

Mit dem Abschluss der Fachschule für Erwachsene nach diesem Lehrplan ist die landwirtschaftliche Grundausbildung abgeschlossen.

II. Allgemeine Bildungsziele

Die Fachschule hat die Aufgabe

Die Fachschule für Erwachsene hat darüber hinaus noch die Aufgabe, den Schülern nach Abschluss einer außerlandwirtschaftlichen Ausbildung das Erreichen der Bildungsziele der Landwirtschaftlichen Fachschule in geeigneter pädagogischer und organisatorischer Form zu ermöglichen.

Der Lehrplan ist auf die in den Einstiegsvoraussetzungen festgeschriebenen Vorkenntnisse der Schüler abzustimmen.

Im Rahmen dieser Aufgabenstellung sind den Schülern besonders die Zusammenhänge und die Wichtigkeit der nachhaltigen, naturgerechten Landbewirtschaftung bewusst zu machen.

III. Allgemeine didaktische Grundsätze

Die Schüler sind unter Bedachtnahme auf ihre unterschiedliche Vorbildung und Leistungsfähigkeit in die Arbeitsweise einer berufsbildenden Schule einzuführen und zu verantwortungsbewusstem Verhalten in einer Gemeinschaft zu erziehen.

Bei allen Schülern sind die seelischen, geistigen und körperlichen Anlagen, die Vorbildung, die Milieuverhältnisse und die altersmäßigen Interessen soweit wie möglich zu berücksichtigen, um die Lernmotivation zu fördern.

Der Unterricht hat von der Erlebniswelt der Schüler auszugehen und ist berufs- und lebensnah zu gestalten. Auf eine angemessene Verknüpfung von Heimatverbundenheit und Weltaufgeschlossenheit, von Tradition und dem Willen zur Neugestaltung ist hinzuarbeiten.

Die Einführung des Schülers in die fachliche Begriffswelt verlangt größtmögliche Anschaulichkeit. Zur Schaffung klarer Vorstellungen sind sorgfältig ausgewählte Unterrichtsmittel heranzuziehen.

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge und Lehrfahrten zu ergänzen. Im Unterricht ist die Selbsttätigkeit in den Vordergrund zu stellen und das Bildungsinteresse, die Selbstständigkeit, das Selbstvertrauen und das kritische Denken des Schülers zu fördern. Bei der Erarbeitung des Lehrstoffes ist auf die Festigung des bereits erworbenen Bildungsgutes besonderer Wert zu legen. Durch Üben, Wiederholen und Anwenden ist der Bestand an grundlegenden Kenntnissen und Fertigkeiten zu sichern. Leistungskontrollen sind einzubauen. Den Schülern sind die Zusammenhänge zwischen dem Lebensganzen und den einzelnen Unterrichtsgegenständen bewusst zu machen.

Wechselbeziehungen zwischen den Unterrichtsgegenständen und zwischen Theorie und Praxis sind zu berücksichtigen.

Unvorhergesehene Ereignisse sind im Unterricht abweichend von der Lehrstoffverteilung zu behandeln.

Der praktische Unterricht ist so durchzuführen, dass jeder Schüler durch gezielte Arbeitsunterweisungen, durch Übungen grundlegende Kenntnisse und praktische Fertigkeiten erwirbt. Zur besseren Konzentration kann der Lehrstoff in Bildungseinheiten gegliedert werden.

Der Einführung der erwachsenen Schüler in die Techniken des Lernens und Zeitmanagements ist besonderes Augenmerk zu schenken.

Der organisatorische Rahmen des Unterrichtes kann, insbesondere bei der ganzjährigen Organisationsform im vertretbaren Ausmaß die zeitlichen Rahmenbedingungen der Schüler berücksichtigen. Eine blockweise Vermittlung des Lehrstoffes eines Gegenstandes samt Beurteilung innerhalb eines begrenzten Zeitraumes ist, soferne pädagogisch vertretbar, möglich. Ebenso können für die Leistungsbeurteilung in der Organisationsform der Fachschule für Erwachsene spezielle zeitliche und organisatorische Rahmenbedingungen geschaffen werden (z. B. Kolloquiumtage). Der Lehrstoff des vorliegenden Lehrplanes versteht sich als Kernlehrstoff.

IV. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

PflichtgegenständeGesamtstundenzahl

Lebensführung am Bauernhof20–25

Informatik/Schriftverkehr155–65

Wirtschaft und Marketing15–20

Betriebswirtschaft und Marktlehre40–50

Biolandbau10–15

Direktvermarktung15–20

Förderungswesen und Standeskunde 15–20

Pflanzenproduktion 45–55

Nutztierhaltung45–55

Landtechnik und Baukunde35–45

Waldwirtschaft25–35

Obstbau10–15

Schulautonome Stunden 0–40

Summe370

Praktischer Unterricht2

Pflanzenproduktion16–24

Nutztierhaltung20–28

Landtechnik24–32

Waldwirtschaft24–32

Obstbau10–18

Hauswirtschaft und Kochen8–12

Schulautonome Stunden0–28

Summe130

Gesamtstundenzahl500

1 40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich.

2 Unterricht in Schülergruppen.

Unterricht in Blockform möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

IVa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

PflichtgegenständeGesamtstundenzahl

Lebensführung am Bauernhof20

Informatik/Schriftverkehr165

Wirtschaft und Marketing20

Betriebswirtschaft und Marktlehre45

Biolandbau15

Direktvermarktung20

Förderungswesen und Standeskunde15

Ernährung70

Haushaltsmanagement35

Gartenbau35

Landwirtschaft30

Summe370

Praktischer Unterricht2

Haushaltsmanagement45

Kochen und Küchenführung45

Gartenbau20

Textilverarbeitung20

Summe130

Gesamtstundenzahl500

1 40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich. 2 Unterricht in Schülergruppen.

Unterricht in Blockform möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

V. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff sowie didaktische Grundsätze.

Lebensführung am Bauernhof

Bildungs- und Lehraufgabe:

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehen zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten; Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit; Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.

Lehrstoff

Besonderheiten des bäuerlichen Familienbetriebes.

Zusammenhänge und Aufgaben des Lebensfeldes Bauernhof, bäuerliche Werte, Rollenbilder in der bäuerlichen Familie, Hofübergabe, partnerschaftliche Betriebsführung.

Kommunikation und Konfliktbewältigung:

Kommunikationstraining, Zusammenleben und Aufgabenbereiche der Generationen, Konflikte zwischen den Generationen, Möglichkeiten der Konfliktlösung.

Gesundheit am Bauernhof: Gesundheitsvorsorge, häufige berufsbedingte Erkrankungen, Freizeitgestaltung, bäuerliche Sozialversicherung, soziale Betriebshilfe, Unfallverhütung am Bauernhof, Hausapotheke.

Zeitmanagement: Arbeitsteilung, Auslagerung von Arbeiten, Arbeitsplanung

Didaktische Grundsätze

Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Teilnehmerorientierte Unterrichtsmethoden sind bevorzugt anzuwenden, Konfliktlösungsmöglichkeiten anhand von praktischen Beispielen aufzeigen.

Informatik/Schriftverkehr

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; optische Gestaltung verarbeiteter Daten.

Lehrstoff

Grundlagen der Informatik: Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten, Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.

Tabellenkalkulationen

Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher Fachprogramme

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.

Didaktische Grundsätze

Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen.

Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.

Wirtschaft und Marketing

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Wirtschaftserfolg

Grundlagen des Marketing, Marketinginstrumente

Gütererzeugung: Produktion und Produktivität, Produktionsfaktoren; Betrieb und Unternehmen, Unternehmensformen.

Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte, Handel und Verkehr, Markt und Preis, Agrarmarkt.

Genossenschaftswesen: Entwicklung, rechtliche Grundlagen, Arten von Genossenschaften.

Regionale Vermarktungseinrichtungen, Kooperationen, Kooperationsformen.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln.

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind. Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung; Anleitung zu kaufmännischem Denken und Handeln; Festigung der Bindung zum elterlichen Hof; die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern.

Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren; Leistungen; Arten und Gliederung der Kosten; Gesetzmäßigkeiten der Produktion.

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung; kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung; überbetriebliche Zusammenarbeit, Kooperationen, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren.

Wichtige Steuern und Versicherungen.

Buchführung: Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis; Grundzüge der Bilanzlehre.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Biolandbau

Bildungs- und Lehraufgaben

Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft; Förderung des Verständnisses für ökologische Zusammenhänge und nachhaltige Wirtschaftsweisen.

Lehrstoff

Entwicklung des Biolandbaues; Richtungen des Biolandbaues; Aktuelle Produktionsrichtlinien; Kontrollsystem im Biolandbau; Förderungen; Beispiele für erfolgreiche Kooperationen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat sich an praktischen Beispielen zu orientieren, wobei besonderer Wert der Kreislaufwirtschaft am eigenen Betrieb zukommen sollte.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an den Konsumenten zur Einkommenssicherung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für die landwirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind; Aufzeigen der Möglichkeiten des bäuerlichen Fremdenverkehrs; Förderung des Qualitätsbewusstseins; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken.

Lehrstoff

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen der Direktvermarktung;

Rechtliche und steuerliche Bestimmungen sowie Marketing und Kalkulationen bei der Direktvermarktung;

Hygieneanforderungen.

Qualitätsanforderungen; absatzfördernde Maßnahmen; bäuerlicher Fremdenverkehr, Kooperationen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht hat an die Fachgegenstände anzuknüpfen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Bedeutung der Qualität der Erzeugung ist besonders hinzuweisen.

Förderungswesen und Standeskunde

Lehrstoff

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen für die Förderungsabwicklung sowie über die wesentlichen Organisationen der bäuerlichen Interessenvertretung und deren Aufgaben. Auf die aktuellen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten (LFI; Lehrlingsstelle, Sonstige), die in der Region von Bedeutung sind, sollte hingewiesen werden.

Förderungsanträge;

Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von praxisbezogenen Förderungsabläufen.

Förderungsantragsabwicklung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.

Stellung der Land- und Forstwirtschaft in der Gesamtwirtschaft. Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in der Land- und Forstwirtschaft. Landwirtschaftliche Organisationen und ihre wichtigsten Aufgaben.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen.

Nach Möglichkeit sollen Vertreter der regionalen bäuerlichen Servicestellen in den Unterricht einbezogen werden.

Pflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft.

Lehrstoff

Grundlagen der Pflanzen- und Bodenkunde.

Biologischer Landbau: Bedeutung und Methoden des Biolandbaus; Nährstoff- und Produktionskreislauf.

Allgemeiner Pflanzenschutz.

Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.

Ackerbau: Anbau, Pflege und Ernte verschiedener Kulturarten; Erstellen von Nährstoffbilanzen.

Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Nutzungsformen, Pflege und Futterkonservierung.

Feldfutterbau.

Sonder- bzw. Alternativkulturen.

Landwirtschaftliche Förderprogramme.

Didaktische Grundsätze

Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind verstärkt herzustellen. Förderungsprogramme sind mit den Gegenständen Betriebswirtschaft und Förderungswesen abzustimmen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind; Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln; Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen gemäß Tiergesundheitsdienstverordnung; Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft.

Lehrstoff

Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers.

Haltung von Nutztieren; Wichtige Haltungsgrundsätze.

Grundlagen der Fütterung.

Fütterung von Nutztieren.

Futterrationsberechnungen.

Grundlagen der Züchtung, Rassenkunde.

Züchtung von Nutztieren; Wichtige Züchtungsgrundsätze.

Sonderformen der Tierhaltung.

Förderungsprogramme in der Nutztierhaltung.

Tierschutzbestimmungen.

Tiergesundheitsdienst.

Didaktische Grundsätze

Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft bzw. Förderungswesen herzustellen.

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind; Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen der Landtechnik: Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren; Elektrik.

Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen; Maschinenpflege.

Überbetrieblicher Maschineneinsatz, Mechanisierungsketten.

Grundlagen der Baukunde: Stallbauten für Nutztiere; Düngersammelanlage; sonstige Wirtschaftsgebäude.

Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm.

Ver- und Entsorgungsanlagen.

Didaktische Grundsätze

Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes; auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen; die Waldgesinnung ist zu fördern.

Lehrstoff

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher; Klimaeinfluss; natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes. Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung; Sonderformen; Nachhaltigkeit der Waldbewirtschaftung.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden; Insektenschäden; Schaden durch den Menschen;

Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung; Ausformung; Sortierung; Holzabmaß; Bringung;

Forstaufschließung; Holzverkauf; Kooperationen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen des Obstbaues.

Obstarten.

Kulturtechnik, Ernte, Lagerung, Vermarktung.

Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein, Fruchtbranntwein.

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten, zeitgemäßen Form umzusetzen.

Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern.

Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden.

Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.

Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.

Lehrstoff

Pflanzenproduktion

Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolge- und Düngungsplänen, Ackerschlagkartei. Bodenbearbeitung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung; Düngeroptimierung, Pflanzenschutzmaßnahmen.

Nutztierhaltung

Umgang mit Tieren (Unfallschutz, Tierpflege)

Tiergesundheit: Krankheitsvorbeuge und -behandlung. Funktionelle Klauenpflege, Klauenerkrankungen.

Züchtung: Tierbeurteilung, Stierkatalog, Anpaarungsplan, Stallbuch, Versteigerungskatalog. Rationserhebungen und Berechnungen.

Artgerechte Haltungssysteme: einfache Stallumbauplanungen. Nutztierhaltung im Internet.

Aufzeichnungen, Aufzeichnungs- und Kennzeichnungspflicht.

Landtechnik

Metallbearbeitung und Landmaschinenpflege: Werkstätte, Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte, Materialkunde, verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und - verarbeitung; Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen, einfache Reparaturarbeiten, Einstellarbeiten an Motoren, Landmaschinen und Geräten, praktischer Einsatz von Landmaschinen, Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen.

Waldwirtschaft

Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen; Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsäge und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von Bringungswegen. Ermitteln des Bestandes, Vermessen von Waldflächen und -grenzen.

Obstbau

Pflanzung, Schnitt, Erziehung; Pflege aller Obstbäume; Vermehrung und Veredelung; Ernte, Sortieren, Lagerung; Verarbeitung, Vermarktung.

Herstellung von Obstbränden.

Hauswirtschaft und Kochen

Zubereitung einfacher Speisen; Tischdecken und Servieren; Reinigungs-, Pflege- und Instandhaltungsarbeiten im Haushalt durchführen.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule selbst nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen. Die Grundsätze der Unfallverhütung sowie Sicherheitsvorschriften und -vorkehrungen sind genau zu beachten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und mitzuvermitteln. Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen. Der praktische EDV-Einsatz ist zu vermitteln."

„Anlage B/7

LEHRPLAN DER FACHSCHULE

FÜR ERWACHSENE, FACHRICHTUNG LÄNDLICHE HAUSWIRTSCHAFT

I. Allgemeines

Siehe Anlage B/6.

II. Allgemeine Bildungsziele

Siehe Anlage B/6.

III. Allgemeine didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/6.

IV. Stundentafel

Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände

PflichtgegenständeGesamtstundenzahl

Lebensführung am Bauernhof20–25

Informatik/Schriftverkehr155–65

Wirtschaft und Marketing15–20

Betriebswirtschaft und Marktlehre40–50

Biolandbau10–15

Direktvermarktung15–20

Förderungswesen und Standeskunde15–20

Ernährung60–80

Haushaltsmanagement35–40

Gartenbau35–40

Landwirtschaft30–40

Schulautonome Stunden0 –40

Summe370

Praktischer Unterricht2

Haushaltsmanagement35–40

Kochen und Küchenführung36–45

Gartenbau15–20

Textilverarbeitung16–20

Schulautonome Stunden0–28

Summe130

Gesamtstundenzahl500

1 40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich. 2 Unterricht in Schülergruppen.

Unterricht in Blockform möglich, zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten. IVa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

PflichtgegenständeGesamtstundenzahl

Lebensführung am Bauernhof20

Informatik/Schriftverkehr165

Wirtschaft und Marketing20

Betriebswirtschaft und Marktlehre45

Biolandbau15

Direktvermarktung20

Förderungswesen und Standeskunde15

Ernährung70

Haushaltsmanagement35

Gartenbau35

Landwirtschaft30

Summe370

Praktischer Unterricht2

Haushaltsmanagement45

Kochen und Küchenführung45

Gartenbau20

Textilverarbeitung20

Summe130

Gesamtstundenzahl500

1 40 Unterrichtsstunden in Schülergruppen möglich. 2 Unterricht in Schülergruppen.

Unterricht in Blockform möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

V. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Lehrstoff sowie didaktische Grundsätze.

Lebensführung am Bauernhof

Siehe Anlage B/6.

Informatik/Schriftverkehr

Siehe Anlage B/6.

Wirtschaft und Marketing

Siehe Anlage B/6.

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Siehe Anlage B/6.

Biolandbau

Siehe Anlage B/6.

Direktvermarktung

Siehe Anlage B/6.

Förderungswesen und Standeskunde

Siehe Anlage B/6.

Ernährung

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln; die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen; sie sind unter Hinweis auf Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.

Lehrstoff

Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen, Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Energiebedarf. Lebensmittel und ihre Bestandteile.

Würzmittel, Zusatzstoffe, Wasser, Getränke und Genussmittel, Verdauung und Stoffwechsel.

Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation. Ernährungsfehler, altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen; Konsumentenschutz.

Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.

Vorratswirtschaft: Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln, Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben.

Haushaltsmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Haushaltsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind; ein bäuerliches Wohnhaus nach umweltfreundlichen baubiologischen Kriterien unter Berücksichtigung der Arbeitslehre rationell planen und beurteilen.

Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundsätze der Haushaltsführung, Aufgaben und Funktionen des Haushaltes, Arbeitsplanung. Zeitmanagement, Einkaufsplan, Kostenrechnung; Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung; Servierkunde und Getränkekunde.

Bauen und Wohnen: Gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung, Planungsgrundsätze, Baubiologie, Einrichtung und Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.

Haushaltspflege: Maschinen und Geräte, Reinigungs- und Pflegemittel, Pflege von Wäsche und Bekleidung; Materialkunde.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. In der Unterrichtsgestaltung sollten Ökologie und Ökonomie eine wesentliche Rolle spielen. Der Unterricht sollte durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortbildes durch gärtnerische Gestaltung; Kennenlernen des Kreislaufgeschehens von Boden, Pflanze und Tier; Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen; Gestaltungselemente, Bodenbearbeitung und Bewässerung, Anbauplanung.

Zimmerpflanzen.

Gemüsebau.

Nährstoffversorgung, Ernte, Lagerung.

Würz- und Heilkräuter.

Pflanzenschutz

Gartenboden: Bodenaufbau und Bodenbeschaffenheit, Bodenzustand und -bearbeitung. Lebensvorgänge der Pflanze; Zimmerpflanzen; Beerenobst; Kultur von Blumen und Ziersträuchern, Gartenplanung, giftige Pflanzen.

Garten- und Landschaftsplanung, Themengärten.

Grünraumpflege: Staudenschnitt, Rasenpflege, Biotoppflege.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten. Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.

Landwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Den Schülern sollen unter Berücksichtigung ökologischer und wirtschaftlicher Gesichtspunkte Grundkenntnisse in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung vermittelt werden. Eine Verbindung zwischen wirtschaftlicher und marktgerechter Erzeugung und einer artgerechten, umweltschonenden Produktion ist herzustellen.

Lehrstoff

Situation der Landwirtschaft in Österreich und der Europäischen Union. Grundkenntnisse in Pflanzenbau, Obstbau, Waldwirtschaft und Tierhaltung. Alternative Landwirtschaft.

Geräte und Maschinen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist praxisnahe zu gestalten. Der Unterricht soll an Erfahrungen und Kenntnisse anknüpfen; Partnerschaftliches Prinzip berücksichtigen.

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in einer auf die Berufstätigkeit ausgerichteten, zeitgemäßen Form umzusetzen.

Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern.

Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden.

Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.

Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten.

Haushaltsmanagement

Lehrstoff

Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus,

Pflege von Wäsche und Bekleidung,

Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen; Fest- und Feiergestaltung.

Servier- und Getränkekunde.

Frühstücksarten, Buffet,

Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne,

Kostenrechnung,

Instandhaltungsarbeiten,

Zeichnen von Planskizzen,

Wohnraumgestaltung,

Raumschmuck.

Kochen und Küchenführung

Lehrstoff

Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte.

Handhabung und Pflege von Geräten und Maschinen.

Heimische Küche, Internationale Küche, Vollwertgerichte; Herstellen von Schnellgerichten, Kalte Küche,

Kostformen.

Vorratshaltung von Lebensmitteln, Milchverarbeitung, Fleischverarbeitung, Brot backen, Obst- und Gemüseverarbeitung; Anrichten und Garnieren von Speisen.

Kosten berechnen.

Gartenbau

Lehrstoff

Handhabung und Pflege von Gartengeräten,

Kulturmaßnahmen im Gartenjahr,

Kompostbereitung,

Topf-, Zimmer- und Balkonpflanzen,

Ernten und Lagern von Obst und Gemüse.

Blumenschmuck im und um das Haus,

Florales Gestalten im Jahreskreis.

Herstellen von Produkten aus dem Garten für die Direktvermarktung.

Textilverarbeitung

Lehrstoff

Handhabung und Pflege der Nähmaschine,

Materialauswahl (Pflege- und Trageeigenschaften),

Schnittgewinnung, einfache Nähtechniken

am Kleidungsstück umsetzen.

Ausbesserungsarbeiten,

Stricken.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht in ausreichendem Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen. Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung abzuhalten. Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln. Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen. Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten."

Artikel II

(1) Diese Verordnung tritt für alle ersten Schulstufen, für fachsbereichsübergreifende Schulen auch für die höheren Schulstufen an dem der Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

(2) Für die zweiten und höheren Schulstufen im Schuljahr 2003/2004 gelten die Bestimmungen der bisherigen Verordnungen mit folgenden Ausnahmen weiter:

Der Landeshauptmann:

Dr. H a i d e r

Der Landesamtsdirektor:

Dr. S l a d k o