# Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Reichenfels

48. Verordnung der Landesregierung vom 12. Oktober 2004, Zl. 1W-WAHL-69/1-2004, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Reichenfels ausgeschrieben wird

Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 63/2003, in Verbindung mit § 85 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung –

K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, wird verordnet:

§ 1

Die Wahl des Bürgermeisters in der Marktgemeinde Reichenfels wird ausgeschrieben.

§ 2

Als Wahltag wird Sonntag, der 9. Jänner 2005, festgesetzt.

Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 23. Jänner 2005, bestimmt.

§ 3

Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 3. November 2004 bestimmt.

Der Landeshauptmann:

Dr. H a i d e r

Der Landesamtsdirektor:

Dr. S l a d k o