# Erklärung von Ortsfeuerwehren zu Stützpunktfeuerwehren; Änderung

27. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 1. März 2005, Zl. 1-LAD-FW-90/1-2005, mit der die Verordnung, mit der Ortsfeuerwehren zu Stützpunktfeuerwehren erklärt werden, geändert wird

Auf Grund des § 7 des Kärntner Feuerwehrgesetzes, LGBl. Nr. 48/1990, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 60/2002, wird verordnet:

Die Verordnung der Kärntner Landesregierung, mit der Ortsfeuerwehren zu Stützpunktfeuerwehren erklärt werden, LGBl. Nr. 75/1991, wird wie folgt geändert:

Im Abschnitt II. Z 4 wird jeweils in den Spalten „Gemeinde:" und „Ortsfeuerwehr:" vor dem Namen „Greifenburg" der Name „Gmünd" eingefügt.

Im Abschnitt III. Z 5 wird jeweils in den Spalten „Gemeinde:" und „Ortsfeuerwehr:" der Name „Wernberg" angefügt.

Im Abschnitt III. Z 6 wird jeweils in den Spalten „Gemeinde:" und „Ortsfeuerwehr:" der Name „Ruden" angefügt.

Der Landeshauptmann:

Dr. H a i d e r

Der Landesamtsdirektor:

Dr. S l a d k o