# Referatseinteilung

82 Verordnung der Landesregierung vom 23. November 2005, Zahl: 1-LAD-Allg-29/11/2005, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE)

Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:

§ 1

Die Aufteilung der Angelegenheiten der Landesverwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung auf die Mitglieder der Landesregierung wird in der Anlage festgesetzt.

§ 2

Die Aufteilung gemäß § 1 umfasst keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.

§ 3

Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 umfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch die Abteilung 2 V des Amtes der Landesregierung.

§ 4

Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung, Zahl: 1-LAD-Allg-29/1/2005, mit der die Referatseinteilung – K-RE erlassen wird, LGBl. Nr. 14/2005, außer Kraft.

Der Landeshauptmann:

Dr. H a i d e r

Der Landesamtsdirektor:

Dr. S l a d k o

(Anlage zu § 1)

Verweise in der Anlage auf Aufgabengebiete einzelner Abteilungen des Amtes der Kärntner Landesregierung sind als Verweise auf die Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung, LGBl. Nr. 59/2005, zu verstehen.

Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER

Innerer Dienst;

Geschäftseinteilung;

Referatseinteilung;

Vorbereitung der Sitzungen der Landesregierung;

Sekretariate der Mitglieder der Landesregierung;

Bezüge und Pensionen der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie des Amtsführenden

Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates;

LAD-Konferenz;

LH-Konferenz;

Verkehr mit der Verbindungsstelle der Bundesländer;

Verkehr mit dem Rechnungshof und dem Landesrechnungshof;

Repräsentation;

Auszeichnungen und Titel, ausgenommen Feuerwehrehrenzeichen;

Kärntner Landessymbolegesetz;

Informationswesen;

Landespressebüro;

Kärntner Landeszeitung;

Landesstelle für Statistik;

Landes-Bürgerservice;

Dokumentationsstelle für Zeitgeschichte;

Allgemeine Beziehungen zu Ländern und Regionen einschließlich der Einrichtungen des Landes Kärnten vor

Ort;

Verbindungsbüro der Kärntner Landesregierung in Brüssel:

Volksgruppenbüro;

Angelegenheiten der Auslandsösterreicher;

Fachhochschulen einschließlich der gemeinnützigen Stiftung „Fachhochschule Technikum Kärnten" und

andere wissenschaftliche Institutionen;

Hochtechnologie und technologische Einrichtungen und Zentren;

Telekommunikation und Telematik;

Personal- und Amtsorganisation;

Amtsinspektion;

Rechtliche Angelegenheiten der Kärntner Verwaltungsakademie;

Fachaufsicht über die Kärntner Verwaltungsakademie;

Zivilrecht, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fällt;

Sammlungsgesetz;

Familienlastenausgleich;

Datenverarbeitung;

Datenschutz;

Innerbetriebliches Berichtswesen;

Controlling;

Amtsgebäudeverwaltung;

Amtswirtschaftsstelle;

Dienstreisenstelle;

Kraftfahrzeugzentralbetriebsleitung;

Rechtliche Angelegenheiten und Koordination der Katastrophenbekämpfung;

Kärntner Nothilfswerk;

Bergrettungsdienst;

Schisicherheitsdienst;

Lawinenwarndienst;

Wasserrettung;

Wehrrecht;

Militärische Landesverteidigung hinsichtlich der Verbindung zu den militärischen Stellen;

Wirtschaftliche Landesverteidigung;

Geistige Landesverteidigung;

Zivile Landesverteidigung;

Zivildienstgesetz;

Flüchtlingswesen, ausgenommen finanzielle Angelegenheiten;

Tourismusservice;

Alle Angelegenheiten, die nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;

Wahlen (Allgemeine Vertretungskörper; Europäisches Parlament; Bundespräsident; Bürgermeister-Direktwahlen; gesetzliche berufliche Vertretungen);

Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, ausgenommen Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;

Wählerevidenz;

Volksabstimmungen;

Volksbegehren;

Volksbefragungen;

Bevölkerungsevidenz;

Volkszählung;

Schöffenlisten;

Staatsbürgerschaft;

Personenstandsangelegenheiten;

Hauptwohnsitzgesetz;

Fremdengesetz;

Kultusangelegenheiten;

Bundesverfassung;

Landesverfassung;

Landesgesetzgebung;

Wiederverlautbarungen;

Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG;

Staatsverträge gemäß Art. 16 B-VG;

Deregulierung;

Geschäftsordnung der Landesregierung;

Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung;

Begutachtungen (Gesetz- und Verordnungsentwürfe des Bundes, Entwürfe für Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes, Normentwürfe im Rahmen der Europäischen Integration, sonstige Normentwürfe);

Notifikationen (Entwürfe technischer Vorschriften im Gesetzesrang, Beihilfen im Gesetzesrang, Umsetzungsmaßnahmen im Gesetzesrang im Rahmen der Europäischen Integration);

Rechtliche Angelegenheiten des E-Government, soweit sie nicht in den Aufgabenbereich der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;

Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 138, 138a, 139, 139a, 140, 142 und 143 B-VG;

Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern;

Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 144 B-VG;

Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 2 V des Amtes der Landesregierung fallen;

Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration und vor internationalen Gerichten, soweit Gesetze betroffen sind;

Mitwirkung in sonstigen Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration und vor

internationalen Gerichten;

Redaktion des Landesgesetzblattes;

Redaktion des Kärntner Gemeindeblattes;

Kärntner Landesrechtssammlung;

Amtsbibliothek;

Allgemeine Rechtsangelegenheiten;

Staatsgrenze;

Landesgrenze;

Bezirksgrenzen;

Gerichtssprengelgrenzen;

Auslösung des Konsultationsmechanismus;

Bundesfinanzen;

Landesfinanzen;

Landesvermögen;

Landesbeteiligungen;

Landesvoranschlag;

Landesrechnungsabschluss;

Landeshaftungen;

Zustimmung zu Kreditfreigaben;

Mitwirkung bei der Bewilligung von Ausgaben, zu denen das Land nicht gesetzlich oder rechtsverbindlich

verpflichtet ist;

Landesabgaben;

Überwachungsgebühren;

Landes-Kommissionsgebühren;

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds;

HYPO Alpe-Adria-Bank AG;

Kärntner Landesholding;

Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit;

Landesfonds, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes

der Landesregierung fallen;

Finanzaufsicht über die Landesanstalten und Landesbetriebe;

Finanzaufsicht über das Kärntner Landesarchiv;

Finanzaufsicht über die Kärntner Verwaltungsakademie;

Finanzaufsicht über das Landesmuseum für Kärnten;

Finanzaufsicht über den Kärntner Bodenbeschaffungsfonds;

Finanzaufsicht über den Nationalparkfonds;

Finanzaufsicht über den Tierseuchenfonds;

Finanzaufsicht über den Kindergartenfonds;

Finanzaufsicht über den Familienfonds;

Finanzaufsicht über den Kärntner Regionalfonds;

Finanzaufsicht über den Kärntner Wasserwirtschaftsfonds;

Bevollmächtigung von Vertretern des Landes für Generalversammlungen und Hauptversammlungen von Kapitalgesellschaften;

Verwaltung landeseigener Gebäude und Liegenschaften, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fällt;

Klubfinanzierungsgesetz;

Parteienförderung;

Presseförderung einschließlich Regierungsmarketing und Medienarbeit;

Unabhängige EU-Finanz- und Systemkontrolle für das Ziel-2-Programm Kärnten 2000 bis 2006 bzw. EU-Nachfolgeprogramme;

Zentrales Budget- und Finanzcontrolling;

Bauliche Koordinationsaufgaben zwischen dem Land und der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH;

Alle finanziellen Angelegenheiten, die nicht mit Angelegenheiten verbunden sind, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallen;

Kärntner Landesmusikschulwerk;

Sekretariat für Brauchtums- und Heimatpflege;

Gewerberecht;

Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;

Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;

Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Betriebsanlagenverfahrens;

Ingenieure und Ziviltechniker;

Wirtschaftstreuhänder;

Rechtliche Angelegenheiten des Dampfkesselwesens;

Kinowesen, ausgenommen die Filmbewertung;

Veranstaltungswesen;

Totalisateure und Buchmacher;

Glücksspielgesetz;

Privatzimmervermietung;

Berufsausbildungsgesetz und gewerbliche Berufsausbildung;

Patentrecht;

Kartellrecht;

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb;

Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen;

Außenhandel;

Devisengesetz;

Mineralrohstoffgesetz;

Rohstofflenkung;

Bevorratung einschließlich des Versorgungssicherungsgesetzes;

Eichwesen;

Wäge- und Messanstalten;

Beschussgesetz;

Tanzunterricht;

Marken- und Musterschutz;

Preisrecht;

Konsumentenschutzgesetz;

Produktsicherheitsgesetz;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Nationalparks. Im Einvernehmen mit Zweiter Landeshauptmann-Stellvertreterin Maga. Drin. Gabriele SCHAUNIG-KANDUT:

Buchhaltungs- und Rechnungsdienst;

Fortbildung der Landesbediensteten auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes und der Kontrolle.

Im Einvernehmen mit Landesrat Ing. Reinhart ROHR:

Sonderbedarfszuweisungen.

Erster Landeshauptmann-Stellvertreter

Dr. Martin STRUTZ

Kultur- und Kunstpflege;

Förderung von Wissenschaft und Kunst;

Stipendienwesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 13 des Amtes der Landesregierung

fällt;

Denkmalschutz;

Künstlerische Sammlungen und Einrichtungen;

Theater- und Konzertwesen;

Filmbewertung;

Kulturaustausch;

Kulturelle Angelegenheiten der slowenischen Volksgruppe;

Redaktion der Kärntner Kultur-Zeitschrift;

Rechtliche Angelegenheiten des Kärntner Landesarchivs;

Fachaufsicht über das Kärntner Landesarchiv;

Rechtliche Angelegenheiten des Landesmuseums für Kärnten;

Fachaufsicht über das Landesmuseum für Kärnten;

Landesgalerie;

Landesausstellungsbüro;

Landeskonservatorium;

Kärntner Schulgesetz, ausgenommen Schulbaufonds und die wirtschaftliche Aufsicht über Schulgemeindeverbände;

Landesangelegenheiten der kollegialen Schulbehörden des Bundes;

Förderung des Pflichtschulwesens;

Förderung der Lehrerfortbildung;

Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen und der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;

Landesbildstelle (Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht);

Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;

Arbeitnehmerförderung;

Arbeitsmarktförderungsprogramme;

Arbeitsstiftungen;

Lehrlingsförderung;

Ausbildungsverhältnis als Lehrling beim Land;

Territorialer Beschäftigungspakt;

Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung;

Erwachsenenbildung;

Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens einschließlich des Kärntner Gasgesetzes;

Rechtliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;

Gefahren- und Feuerpolizeiordnung;

Bergwacht;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes;

Wohnbauförderung;

Allgemeine Wohnbeihilfe;

Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten;

Bodenbeschaffung für Wohn- und Siedlungszwecke;

Stadterneuerung;

Wohnraumbeschaffung;

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;

Miet- und Wohnrecht;

Hausbesorgerrecht;

Rechtliche Angelegenheiten des Bundestierschutzgesetzes, sofern sie nicht die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;

Fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und Gemeindeplanung;

Raumordnungskataster;

Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems KAGIS.

Im Einvernehmen mit Landesrat Ing. Reinhart ROHR:

Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Gleichbehandlungsgesetz; Stellenpläne; Ruhe- und Versorgungsgenüsse);

Personalvertretung; Objektivierung; Behinderteneinstellungsgesetz; Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie oder der Abteilung Buchhaltung des Amtes der Landesregierung fällt, soweit nicht das Einvernehmen mit Landesrat Dr. Wolfgang SCHANTL herzustellen ist;

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;

Landeslehrer (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne);

Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung;

Schulstartgeld.

Zweite Landeshauptmann-Stellvertreterin Maga. Drin. Gabriele SCHAUNIG-KANDUT

Kärntner Seniorengesetz, ausgenommen die besondere Seniorenförderung;

Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat;

Schüler- und Studentenheime;

Stipendienwesen für Schüler und Studenten;

Sozialhilfe;

Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Tagesmütter und der Tagesväter sowie der Kindertagesstätten;

Jugendschutz einschließlich der Beschäftigung von Kindern und Jugendlichen;

Kärntner Pflegegeldgesetz;

Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer;

Rettungswesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 13 des Amtes

der Landesregierung fällt;

Flüchtlingswesen hinsichtlich der Finanzierung;

Rechtliche Angelegenheiten des Stiftungs- und Fondswesens, ausgenommen die gemeinnützige Stiftung

„Fachhochschule Technikum Kärnten";

Kinder- und Jugendanwaltschaft;

Behindertenanwaltschaft;

Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen;

Frauenberatung;

Gleichbehandlungsgesetz für Landesbedienstete;

Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission;

Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 13 des Amtes der Landesregierung

fallenden Gemeindeverbände;

Kärntner Heimgesetz;

Opferhilfefonds;

Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten;

Sozialplanung;

Sozialbetreuungsberufe.

Im Einvernehmen mit Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER:

Buchhaltungs- und Rechnungsdienst;

Fortbildung der Landesbediensteten auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes und der Kontrolle.

Landesrat Dr. Wolfgang SCHANTL

Kärntner Schischulgesetz;

Berg- und Schiführergesetz;

Förderung alpiner Vereinigungen;

Loipen- und Pistengütesiegel;

Sportwesen;

Fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens;

Fachliche Angelegenheiten des Suchtmittelwesens;

Fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;

Fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;

Fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;

Fachliche Angelegenheiten des sozialmedizinischen und des jugendfürsorgeärztlichen Dienstes;

Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, medizinisch-technische Akademien, Hebammenakademie, Ausbildungskurse für die Sanitätshilfsdienste, ausgenommen die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Pflegehilfeausbildung;

Geschäftsstelle des Landessanitätsrates;

Sanitäre Aufsicht;

Lebensmittelaufsicht, einschließlich der Kontrolle des biologischen Landbaus;

Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten, soweit nicht dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Überwachung zukommt;

Umweltmedizin;

Patientenanwaltschaft;

Schlichtungsstelle für Streitfälle aus Behandlungsverträgen;

Sachverständigendienst für Medizinprodukte;

Projektmanagement und Organisationsentwicklung der Gesundheitsförderung;

Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens;

Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten;

Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;

Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds;

Kärntner Krankenanstaltenfonds;

Krankenhaus-Bedarfsplanung;

Institut für Sportmedizin;

Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung;

Arbeitnehmerschutz;

Ausländerbeschäftigung;

Mindestlohntarife;

Landarbeitsrecht;

Opferfürsorge;

Heilvorkommen und Kurorte;

Gemeindesanitätsdienst, ausgenommen das Dienstrecht;

Rechtliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;

Kriegsgräberfürsorge;

Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;

Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;

Lebensmittelrecht;

Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens, ausgenommen Wahlen;

Aufsicht über Sozialversicherungsträger;

Aufsicht über die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle;

Aufsicht über die Landarbeiterkammer;

Aufsicht über Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens;

Überregionale Kooperationen im Gesundheitswesen;

Allgemeine und fachliche Angelegenheiten des Bauwesens;

Kunst am Bau;

Landesbaupreis;

Normenwesen;

Erstellung technischer Richtlinien;

Kontakte zu Institutionen in technischen Belangen;

Sachverständigendienst in allen Hochbaubereichen;

Fachliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;

Ombudsstelle für Vergabewesen;

Bau-Bürgerservice.

Im Einvernehmen mit Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Martin STRUTZ:

Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft; Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder vor dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben.

Landesrat Gerhard DÖRFLER

Kärntner Seniorengesetz hinsichtlich der besonderen Seniorenförderung;

Kindergarten- und Hortwesen;

Kindergartenfondsgesetz, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Familienfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Familienförderung;

Von der Jugendwohlfahrt die Bereiche Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;

Rechtliche Angelegenheiten der Bundesstraßen, Landesstraßen und Eisenbahnzufahrtsstraßen; Lärmschutz an diesen Straßen;

Verkehrsplanung einschließlich öffentlicher Regional- und Nahverkehr (Verkehrsverbund);

Rechtliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes einschließlich der Enteignungen für Eisenbahnen;

Kraftfahrwesen, soweit es in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt;

Kraftfahrlinien;

Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen Betriebsanlagenverfahren;

Grenzüberschreitender Personen- und Güterverkehr;

Rechtliche Angelegenheiten der Tiertransporte;

Österreichischer Verkehrssicherheitsfonds;

Straßenverkehrsrecht;

Rechtliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;

Zivilluftfahrt, ausgenommen Außenlandungen und Außenabflüge sowie Angelegenheiten des VIII. Teiles des Luftfahrtgesetzes;

Campingwesen;

Rechtliche Angelegenheiten des Vermessungswesens;

Projektierung, Bau und Erhaltung der Bundesstraßen und Landesstraßen sowie der Brücken im Zuge dieser Straßen;

Bau, Erhaltung und Verwaltung von Eisenbahnzufahrtsstraßen;

Autobahnmeistereien;

Straßenbauämter;

Brückenbauhof;

Boden- und Baustoffprüfung;

Fachliche Angelegenheiten des Vermessungswesens.

Landesrat Ing. Reinhart ROHR

Feuerwehrwesen einschließlich Feuerwehrehrenzeichen;

Gemeinderecht;

Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;

Gemeindeaufsicht, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;

Aufsicht über die Verwaltungsgemeinschaften;

Wirtschaftliche Aufsicht über Schulgemeindeverbände;

Überprüfung ortspolizeilicher Verordnungen;

Gesetz über die Anstandsverletzung und Lärmerregung sowie den Schutz vor Gefährdungen und Belästigungen durch Tiere;

Kärntner Prostitutionsgesetz;

Wegfreiheit im Berglande;

Grundstücksteilungsgesetz;

Bezüge und Pensionen der Gemeindeorgane;

Dienstrecht der Bediensteten der Gemeinden und der Schulgemeindeverbände sowie der Sprengelärzte;

Dienstrecht der Bediensteten von Gemeindeverbänden, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;

Gemeindestraßen, Ortschafts- und Verbindungswege;

Gemeindeabgaben einschließlich der Überprüfung von Verordnungen;

Gemeinde-Kommissionsgebühren;

Bedarfszuweisungen;

Strukturmittel für neu entstandene Gemeinden;

Schulbaufonds;

Kärntner Regionalfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Kärntner Gemeindenetz (CNC-Gemeinden);

Kärntner Bodenbeschaffungsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Abfallwirtschaftsrecht, ausgenommen Gemeindeabgaben;

Rechtliche Angelegenheiten der Altlastensanierung;

Wasserrecht, ausgenommen Abgaben;

Rechtliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;

Rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;

Rechtliche Angelegenheiten des Gemeindekanalisationsgesetzes und des Gemeindewasserversorgungsgesetzes, ausgenommen Gemeindeabgaben;

Rechtliche Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung;

Umweltmanagementgesetz;

Energiewirtschaft;

Energieförderung, ausgenommen in Form der Gewährung von Gewerbekrediten oder im Rahmen der Wohnbauförderung;

Gas- und Elektrizitätswesen;

Starkstromwegerecht;

Ökostromgesetz;

Schifffahrt;

Telekommunikationswegegesetz;

Rohrleitungsgesetz;

Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung

fallenden Gemeindeverbände;

Rechtliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;

Emissionszertifikategesetz;

Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;

Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen betreffend die Gewässergüte, den Schutz des Grundwassers und

den ökologischen Zustand der Gewässer;

Kärntner Institut für Seenforschung;

Kontrollen und Analytik von Abfall und umweltbelastenden Stoffen;

Fachliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich der Förderung;

Abfalldatenverbund nach dem Abfallwirtschaftsgesetz;

Verzeichnis der für die Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle Berechtigten;

Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten;

Fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;

Luftgüteüberwachung;

Fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes;

Klärschlammregister;

Chemikaliengesetz, ausgenommen die Verwendung von Giften in der Landwirtschaft;

Biozidproduktegesetz;

Umweltinformationsgesetz;

Umweltberatung;

Ökologische und hygienische Angelegenheiten der Fischerei;

Geologie;

Rohstoff- und Energieforschung;

Sachverständigendienst für Maschinenbau, Kraftfahrwesen, Elektrotechnik und Sicherheitstechnik,

ausgenommen Medizinprodukte;

Fachliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;

Fachliche Angelegenheiten des Energiewesens;

Fachliche Angelegenheiten der Kesselanlagen;

Fachliche Angelegenheiten der Heizungsanlagen;

Fachliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes;

Fachliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;

Fachliche Angelegenheiten der Binnenschifffahrt;

Kraftfahrwesen, soweit es in das Aufgabengebiet der Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung fällt;

Zivilluftfahrt, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt;

Beförderung gefährlicher Güter;

Schall- und Schwingungsmessungen;

Koordination der Nachhaltigkeitsstrategie (Österreichische Strategie zur nachhaltigen Entwicklung);

Klimastrategie;

Fachliche Angelegenheiten der Wasserwirtschaft einschließlich der Siedlungswasserwirtschaft, der Schutzwasserwirtschaft und der Förderung;

Fachliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;

Führung des Wasserbuches;

Zentrale Datenbank der Wasserwirtschaft;

Gewässerzustandsaufsicht einschließlich Betreuungsdienst;

Hydrographie;

Fachliche Angelegenheiten des Wasserbaus einschließlich der Förderung;

Landeswasserbauhof;

Fachliche Angelegenheiten der Wasserkraftanlagen;

Talsperrenaufsicht;

Fachliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;

Kärntner Wasserwirtschaftsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht.

Im Einvernehmen mit Landeshauptmann Dr. Jörg HAIDER:

Sonderbedarfszuweisungen.

Im Einvernehmen mit Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Martin STRUTZ:

Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Gleichbehandlungsgesetz; Stellenpläne; Ruhe- und Versorgungsgenüsse);

Personalvertretung; Objektivierung; Behinderteneinstellungsgesetz; Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie oder der Abteilung Buchhaltung fällt, soweit nicht das Einvernehmen mit Landesrat Dr. Wolfgang SCHANTL herzustellen ist;

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;

Landeslehrer (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne);

Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung;

Schulstartgeld.

Landesrat Dr. Richard Josef MARTINZ

Koordination der Angelegenheiten der EU;

Alpen-Adria-Geschäftsstelle Kärnten;

Entwicklungszusammenarbeit;

Fachliche Angelegenheiten der Landwirtschaft;

Alminspektor;

Landwirtschaftsförderung, ausgenommen die Energieförderung und an juristische Personen übertragene

Förderungsmaßnahmen;

Aufsicht über juristische Personen hinsichtlich übertragener Förderungsmaßnahmen;

Gemeinsame Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaftsförderung;

Förderung und Erhaltung des ländlichen Wegenetzes;

Landwirtschaftsbericht;

Geschäftsstelle des landwirtschaftlichen Siedlungsfonds;

Landesagrarbauhof;

Fachliche Angelegenheiten der Ent- und Bewässerung (Landeskultureller Wasserbau) einschließlich der Förderung;

Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz;

Fortbildung der Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen;

Beihilfen für Schüler an land- und forstwirtschaftlichen Berufs- und Fachschulen;

Landeseigene landwirtschaftliche Schulgüter;

Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten, soweit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt

und Wasserwirtschaft die Überwachung zukommt;

Agrarhistorisches Museum Ehrental;

Fachliche Angelegenheiten des Forstwesens einschließlich der forstlichen Raumplanung, des forstlichen

Umweltschutzes und des Forstaufsichtsdienstes;

Förderungen auf dem Gebiet des Forstwesens einschließlich der Forstaufschließung;

Fachliche Angelegenheiten des Veterinärwesens;

Fachliche Angelegenheiten des Tierschutzes;

Fachliche Angelegenheiten der Tiertransporte;

Veterinäre Aufsicht über die Schlachttier- und Fleischbeschau;

Fleischuntersuchungsausgleichskasse;

Geschäftsstelle des Tierseuchenfonds;

Fachaufsicht über den Tierseuchenfonds;

Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen Ehrental;

Rechtliche Angelegenheiten der Landwirtschaft;

Rechtliche Angelegenheiten des Forstwesens;

Rechtliche Angelegenheiten des Veterinärwesens;

Rechtliche Angelegenheiten der Bodenreform (Flurverfassung; Güter- und Seilwege; Wald-, Weide- und Felddienstbarkeiten; landwirtschaftliches Siedlungswesen);

Geschäftsstelle des Landesagrarsenates;

Rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes;

Rechtliche Angelegenheiten des Bundestierschutzgesetzes, soweit sie die landwirtschaftliche Tierhaltung

betreffen;

Rechtliche Angelegenheiten des Tierseuchenfonds;

Grundverkehr;

Kärntner Chemikaliengesetz;

Jagd;

Fischerei, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung fällt;

Landesfischereiinspektor;

Rechtliche Angelegenheiten des Bienenwesens;

Rechtliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen Marktordnung und der Lebensmittelbewirtschaftung;

Futtermittelgesetz;

Pflanzenschutzmittelgesetz;

Pflanzenschutzgesetz;

Pflanzgutgesetz;

Qualitätsklassengesetz;

Weingesetz;

Kulturpflanzenschutzgesetz;

Kärntner Kulturflächenschutzgesetz;

Kärntner Fleischuntersuchungsgebührengesetz;

Rechtliche Angelegenheiten des Buschenschankwesens;

Aufsicht über die Landwirtschaftskammer;

Aufsicht über die Tierärztekammer;

Geschäftsstelle der EU-Programmkoordination.