# Pflege- und Anstaltsgebühren sowie Amubulanzbeiträge an den öffentlichen Krankenanstalten; Änderung

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Pflege- und Anstaltsgebühren sowie die Ambulanzbeiträge an den öffentlichen Krankenanstalten Kärntens festgesetzt werden, LGBl. Nr. 105/2005, wird wie folgt geändert:

„(1) Die Gebühr für Begleitpersonen nach § 53 Abs. 2 der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 beträgt in der Allgemeinen Klasse ? 17,40. In der Sonderklasse beträgt die Gebühr ? 39,40, für Kinder unter zehn Jahren

? 26,– je Aufenthaltstag. Begleitpersonen von Patienten bis zum dritten vollendeten Lebensjahr sind von der Entrichtung dieser Gebühren befreit."

Artikel II

Die Verordnung tritt mit dem der Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Dr. H a i d e r

Der Landesamtsdirektor:

Dr. S l a d k o