# Fahrverbot für Fahrzeuge über 26 t auf der Draubrücke „Dragositschach–Selkach"

61. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 11. September 2007, Zahl 7-AL-GVV- 335/6/

2007, über die Einführung eines Fahrverbotes für Fahrzeuge mit über 26 t Gesamtgewicht auf der Draubrücke „Dragositschach–Selkach", öffentliche Straßenverbindung zwischen dem Ort Dragositschach, Marktgemeinde St. Jakob im Rosental, und dem Ort Selkach, Gemeinde Ludmannsdorf

Gemäß § 43 Abs. 1 lit. b Z 1 der Straßenverkehrsordnung 1960 – StVO 1960, BGBl. Nr. 159, in der Fassung BGBl. I Nr. 152/2006, wird verordnet:

§ 1

Auf der Draubrücke „Dragositschach–Selkach", einer öffentlichen Straßenverbindung zwischen dem Ort Dragositschach, Marktgemeinde St. Jakob im Rosental, und dem Ort Selkach, Gemeinde Ludmannsdorf, wird das Fahren für Fahrzeuge mit über 26 t Gesamtgewicht verboten.

§ 2

Neben der Verlautbarung im Landesgesetzblatt für Kärnten ist diese Verordnung durch die Vorschriftszeichen gemäß § 52 lit. a Z 9c StVO 1960 „Fahrverbot für Fahrzeuge mit über 26 t Gesamtgewicht" mit der Gewichtsangabe „26 t" im Verkehrszeichen zu verlautbaren. Die Vorschriftszeichen sind jeweils am Beginn des Brückenobjektes aufzustellen.

§ 3

Diese Verordnung tritt mit dem der Kundmachung im Landesgesetzblatt folgenden Tag in Kraft.

Der Landeshauptmann:

Dr. H a i d e r

Der Landesamtsdirektor:

Dr. S l a d k o