# Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung; Änderung

Aufgrund der §§ 9, 9a, 29 und 30 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993, LGBl. Nr. 16, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2007, wird verordnet:

Die Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung (K-LSchV), LGBl. Nr. 119/1993, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 23/2007, wird wie folgt geändert:

Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule, Fachrichtung Pferdewirtschaft

I. Allgemeine Bildungsziele

Siehe Anlage B1

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B1

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände1. Schulstufe2. Schulstufe3. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion222

Deutsch und Kommunikation322

Lebende Fremdsprache Englisch1222

Mathematik21

Informatik1222

Gesundheits- und Ernährungslehre

Allgemeine Hauswirtschaft1

Bewegung und Sport332

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung11

Ökologie und Umweltschutz1

Politische Bildung11

Volkskunde und Regionalentwicklung0,51

Rechtskunde1

Wirtschaft und Marketing20,5

Summe201512

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Pflanzenproduktion1 bis 32 bis 41 bis 3

Nutztierhaltung1 bis 3

Landtechnik und Baukunde1 bis 31 bis 21 bis 2

Pferdehaltung und Zucht1 bis 31 bis 31 bis 3

Veterinärkunde1 bis 21 bis 3

Reit- und Fahrlehre1 bis 21 bis 3

Hauswirtschaft0,5 bis 2

Direktvermarktung1 bis 2

Betriebswirtschaft und Marktlehre1 bis 22 bis 4

Schulautonome Stunden0 bis 30 bis 30 bis 2,5

Summe71011

Praktischer Unterricht1

Pflanzenproduktion0,5 bis 2

Metallbearbeitung1 bis 3

Holzbearbeitung1 bis 3

Pferdehaltung1 bis 30,5 bis 20,5 bis 2

Veterinärkunde0,5 bis 20,5 bis 2

Reiten und Fahren4 bis 84 bis 8

Land- und Forstwirtschaft3 bis 53 bis 5

Betriebswirtschaft und Marktlehre0,5 bis 2

Hauswirtschaft und Kochen0,5 bis 2

Schulautonome Stunden0 bis 20 bis 30 bis 4

Summe101214

Gesamtwochenstundenzahl373737

Pflichtgegenstände1. Schulstufe2. Schulstufe3. Schulstufe

Wochenstunden

Unterricht in Kursform3Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde (Erste-Hilfe-Kurs)16

Traktorführerkurs/Theorie602 h Theorie

Traktorführerkurs/Praktischer Unterricht4 h Fahr-

unterricht

je Schüler

Kursunterricht0 bis 1 UW40 bis 2 UW40 bis 4 UW4

Freigegenstände

Schulautonome Stunden0 bis 30 bis 30 bis 2

1 Unterricht in Schülergruppen.

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden.

Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht: Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IIIa. Ersatzstundentafel gem. § 4a Abs. 5

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände1. Schulstufe2. Schulstufe3. Schulstufe

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion222

Deutsch und Kommunikation322

Lebende Fremdsprache Englisch1222

Mathematik21

Informatik1222

Gesundheits- und Ernährungslehre

Allgemeine Hauswirtschaft1

Bewegung und Sport332

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung11

Ökologie und Umweltschutz1

Politische Bildung11

Volkskunde und Regionalentwicklung0,51

Rechtskunde1

Wirtschaft und Marketing20,5

Summe201512

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Pflanzenproduktion221

Nutztierhaltung2

Landtechnik und Baukunde221,5

Pferdehaltung und Zucht122

Veterinärkunde12

Reit- und Fahrlehre11

Hauswirtschaft0,5

Pflichtgegenstände1. Schulstufe2. Schulstufe3. Schulstufe

Wochenstunden

Direktvermarktung1

Betriebswirtschaft und Marktlehre22

Summe71011

Praktischer Unterricht1

Pflanzenproduktion2

Metallbearbeitung2

Holzbearbeitung2

Pferdehaltung und Zucht110,5

Veterinärkunde10,5

Reiten und Fahren1,567

Land- und Forstwirtschaft3,54

Betriebswirtschaft und Marktlehre1

Hauswirtschaft und Kochen1

Kreatives Gestalten10,5

Naturerkundung0,5

Summe101214

Gesamtwochenstundenzahl373737

Unterricht in Kursform3Unterrichtsstunden/Wochen

Lebenskunde (Erste-Hilfe-Kurs)16

Traktorführerkurs/Theorie602 h Theorie

Traktorführerkurs/Praktischer Unterricht4 h Fahr-

unterricht

je Schüler

Kursunterricht1 UW42 UW42 UW4

1 Unterricht in Schülergruppen.

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages. 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichts. 4 UW = Unterrichtswoche(n).

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe: 2. Schulstufe 40 Stunden, 3. Schulstufe 90 Stunden.

Unterricht in Blockform je Gegenstand bis zu 50 Prozent der Jahresstunden möglich zur Steigerung des Unterrichtsertrages bzw. aus organisatorischen Notwendigkeiten.

Begleitlehrer für den Unterricht: Bewegung und Sport: 1. Schulstufe 20 Stunden, 2. und 3. Schulstufe je 10 Stunden.

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze

Deutsch und Kommunikation

Siehe Anlage B/1

Englisch

Siehe Anlage B/1

Mathematik

Siehe Anlage B/1

Informatik

Siehe Anlage B/1

Gesundheits- und Ernährungslehre

Siehe Anlage B/1

Allgemeine Hauswirtschaft

Siehe Anlage B/1

Bewegung und Sport

Siehe Anlage B/1

Lebenskunde und Persönlichkeitsbildung

Siehe Anlage B/1

Ökologie und Umweltschutz

Siehe Anlage B/1

Politische Bildung

Siehe Anlage B/1

Volkskunde und Regionalentwicklung

Siehe Anlage B/1

Rechtskunde

Siehe Anlage B/1

Wirtschaft und Marketing

Siehe Anlage B/1

Pflanzenproduktion

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen; Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Nutzung des Ackers, des Grünlandes und des Waldes erforderlich sind; Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft; Anregung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff:

Siehe Anlage B/1

Grünlandwirtschaft: Nutzung und Pflege; Feldfutterbau; Futterkonservierung für Pferde

Fruchtfolge: Aufgabe und Erstellung von Fruchtfolgen

Pflanzenschutz: Aufgaben; Bedeutung und Umgang mit Pflanzenschutzmitteln Gute landwirtschaftliche Praxis/KPA/

ÖPUL; biologische Wirtschaftsweise

Waldbau: Nährstoffkreislauf; Waldboden; Baumarten; Sträucher; Klimaeinfluss; Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes; Jungwuchspflege; Durchforstung; Endnutzung;

Sonderformen

Schutz des Waldes: Witterungsschäden; Pilzschäden; Insektenschäden; Schaden durch den Menschen

Ernte und Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald mit dem Pferd

Überbetriebliche Zusammenarbeit

Didaktische Grundsätze

Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft-Marktlehre abzustimmen.

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist im Wald sowie in der Landwirtschaft besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind verstärkt herzustellen.

Nutztierhaltung

Siehe Anlage B/1

Landtechnik und Baukunde

Siehe Anlage B/1

Pferdehaltung und Zucht

Bildungs- und Lehraufgabe

Über die im Unterrichtsgegenstand Nutztierhaltung vermittelten Kenntnisse hinaus sollen Kenntnisse erworben werden, die eine wirtschaftliche Pferdehaltung und eine marktgerechte Erzeugung ermöglichen. Das Verständnis für die Pferdehaltung und Pferdezucht ist zu fördern.

Lehrstoff:

Bedeutung der Pferdezucht als Betriebszweig; Ethische Grundsätze; Pferdepflege; Führen eines Pferdes; Vorbereiten für den Transport; Verladen eines Pferdes; Geschichte der österreichischen Pferderassen.

Entwicklungsgeschichte des Pferdes; Rassenlehre; Verhaltensweisen; Haltungsformen; Hufpflege; Ausrüstung eines Pferdes.

Organisation der Pferdezucht; Züchtung; Versteigerung; Vermarktung; Pferdekauf;

Tierschutzgesetz; Versicherungsfragen; Zusatzeinrichtungen; Stallplanung; Fütterung;

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch den Einsatz von geeigneten Lehrmitteln und durch Lehrausgänge möglichst anschaulich zu gestalten und praxisnahe durchzuführen. Die Aspekte des Umweltschutzes, des Tierschutzes und der Unfallverhütung sind durchgehend zu berücksichtigen.

Veterinärkunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen über die Besonderheiten der Anatomie und Physiologie des Pferdes unter dem Aspekt der Nutzung; Kennenlernen der wichtigsten Pferdekrankheiten und Erstversorgungsmaßnahmen bei Verletzungen und Krankheiten; Grundkenntnisse der Exterieurkunde sind zu vermitteln.

Lehrstoff:

Anatomie, Histologie und Physiologie des Pferdes; Merkmale des gesunden Pferdes; Geburt und Aufzucht; Grundlagen der Exterieurbeurteilung; Krankheitslehre.

Festigung des Lehrstoffes der 2. Schulstufe; Fortpflanzung; Mikrobiologie und Hygiene; Parasitologie; Spezielle Krankheiten; Exterieurkunde; Trainingslehre.

Didaktische Grundsätze

Auf die Bedeutung für die Praxis und die Anwendbarkeit ist bei der Stoffauswahl zu achten.

Am Tier selbst oder durch geeignete Präparate ist der Unterricht möglichst anschaulich zu gestalten. Auf Zusammenhang zwischen Hygiene und Tiergesundheit ist besonders hinzuweisen.

Reit- und Fahrlehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Kenntnissen im Reiten und Fahren sowie die Erstellung von Ausbildungsprogrammen für junge Pferde.

Lehrstoff:

Reiten: Sattel und Zaumzeugkunde, Vorbereitung des Pferdes, Sitz des Reiters, Hilfegebung durch den Reiter, Grundgangarten, Hufschlagfiguren, Grundlagen der Springausbildung.

Fahren: Geschirrkunde, Grundlagen des Achenbachfahrsystems, An- und Abspannen, Auf- und Abschirren, Wagenkunde, Stilkunde; gesetzliche Grundlagen.

Reiten: Ausbildung eines Jungpferdes, Entwicklung der Schub- und Tragkraft, Dressur und Springausbildung, Geländereiten, Österreichische Turnierordnung.

Fahren: Ausbildung des Fahrpferdes, Turnier fahren, Aufbau eines Dressurviereckes, Ungarischer Fahrstil, Ausbildung eines Pferdes an der Longe; gesetzliche Grundlagen.

Didaktische Grundsätze

Auf die Erfordernisse der Praxis und späteren Berufsausbildung ist zu achten, ebenso auf eine in zeitlicher und inhaltlicher Hinsicht möglichst gute Abstimmung mit dem praktischen Unterricht. Auf eine gute Anschaulichkeit des Unterrichtes ist durch geeignete Mittel und Maßnahmen Bedacht zu nehmen.

Hauswirtschaft

Siehe Anlage B/1

Direktvermarktung

Siehe Anlage B/1

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Siehe Anlage B/1

Praktischer Unterricht

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Anlage B/1

Pflanzenproduktion

Lehrstoff:

Grundlagen des Pflanzenbaues; pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Grundlagen der Düngung.

Metallbearbeitung

Siehe Anlage B/1

Holzbearbeitung

Siehe Anlage B/1

Pferdehaltung

Lehrstoff:

Haltung: Fütterung, Futtermittelbeurteilung, Ausmisten, Stallklima und Hygienemaßnahmen.

Pflege: Putzen, Hufpflege, Hufbeschlag, Geschirrpflege; Führen eines Pferdes, Vorbereitung für den Transport, Verladen eines Pferdes.

Veterinärkunde

Lehrstoff:

Veterinärkunde: Beurteilung des gesunden Pferdes, Erste-Hilfe-Maßnahmen, Wundbehandlung, Fortpflanzung.

Exterieurkunde: Fohlen- und Pferdebeurteilung, praktische Rassenkunde, Vorführen. Reiten und Fahren

Lehrstoff:

Reiten und Fahren: Longieren, Frei- und Abteilungsreiten, Dressurreiten, Springen, zweispänniges Gespann fahren nach Achenbach; Ungarisch Fahren, Turniervorbereitung, Prüfungsvorbereitung.

Land- und Forstwirtschaft

Lehrstoff:

Pflanzenproduktion:

Bodenbearbeitung, Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung, Wirtschaftsdüngerbehandlung, Pflanzenschutzmaßnahmen.

Landtechnik:

Wartung, Pflege und Einstellung der landwirtschaftlichen Maschinen und Geräte; einfache Reparaturarbeiten; Durchführen von einfachen Arbeiten der KFZ- und Hofelektrik.

Traktorführerkurs:

Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkerberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Baukunde:

Wartung und Instandhaltung von Werkzeugen, Gebäuden und Pferdestallungen; Errichtung von einfachen Turniereinrichtungen.

Waldwirtschaft:

Handhabung und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte mit Pferd.

Direktvermarktung:

Schlachten und Zerteilen von Schlachtpferden; Aufarbeiten und Konservieren von Fleisch und Fleischprodukten; Herstellen

sonstiger landwirtschaftlicher Produkte.

Obstbau:

Pflanzung, Schnitt, Erziehung und Pflege des Obstbaumes; Ernte, Lagerung und Verarbeitung von Obst.

Die angeführten Lehrinhalte sollen schwerpunktmäßig behandelt und sowohl die Ausbildungsbreite als auch die Ausbildungsintensität zu Gunsten der Pferdehaltung ausgelegt werden.

Betriebswirtschaft und Marktlehre

Siehe Anlage B/1

Hauswirtschaft und Kochen

Siehe Anlage B/1

Didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1"

Der Landeshauptmann:

Dr. H a i d e r

Der Landesamtsdirektor:

Dr. S l a d k o