# Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in Dellach im Drautal

Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen

Gemeindeordnung – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der

Fassung LGBl. Nr. 58/2008, in Verbindung mit § 85 der

Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung – K-GBWO, LGBl.

§ 1

Die Wahl des Bürgermeisters in der Gemeinde Dellach im Drautal wird ausgeschrieben.

§ 2

Als Wahltag wird Sonntag, der 28. Juni 2009, festgesetzt.

Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 12. Juli 2009, bestimmt.

§ 3

Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 25. April 2009, bestimmt.

Der Landeshauptmann:

D ö r f l e r

Der Landesamtsdirektor i. V.:

Dr. P l a t z e r