# Aufhebung der Verordnung über die Errichtung einer zweiten Grundverkehrskommission im politischen Bezirk Spittal an der Drau

33. Verordnung der Landesregierung vom 26. Mai 2009 , Zl. -11- GVAG-8/3-2009‚ mit der die Verordnung der Landesregierung, mit der im politischen Bezirk Spittal an der Drau eine zweite Grundverkehrskommission errichtet wird, aufgehoben wird

Auf Grund des § 11 Abs. 1 des Kärntner Grundverkehrsgesetzes 2002 – K-GVG, LGBl. Nr. 9/2004, wird verordnet:

§ 1

Die Verordnung der Landesregierung, mit der im politischen Bezirk Spittal an der Drau eine zweite Grundverkehrskommission errichtet wird, LGBl. Nr. 62/1997, wird aufgehoben.

§ 2

Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Der Landeshauptmann:

D ö r f l e r

Der Landesamtsdirektor-Stellvertreter:

Mag. Dr. P l a t z e r