# Aufhebung der Verordnung über die Zulassung von Telekopierern bei Anbringen an Abgabenbehörden

76. Verordnung der Landesregierung vom 15. Dezember 2009, GZ - 4-FINF-1017/14-2009, mit der die Verordnung der Landesregierung vom 18. März 1997 über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an die Abgabenbehörden des Landes und der Gemeinden aufgehoben wird

Artikel I

Die Verordnung der Landesregierung vom 18. März 1997 über die Zulassung von Telekopierern zur Einreichung von Anbringen an die Abgabenbehörden des Landes und der Gemeinden, LGBl. Nr. 27/1997, wird aufgehoben.

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. Jänner 2010 in Kraft.

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Dörfler