# Referatseinteilung; Änderung

17. Verordnung der Landesregierung vom 12. April 2010, Zahl 1- LAD-ALLG-29/1-2010, mit der die Referatseinteilung geändert wird

Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2

B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:

Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung – K-RE erlassen wird, LGBl. Nr. 23/2009, wird wie folgt geändert:

„Zweiter Landeshauptmann-Stellvertreter Ing. Reinhart ROHR

Abfallwirtschaftsrecht, ausgenommen Gemeindeabgaben;

Rechtliche Angelegenheiten der Altlasten­sanierung;

Rechtliche Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung;

Wasserrecht, ausgenommen Abgaben;

Rechtliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;

Rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;

Rechtliche Angelegenheiten des Gemeindekanalisationsgesetzes und des Gemeindewasserversorgungsgesetzes, ausgenommen Gemeindeabgaben;

Energiewirtschaft;

Gas- und Elektrizitätswesen;

Starkstromwegerecht;

Ökostromgesetz;

Schifffahrt;

Telekommunikationswegegesetz;

Rohrleitungsgesetz;

Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;

Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen betreffend die Gewässergüte, den Schutz des Grundwassers und den ökologischen Zustand der Gewässer;

Kärntner Institut für Seenforschung;

Fachliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;

Fachliche Angelegenheiten des Energiewesens;

Fachliche Angelegenheiten der Binnenschifffahrt;

Umweltmanagementgesetz;

Rechtliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;

Emissionszertifikategesetz;

Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;

Kontrollen und Analytik von Abfall und umweltbelastenden

Stoffen;

Fachliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich der Förderung;

Abfalldatenverbund nach dem Abfallwirtschaftsgesetz;

Verzeichnis der für die Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle Berechtigten;

Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten;

Fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;

Luftgüteüberwachung;

Fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes;

Klärschlammregister;

Chemikaliengesetz, ausgenommen die Verwendung von

Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft;

Biozidproduktegesetz;

Umweltinformationsgesetz;

Umweltberatung;

Ökologische und hygienische Angelegenheiten der Fischerei;

Geologie;

Rohstoff- und Energieforschung;

Sachverständigendienst für Maschinenbau, Kraftfahrwesen,

Elektrotechnik und Sicherheitstechnik, ausgenommen

Medizinprodukte;

Fachliche Angelegenheiten der Kesselanlagen;

Fachliche Angelegenheiten der Heizungsanlagen;

Fachliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes;

Fachliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;

Kraftfahrwesen, soweit es in das Aufgabengebiet der Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung fällt, ausgenommen die Straßenkontrollen mit dem mobilen Prüfzug zur Prüfung an Ort und Stelle sowie KFZ-Überprüfungen in den KFZ-Prüfstellen;

Zivilluftfahrt, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt;

Beförderung gefährlicher Güter;

Schall- und Schwingungsmessungen;

Koordination der Nachhaltigkeitsstrategie (Österreichische Strategie zur nachhaltigen Entwicklung);

Klimastrategie;

Fachliche Angelegenheiten der Wasserwirtschaft einschließlich der Siedlungswasserwirtschaft, der Schutzwasserwirtschaft und der Förderung;

Fachliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;

Führung des Wasserbuches;

Zentrale Datenbank der Wasserwirtschaft;

Gewässerzustandsaufsicht einschließlich Betreuungsdienst;

Hydrographie;

Fachliche Angelegenheiten des Wasserbaus einschließlich der Förderung;

Landeswasserbauhof;

Fachliche Angelegenheiten der Wasserkraftanlagen;

Talsperrenaufsicht;

Fachliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;

Kärntner Wasserwirtschaftsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht.“

durch folgende Wortfolge ersetzt:

„Zweiter Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Dr. Peter KAISER

Fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens;

Fachliche Angelegenheiten des Suchtmittelwesens;

Fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;

Fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;

Fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;

Fachliche Angelegenheiten des sozialmedizinischen und des jugendfürsorgeärztlichen Dienstes;

Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, medizinischtechnische Akademien, Hebammenakademie, Ausbildungskurse für die Sanitätshilfsdienste, ausgenommen die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Pflegehilfeausbildung;

Geschäftsstelle des Landessanitätsrates;

Sanitäre Aufsicht;

Lebensmittelaufsicht einschließlich der Kontrolle des

biologischen Landbaus;

Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten, soweit nicht dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Überwachung zukommt;

Umweltmedizin;

Patientenanwaltschaft;

Schlichtungsstelle für Streitfälle aus Behandlungsverträgen;

Sachverständigendienst für Medizinprodukte;

Projektmanagement und Organisationsentwicklung der Gesundheitsförderung;

Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens;

Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten;

Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;

Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds;

Kärntner Gesundheitsfonds;

Krankenhaus-Bedarfsplanung;

Institut für Sportmedizin;

Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung;

Arbeitnehmerschutz;

Ausländerbeschäftigung;

Mindestlohntarife;

Landarbeitsrecht;

Opferfürsorge;

Heilvorkommen und Kurorte;

Gemeindesanitätsdienst, ausgenommen das Dienstrecht;

Rechtliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;

Kriegsgräberfürsorge;

Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;

Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;

Lebensmittelrecht;

Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens,

ausgenommen Wahlen;

Aufsicht über Sozialversicherungsträger;

Aufsicht über die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle;

Aufsicht über die Landarbeiterkammer;

Aufsicht über Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens;

Überregionale Kooperationen im Gesundheitswesen.“

„Landesrat Mag. Dr. Peter KAISER

Fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens;

Fachliche Angelegenheiten des Suchtmittelwesens;

Fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;

Fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;

Fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;

Fachliche Angelegenheiten des sozialmedizinischen und des jugendfürsorgeärztlichen Dienstes;

Schulen für Gesundheits- und Krankenpflege, medizinischtechnische Akademien, Hebammenakademie, Ausbildungskurse für die Sanitätshilfsdienste, ausgenommen die wirtschaftlichen Angelegenheiten der Pflegehilfeausbildung;

Geschäftsstelle des Landessanitätsrates;

Sanitäre Aufsicht;

Lebensmittelaufsicht einschließlich der Kontrolle des

biologischen Landbaus;

Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten, soweit nicht dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft die Überwachung zukommt;

Umweltmedizin;

Patientenanwaltschaft;

Schlichtungsstelle für Streitfälle aus Behandlungsverträgen;

Sachverständigendienst für Medizinprodukte;

Projektmanagement und Organisationsentwicklung der Gesundheitsförderung;

Frauenberatung;

Gleichbehandlungsgesetz für Landesbedienstete;

Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission;

Rechtliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens;

Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten;

Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;

Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds;

Kärntner Gesundheitsfonds;

Krankenhaus-Bedarfsplanung;

Institut für Sportmedizin;

Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung;

Arbeitnehmerschutz;

Ausländerbeschäftigung;

Mindestlohntarife;

Landarbeitsrecht;

Opferfürsorge;

Heilvorkommen und Kurorte;

Gemeindesanitätsdienst, ausgenommen das Dienstrecht;

Rechtliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;

Kriegsgräberfürsorge;

Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;

Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;

Lebensmittelrecht;

Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens,

ausgenommen Wahlen;

Aufsicht über Sozialversicherungsträger;

Aufsicht über die land- und forstwirtschaftliche Lehrlings- und Fachausbildungsstelle;

Aufsicht über die Landarbeiterkammer;

Aufsicht über Berufsvertretungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens;

Überregionale Kooperationen im Gesundheitswesen.“

durch folgende Wortfolge ersetzt:

„Landesrätin Dr.in Beate PRETTNER

Abfallwirtschaftsrecht, ausgenommen Gemeindeabgaben;

Rechtliche Angelegenheiten der Altlasten­sanierung;

Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;

Rechtliche Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung;

Frauenberatung;

Gleichbehandlungsgesetz für Landesbedienstete;

Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission;

Wasserrecht, ausgenommen Abgaben;

Rechtliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;

Rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;

Rechtliche Angelegenheiten des Gemeindekanalisationsgesetzes und des Gemeindewasserversorgungsgesetzes, ausgenommen Gemeindeabgaben;

Energiewirtschaft;

Gas- und Elektrizitätswesen;

Starkstromwegerecht;

Ökostromgesetz;

Schifffahrt;

Telekommunikationswegegesetz;

Rohrleitungsgesetz;

Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen betreffend die Gewässergüte, den Schutz des Grundwassers und den ökologischen

Zustand der Gewässer;

Kärntner Institut für Seenforschung;

Fachliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;

Fachliche Angelegenheiten des Energiewesens;

Fachliche Angelegenheiten der Binnenschifffahrt;

Umweltmanagementgesetz;

Rechtliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;

Emissionszertifikategesetz;

Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;

Kontrollen und Analytik von Abfall und umweltbelastenden

Stoffen;

Fachliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich der Förderung;

Abfalldatenverbund nach dem Abfallwirtschaftsgesetz;

Verzeichnis der für die Sammlung und Behandlung nicht gefährlicher Abfälle Berechtigten;

Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten;

Fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;

Luftgüteüberwachung;

Fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes;

Klärschlammregister;

Chemikaliengesetz, ausgenommen die Verwendung von

Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft;

Biozidproduktegesetz;

Umweltinformationsgesetz;

Umweltberatung;

Ökologische und hygienische Angelegenheiten der Fischerei;

Geologie;

Rohstoff- und Energieforschung;

Sachverständigendienst für Maschinenbau, Kraftfahrwesen,

Elektrotechnik und Sicherheitstechnik, ausgenommen

Medizinprodukte;

Fachliche Angelegenheiten der Kesselanlagen;

Fachliche Angelegenheiten der Heizungsanlagen;

Fachliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes;

Fachliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;

Kraftfahrwesen, soweit es in das Aufgabengebiet der Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung fällt, ausgenommen die Straßenkontrollen mit dem mobilen Prüfzug zur Prüfung an Ort und Stelle sowie KFZ-Überprüfungen in den KFZ-Prüfstellen;

Zivilluftfahrt, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt;

Beförderung gefährlicher Güter;

Schall- und Schwingungsmessungen;

Koordination der Nachhaltigkeitsstrategie (Österreichische Strategie zur nachhaltigen Entwicklung);

Klimastrategie;

Fachliche Angelegenheiten der Wasserwirtschaft einschließlich der Siedlungswasserwirtschaft, der Schutzwasserwirtschaft und der Förderung;

Fachliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;

Führung des Wasserbuches;

Zentrale Datenbank der Wasserwirtschaft;

Gewässerzustandsaufsicht einschließlich Betreuungsdienst;

Hydrographie;

Fachliche Angelegenheiten des Wasserbaus einschließlich der Förderung;

Landeswasserbauhof;

Fachliche Angelegenheiten der Wasserkraftanlagen;

Talsperrenaufsicht;

Fachliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;

Kärntner Wasserwirtschaftsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht.“

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Dörfler