# Änderung des Namens der Marktgemeinde Schiefling am See

26. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 4. Mai 2010, Zl. 3-KL 38-85/2-2010, mit der der Name der Marktgemeinde Schiefling am See geändert wird

Auf Grund des § 3 Abs. 1 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung – K - AGO, LGBl. Nr. 66/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 58/2008, wird verordnet:

§ 1

Der Name der Marktgemeinde Schiefling am See wird in „Schiefling am Wörthersee“ geändert.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Dörfler