# Referatseinteilung

35. Verordnung der Landesregierung vom 28. Mai 2010 Zahl, 1- LAD-ALLG-29/2-2010, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE)

Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:

§ 1

Die Aufteilung der Angelegenheiten der Landesverwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung auf die Mitglieder der Landesregierung wird in der Anlage festgesetzt.

§ 2

Die Aufteilung gemäß § 1 umfasst keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.

§ 3

Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 umfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch die Abteilung 2V des Amtes der Landesregierung.

§ 4

Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Kärntner Landesregierung, mit der die Referatseinteilung – K-RE erlassen wird, LGBl. Nr. 23/2009, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 17/2010, außer Kraft.

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Gerhard Dörfler

(Anlage zu § 1 )

Landeshauptmann Gerhard DÖRFLER

Innerer Dienst;

Geschäftseinteilung;

Vorbereitung der Sitzungen der Landesregierung;

Sekretariate der Mitglieder der Landesregierung;

Bezüge und Pensionen der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie der Amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates;

LAD-Konferenz;

LH-Konferenz;

Verkehr mit der Verbindungsstelle der Bundesländer;

Verkehr mit dem Rechnungshof und dem Landesrechnungshof;

Repräsentation;

Auszeichnungen und Titel, ausgenommen Feuerwehrehrenzeichen;

Kärntner Landessymbolegesetz;

Informationswesen, ausgenommen Umweltinformation;

Landespressedienst;

Kärntner Landeszeitung;

Regierungsmarketing und Medienarbeit;

Landesstelle für Statistik;

Landes-Bürgerservice einschließlich Bürgerbüro des Landeshauptmannes, ausgenommen Kärntner Unternehmerservice;

Koordination des Einheitlichen Ansprechpartners und der Verbindungsstelle nach der Richtlinie 2006/123/EG;

Dokumentationsstelle für Zeitgeschichte;

Allgemeine Beziehungen zu Ländern und Regionen, einschließlich

der Einrichtungen des Landes Kärnten vor Ort;

Kärntner EVTZ-Gesetz;

Volksgruppenbüro;

Angelegenheiten der Auslandsösterreicher;

Telekommunikation und Telematik;

Personal- und Amtsorganisation;

Amtsinspektion;

Rechtliche Angelegenheiten der Kärntner Verwaltungsakademie;

Fachaufsicht über die Kärntner Verwaltungsakademie;

Zivilrecht, soweit es nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung?1 des Amtes der Landesregierung fällt;

Sammlungsgesetz;

Familienlastenausgleich;

Datenverarbeitung;

Datenschutz;

Innerbetriebliches Berichtswesen;

Controlling;

Amtsgebäudeverwaltung;

Amtswirtschaftsstelle;

Dienstreisenstelle;

Fuhrpark;

Rechtliche Angelegenheiten und Koordination der Katastrophenbekämpfung;

Kärntner Nothilfswerk;

Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung, soweit sie

nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;

Zivildienstgesetz;

Flüchtlingswesen einschließlich Grundversorgung;

Finanzkoordination für das Aufgabengebiet der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung;

Alle Angelegenheiten, die nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;

Wahlen (Allgemeine Vertretungskörper; Europäisches Parlament;

Bundespräsident; Bürgermeister-Direktwahlen; gesetzliche berufliche Vertretungen);

Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, ausgenommen Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;

Wählerevidenz;

Volksabstimmungen;

Volksbegehren;

Volksbefragungen;

Registerzählungsgesetz;

Schöffenlisten;

Staatsbürgerschaft;

Personenstandsangelegenheiten;

Reklamationsverfahren nach dem Meldegesetz;

Fremdenrecht;

Kultusangelegenheiten;

Bundesverfassung;

Landesverfassung;

Landesgesetzgebung;

Wiederverlautbarungen;

Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG;

Staatsverträge gemäß Art. 16 B-VG;

Deregulierung;

Geschäftsordnung der Landesregierung;

Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung;

Begutachtungen (Gesetz- und Verordnungsentwürfe des Bundes, Entwürfe für Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes, Normentwürfe im Rahmen der Europäischen Integration, sonstige Normentwürfe);

Notifikationen (Entwürfe technischer Vorschriften im Gesetzesrang, Beihilfen im Gesetzesrang, Umsetzungsmaßnahmen im Gesetzesrang im Rahmen der Europäischen Integration);

Rechtliche Angelegenheiten des E-Government, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;

Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 138, 138a, 139, 139a, 140, 142 und 143 B-VG;

Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern;

Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 144 B-VG;

Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 2V des Amtes der Landesregierung fallen;

Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration und vor internationalen Gerichten, soweit Gesetze betroffen sind;

Mitwirkung in sonstigen Verfahren vor Gerichten im Rahmen der Europäischen Integration und vor internationalen Gerichten;

Redaktion des Landesgesetzblattes;

Kärntner Landesrechtssammlung;

Juristische Amtsbibliothek;

Allgemeine Rechtsangelegenheiten;

Staatsgrenze;

Landesgrenze;

Bezirksgrenzen;

Gerichtssprengelgrenzen;

Auslösung des Konsultationsmechanismus;

Kindergarten- und Hortwesen;

von der Jugendwohlfahrt die Bereiche Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;

Kindergartenfondsgesetz, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Familienfonds, ausgenommen die Finanz­aufsicht;

Familienförderung;

Kärntner Babygeld;

Kärntner Seniorengesetz;

Sportwesen;

Kärntner Schischulgesetz;

Berg- und Schiführergesetz;

Förderung alpiner Vereinigungen;

Angelegenheiten der Schisicherheit;

Pisten- und Loipengütesiegel;

Allgemeine Amtsbibliothek;

Rechtliche Angelegenheiten der Bundesstraßen, Landesstraßen und Eisenbahnzufahrtsstraßen; Lärmschutz an diesen Straßen;

Kraftfahrlinien;

Kraftfahrwesen, soweit es in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt; aus dem Aufgabengebiet der Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung Straßenkontrollen mit dem mobilen Prüfzug zur Prüfung an Ort und Stelle sowie Kfz-Überprüfungen in den Kfz-Prüfstellen;

Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen, ausgenommen Betriebsanlagenverfahren;

Personen- und Güterverkehr;

Gelegenheitsverkehr;

Straßenverkehrsrecht;

Verkehrsplanung, einschließlich öffentlicher Regional- und Nahverkehr (Verkehrsverbund);

Verwaltung der Beteiligung des Verkehrsverbundes;

Verkehrsstatistik;

Angelegenheiten der Verkehrssicherheit;

Arbeitnehmerförderung und Lehrlingsförderung hinsichtlich der Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;

Pendlerförderung;

Rechtliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes,

einschließlich der Enteignungen für Eisenbahnen;

Rechtliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;

Zivilluftfahrt, ausgenommen Außenlandungen und Außenabflüge sowie Angelegenheiten des VIII. Teiles des Luftfahrtgesetzes;

Campingwesen;

Hochtechnologie und technologische Einrichtungen und Zentren;

Projektierung, Bau und Erhaltung der Landesstraßen sowie der Brücken und Sonderbauwerke im Zuge dieser Straßen;

Bauliche Umweltschutzmaßnahmen an Landesstraßen;

Bau und Erhaltung von Eisenbahnzufahrtsstraßen;

Projektierung und Bau überregionaler Radwege;

Rechtliche Angelegenheiten der Landesstraßenverwaltung;

Unfallstatistik und Verkehrszählung betreffend Landesstraßen;

Straßen- und Brückendatenbank;

Tunnelüberwachung;

Straßenbauämter, Straßenmeistereien, Brückenmeisterei;

Straßenbauhöfe;

Landestankstellen;

Boden- und Baustoffprüfung;

Länderkoordination der Forschungsgemeinschaft „Straße und Verkehr“;

Vermessungswesen;

Lawinenwarndienst.

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:

Preisrecht;

Konsumentenschutz;

Produktsicherheit.

Im Einvernehmen mit

Landesrat Dr. Josef MARTINZ:

Referatseinteilung.

Erster Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH

Fachhochschulwesen und andere wissenschaftliche Institutionen;

Feuerwehrwesen einschließlich Feuerwehr­ehrenzeichen;

Kärntner Schulgesetz, mit Ausnahme des Schulbaufonds und der Finanzaufsicht über Schulgemeindeverbände;

Landesangelegenheiten der kollegialen Schulbehörden des Bundes;

Förderung des Pflichtschulwesens;

Förderung der Lehrerfortbildung;

Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen und der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;

Schüler- und Studentenheime;

Schulstartgeld;

Stipendienwesen;

Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht;

Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;

Arbeitnehmerförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;

Arbeitsmarktförderungsprogramme;

Arbeitsstiftungen;

Lehrlingsförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;

Ausbildungsverhältnis als Lehrling beim Land;

Territorialer Beschäftigungspakt;

Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung;

Erwachsenenbildung;

Angelegenheiten des lebensbegleitenden Lernens;

Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat;

Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes, soweit sie nicht die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;

Jagd;

Rechtliche Angelegenheiten der Fischerei;

Landesfischereiinspektor;

Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes;

Rechtliche Angelegenheiten des Naturschutzes;

Rechtliche Angelegenheiten der Nationalparks und Biosphärenparks;

Bergwacht;

Energieförderung, ausgenommen im Rahmen der Gewerbeförderung

oder der Wohnbauförderung;

Fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und Gemeindeplanung;

Fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes;

Fachliche Angelegenheiten der Nationalparks und Biosphärenparks;

Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes betroffen sind;

Raumordnungskataster;

Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems

KAGIS.

Im Einvernehmen mit

Landesrat Dr. Josef MARTINZ:

Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung.

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:

Landeslehrer, ausgenommen solche für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten ein­schließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).

Zweiter Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Dr. Peter KAISER

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens einschließlich der Berufsvertretungen auf diesem Gebiet;

Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten;

Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;

Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds;

Kärntner Gesundheitsfonds;

Krankenhaus-Bedarfsplanung;

Angelegenheiten der nichtärztlichen Gesundheitsberufe,

insbesondere der Ausbildung und Berufsausübung;

Institut für Sportmedizin;

Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung;

Arbeitnehmerschutz;

Ausländerbeschäftigung;

Mindestlohntarife;

Landarbeitsrecht;

Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildung einschließlich

der Aufsicht über die Land- und Forstwirtschaftliche

Lehrlings- und Fachausbildungsstelle;

Opferfürsorge;

Heilvorkommen und Kurorte;

Gemeindesanitätsdienst, ausgenommen das Dienstrecht;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;

Kriegsgräberfürsorge;

Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, ausgenommen

der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;

Fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;

Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;

Fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;

Lebensmittelrecht;

Rechtliche Angelegenheiten des Tabakgesetzes, soweit sie nicht

in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fallen;

Fachliche Angelegenheiten des Tabakgesetzes;

Aufsicht über Sozialversicherungsträger;

Aufsicht über die Landarbeiterkammer;

Überregionale Kooperationen im Gesundheitswesen;

Fachliche Angelegenheiten des Suchtmittelwesens;

Fachliche Angelegenheiten des sozialmedizinischen und des

jugendfürsorgeärztlichen Dienstes;

Geschäftsstelle des Landessanitätsrates;

Sanitäre Aufsicht;

Lebensmittelaufsicht, einschließlich der Kontrolle des

biologischen Landbaues;

Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten;

Umweltmedizin;

Patientenanwaltschaft;

Schlichtungsstelle für Streitfälle aus Behandlungsverträgen;

Sachverständigendienst für Medizinprodukte;

Angelegenheiten der medizinischen Prävention;

Gesundheitsplanung;

Medizinisches Krisenmanagement.

Landesrat Mag. Dr. Josef MARTINZ

Tourismuswesen, soweit es nicht Abgaben betrifft;

Verbindungsbüro der Kärntner Landesregierung in Brüssel;

Koordination der Angelegenheiten der europäischen Integration;

Entwicklungszusammenarbeit;

Alpen-Adria-Geschäftsstelle Kärnten einschließlich Generalsekretariat der Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria;

Gemeinderecht;

Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;

Gemeindeaufsicht, soweit sie nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;

Aufsicht über die Verwaltungsgemeinschaften;

Finanzaufsicht über Schulgemeindeverbände;

Überprüfung ortspolizeilicher Verordnungen;

Landes-Sicherheitspolizeigesetz;

Kärntner Prostitutionsgesetz;

Grundstücksteilungsgesetz;

Bezüge und Pensionen der Gemeindeorgane;

Dienstrecht der Bediensteten der Gemeinden und der Schulgemeindeverbände;

Dienstrecht der Bediensteten von Gemeindeverbänden, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;

Gemeindestraßen und Verbindungsstraßen;

Gemeindeabgaben einschließlich der Überprüfung von

Verordnungen;

Verfahrensrecht hinsichtlich Gemeindeabgaben;

Gemeinde-Kommissionsgebühren;

Bedarfszuweisungen;

Strukturmittel für neu entstandene Gemeinden;

Kärntner Schulbaufonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Kärntner Regionalfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Wegefreiheit im Berglande;

Kärntner Gemeindenetz (CNC-Gemeinden);

Kärntner Bodenbeschaffungsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Redaktion des Kärntner Gemeindeblattes;

Wirtschaftspolitischer Beirat;

Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Betriebsanlagenverfahrens;

Rechtliche Angelegenheiten der Tiertransporte;

Gewerbewesen einschließlich der Gewerbeförderung, ausgenommen

Kärntner Unternehmerservice;

Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;

Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;

Rechtliche Angelegenheiten des Tabakgesetzes hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;

Koordinationsstelle für gewerbliche Betriebsanlagen;

Ingenieure und Ziviltechniker;

Wirtschaftstreuhänder;

Rechtliche Angelegenheiten des Dampfkesselwesens;

Kinowesen, ausgenommen die Filmbewertung;

Veranstaltungswesen;

Totalisateure und Buchmacher;

Glücksspielgesetz;

Privatzimmervermietung;

Berufsausbildungsgesetz und gewerbliche Berufsausbildung;

Patentrecht;

Kartellrecht;

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb;

Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen;

Außenhandel;

Devisengesetz;

Mineralrohstoffgesetz;

Rohstofflenkung;

Bevorratung einschließlich des Versorgungssicherungsgesetzes;

Eichwesen;

Wäge- und Messanstalten;

Beschussgesetz;

Marken- und Musterschutz;

Fachliche Angelegenheiten der Landwirtschaft einschließlich

der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU;

Alminspektor;

Landwirtschaftsförderung, ausgenommen die Energieförderung und an juristische Personen übertragene Förderungsmaßnahmen;

Aufsicht über juristische Personen hinsichtlich übertragener Förderungsmaßnahmen;

Gemeinsame Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaftsförderung;

Förderung und Erhaltung des ländlichen Wegenetzes;

Landwirtschaftsbericht;

Geschäftsstelle des landwirtschaftlichen Siedlungsfonds;

Landesagrarbauhof;

Fachliche Angelegenheiten der Ent- und Bewässerung (Landeskultureller Wasserbau) einschließlich der Förderung;

Agrarhistorisches Museum Ehrental;

Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz;

Fortbildung der Landeslehrer für land- und

forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen;

Beihilfen für Schüler an land- und forstwirtschaftlichen

Berufs- und Fachschulen;

Landeseigene landwirtschaftliche Schulgüter;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Forstwesens einschließlich der forstlichen Raumplanung, des forstlichen Umweltschutzes und des Forstaufsichtsdienstes;

Förderungen auf dem Gebiet des Forstwesens einschließlich der Forstaufschließung;

Rechtliche Angelegenheiten des Veterinärwesens einschließlich des Tierseuchenfonds und der Fleischuntersuchungsgebühren;

Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes, soweit sie die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;

Landwirtschaftsrecht einschließlich phytosanitärer Vorschriften;

Rechtliche Angelegenheiten der Bodenreform (Flurverfassung;

Güter- und Seilwege; Wald-, Weide- und Felddienstbarkeiten;

landwirtschaftliches Siedlungswesen);

Geschäftsstelle des Landesagrarsenates;

Rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes;

Grundverkehr;

Geschäftsstelle der Grundverkehrslandeskommission;

Kärntner Chemikaliengesetz;

Rechtliche Angelegenheiten des Bienenwesens;

Rechtliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen

Marktordnung und der Lebensmittelbewirtschaftung;

Weingesetz;

Kärntner Weinbaugesetz;

Rechtliche Angelegenheiten des Buschenschankwesens;

Aufsicht über die Landwirtschaftskammer;

Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen;

Fachliche Angelegenheiten des Veterinärwesens einschließlich des Tierseuchenfonds und der Fleischuntersuchungsgebühren;

Fachliche Angelegenheiten des Tierschutzes, ausgenommen die Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes;

Fachliche Angelegenheiten der Tiertransporte;

Veterinäre Aufsicht über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

Geschäftsstelle des Tierseuchenfonds;

Geschäftsstelle der EU-Programmkoordination.

Im Einvernehmen mit

Landeshauptmann Gerhard DÖRFLER:

Referatseinteilung.

Im Einvernehmen mit

Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH:

Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung.

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:

Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Gleichbehandlungsgesetz; Stellenpläne; Ruhe- und Versorgungsgenüsse; Personalvertretung; Objektivierung;

Bedienstetenschutz; Behinderteneinstellungsgesetz;

Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie oder der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fällt);

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;

Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;

Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder vor dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben;

Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne);

Sonderbedarfszuweisungen.

Landesrat Mag. Harald DOBERNIG

Landes-Bürgerservice hinsichtlich Kärntner Unternehmerservice; Lohn- und Gehaltsverrechnung der Landesbediensteten, Landeslehrer und, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, sonstiger Personen; Reisegebühren- und Fahrtkostenzuschussberechnung;

Bundesfinanzen;

Landesfinanzen;

Landesvermögen;

Landesbeteiligungen, ausgenommen am Verkehrsverbund;

Landesvoranschlag;

Landesrechnungsabschluss und, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, Rechnungsabschlüsse sonstiger Rechtsträger;

Buchhaltungs- und Rechnungsdienst einschließlich der Nachprüfung für die Gebarung des Landes und, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, sonstiger Rechtsträger;

Konkurrenzgebarung;

Dienstliche Fortbildung auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes einschließlich der Nachprüfung;

Landeshaftungen;

Zustimmung zu Kreditfreigaben;

Mitwirkung bei der Bewilligung von Ausgaben, zu denen das Land

nicht gesetzlich oder rechtsverbindlich verpflichtet ist;

Landesabgaben;

Verfahrensrecht hinsichtlich Landesabgaben;

Überwachungsgebühren;

Landes-Kommissionsgebühren;

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds;

HYPO Alpe-Adria-Bank AG;

Kärntner Landesholding;

Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit;

Landesfonds, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallen;

Finanzaufsicht über öffentlich-rechtliche Fonds und Anstalten sowie über Landesbetriebe, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fällt;

Bevollmächtigung von Vertretern des Landes für Generalversammlungen und Hauptversammlungen von Kapitalgesellschaften durch den Landesfinanzreferenten;

Verwaltung landeseigener Gebäude und Liegenschaften, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fällt;

Klubfinanzierungsgesetz;

Parteienförderung;

Presseförderung;

Zentrales Budget- und Finanzcontrolling;

Bauliche Koordinationsaufgaben zwischen dem Land und der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH;

Alle finanziellen Angelegenheiten, die nicht mit Angelegenheiten verbunden sind, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallen;

Kultur- und Kunstangelegenheiten;

Förderung von Wissenschaft, Kultur und Kunst;

Denkmalschutz;

Künstlerische Sammlungen und Einrichtungen;

Filmbewertung;

Kulturaustausch;

Kulturelle Angelegenheiten der slowenischen Volksgruppe;

Redaktion der Kärntner Kultur-Zeitschrift;

Rechtliche Angelegenheiten des Kärntner Landesarchivs;

Fachaufsicht über das Kärntner Landesarchiv;

Rechtliche Angelegenheiten des Landesmuseums für Kärnten;

Fachaufsicht über das Landesmuseum für Kärnten;

Museum Moderner Kunst Kärnten;

Landesgalerie/Artothek;

Galerie Kärnten;

Landesausstellungen (Ausstellungs- und Projektmanagement);

Kärntner Landeskonservatorium;

Kärntner Landesmusikschulwerk;

Angelegenheiten der Volkskultur und des Brauchtums.

Im Einvernehmen mit

Landeshauptmann Gerhard DÖRFLER:

Preisrecht;

Konsumentenschutz;

Produktsicherheit.

Im Einvernehmen mit

Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH:

Landeslehrer, ausgenommen solche für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten ein­schließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz Objektivierungsverfahren von Schul­leitern, Stellenpläne).

Im Einvernehmen mit

Landesrat Dr. Josef MARTINZ:

Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Gleichbehandlungsgesetz; Stellenpläne; Ruhe- und Versorgungsgenüsse; Personalvertretung; Objektivierung;

Bedienstetenschutz; Behinderteneinstellungsgesetz;

Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie oder der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fällt);

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;

Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten der Landesbediensteten in den Landeskrankenanstalten und in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft;

Angelegenheiten der Ruhe- und Versorgungsgenussempfänger des Landes, die vor der Versetzung oder vor dem Übertritt in den Ruhestand in einer Landeskrankenanstalt oder in der Landeskrankenanstalten-Betriebsgesellschaft Dienst verrichtet haben;

Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne);

Sonderbedarfszuweisungen.

Landesrätin Dr.in Beate PRETTNER

Frauenberatung;

Landes-Gleichbehandlungsgesetz;

Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission;

Abfallwirtschaftsrecht, ausgenommen Gemeindeabgaben;

Rechtliche Angelegenheiten der Altlas­tensanierung;

Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;

Rechtliche Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung;

Umweltlabor;

Wasserrecht, ausgenommen Abgaben;

Rechtliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;

Rechtliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;

Geschäftsstelle der Stiftung „Wasser für Kärnten“;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Binnen- und Seeschifffahrt;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Umweltmanagementgesetzes;

Rechtliche Angelegenheiten des Gemeindekanalisationsgesetzes und des Gemeindewasserversorgungsgesetzes, ausgenommen Gemeindeabgaben;

Energiewirtschaft;

Fachliche Angelegenheiten des Energiewesens;

Gas- und Elektrizitätswesen;

Starkstromwegerecht;

Ökostromgesetz;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Heizungsanlagen;

Emissionszertifikategesetz;

Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;

Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit fachliche Angelegenheiten des Umweltschutzes betroffen sind;

Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen, betreffend die Gewässergüte, den Schutz des Grundwassers und den ökologischen Zustand der Gewässer;

Kärntner Institut für Seenforschung;

Kontrollen und Analytik von Abfall und umweltbelastenden

Stoffen;

Fachliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich

der Förderung;

Abfallwirtschaftliche Dokumentation;

Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten;

Luftgüteüberwachung;

Fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes;

Klärschlammregister;

Chemikaliengesetz, ausgenommen die Verwendung von

Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft;

Biozid-Produkte-Gesetz;

Umweltinformation, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet

einer anderen Abteilung als der Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung fällt;

Umweltberatung;

Fachliche Angelegenheiten der Fischerei;

Geologie;

Geologisches Informationssystem;

Rohstoff- und Energieforschung;

Sachverständigendienst für Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Sicherheitstechnik, Kraftfahrtechnik, Schwingungstechnik, Schalltechnik mit Ausnahme der Belange des Straßen- und Schienenverkehrs, Elektrotechnik mit Ausnahme der Medizinprodukte;

Fachliche Angelegenheiten der Kesselanlagen;

Fachliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes;

Fachliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;

Kraftfahrwesen, soweit es in das Aufgabengebiet der Abteilung 15 des Amtes der Landesregierung fällt, ausgenommen Straßenkontrollen mit dem mobilen Prüfzug zur Prüfung an Ort und Stelle sowie Kfz-Überprüfungen in den Kfz-Prüfstellen;

Zivilluftfahrt, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt;

Beförderung gefährlicher Güter;

Koordination der Nachhaltigkeitsstrategie (Österreichische Strategie zur nachhaltigen Entwicklung);

Klimastrategie;

Kärntner Institut für Klimaforschung;

Landeswasserbauhof;

Fachliche Angelegenheiten der Wasserwirtschaft einschließlich der Siedlungswasserwirtschaft, der Schutzwasserwirtschaft und der Förderung;

Fachliche Angelegenheiten der wasserwirtschaftlichen Planung;

Führung des Wasserbuches;

Zentrale Datenbank der Wasserwirtschaft;

Gewässerzustandsaufsicht einschließlich Betreuungsdienst und Talsperrenaufsicht;

Hydrographie;

Fachliche Angelegenheiten des Wasserbaus einschließlich der Förderung;

Fachliche Angelegenheiten der Wasserkraftanlagen;

Fachliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;

Kärntner Wasserwirtschaftsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht.

Landesrat Mag. Christian RAGGER

Wohnbauförderung;

Allgemeine Wohnbeihilfe;

Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten;

Bodenbeschaffung für Wohn- und Siedlungszwecke;

Stadterneuerung;

Wohnraumbeschaffung;

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;

Miet- und Wohnrecht;

Hausbesorgerrecht;

Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens einschließlich des Kärntner Gasgesetzes;

Allgemeine und fachliche Angelegenheiten des Bauwesens;

Landesbaupreis;

Erstellung technischer Richtlinien;

Kontakte zu Institutionen in technischen Belangen;

Sachverständigendienst in allen Hochbaubereichen;

Bau-Bürgerservice;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;

Gefahren- und Feuerpolizeiordnung;

Mindestsicherung einschließlich der Aufsicht über Sozialhilfeverbände;

Angelegenheiten des Transparenzkontos;

Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;

Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von

Kindern und Jugendlichen;

Kärntner Pflegegeldgesetz;

Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer;

Rettungswesen;

Kärntner Stiftungs- und Fondsgesetz;

Kinder- und Jugendanwaltschaft;

Behindertenanwaltschaft;

Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen;

Kärntner Heimgesetz;

Opferhilfefonds;

Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten;

Sozialplanung;

Sozialbetreuungsberufe;

Pflegeanwaltschaft;

Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 13 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;

Vergabewesen, soweit es nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 17 des Amtes der Landesregierung fällt;

Ombudsstelle für Vergabewesen;

Normenwesen;

Luftbilddokumentation;

Kunst am Bau.