# Aufhebung der Vereinbarung zwischen Bund und Land Kärnten gemäß Art. 15a B-VG über gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wald und Wild

62. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 6. August 2010, Zahl -2V-VE-61/4-2010, betreffend die Vereinbarung zwischen Bund und dem Land Kärnten gemäß Art. 15a B-VG über die Aufhebung der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wald und Wild

In der Anlage wird die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Aufhebung der Vereinbarung über gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wald und Wild kundgemacht.

Der Landeshauptmann:

Dörfler

Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG

Der Bund, vertreten durch den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft, und das Land Kärnten, verteten durch den Landeshauptmann – im Folgenden Vertragsparteien genannt – sind übereingekommen, die nachstehende Vereinbarung zu schließen:

Artikel 1

Auflösung

Die „Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Kärnten über gemeinsame Maßnahmen zur Sicherung eines ausgewogenen Verhältnisses von Wald und Wild“, kundgemacht in BGBl. Nr. 444/1980, wird aufgehoben.

Artikel 2

Hinterlegung

Diese Vereinbarung wird in einer Urschrift ausgefertigt. Die Urschrift wird beim Bundeskanzleramt hinterlegt. Dieses hat den Vertragsparteien beglaubigte Abschriften der Vereinbarung zu übermitteln.