# Vergnügungssteuergesetz 1982; Änderung

Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:

Artikel I

Das Vergnügungssteuergesetz 1982 (K-VSG), LGBl. Nr. 63/1982, in der Fassung der Gesetze LGBl. Nr. 106/1994, 71/1997, 80/2001 und 42/2010, wird wie folgt geändert:

„(5)Veranstaltungen von Theatern, die aus Mitteln des Bundes,

eines Landes oder einer Gemeinde regelmäßige Zuschüsse erhalten, sowie Ausspielungen gemäß § 2 Glücksspielgesetz, BGBl. Nr. 620/1989, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 73/2010, durch Konzessionäre und Bewilligungsinhaber nach den §§ 5, 14, 21 und 22 Glücksspielgesetz unterliegen der Vergnügungssteuer nicht.“

Artikel II

Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2011 in Kraft.

Der Präsident des Landtages:

Lobnig

Der Landesrat:

Dr. Martinz