# Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung; Änderung

26. Verordnung der Landesregierung vom 22. Feber 2011, Zahl:

10L-LBFS-1/11-2011, mit der die Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung geändert wird

Aufgrund des § 30 Abs. 2 des Kärntner landwirtschaftlichen Schulgesetzes 1993, LGBl. Nr. 16, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 54/2008 wird verordnet:

Artikel I

Die Kärntner landwirtschaftliche Schulverordnung (K-LSchV), LGBl. Nr. 119/1993, zuletzt in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 41/2010, wird wie folgt geändert:

„Anlage B/1b

Lehrplan der dreijährigen landwirtschaftlichen Fachschule Goldbrunnhof, Fachrichtung Landwirtschaft

I. Allgemeine Bildungsziele

Siehe Anlage B/1

II. Allgemeine didaktische Grundsätze

Siehe Anlage B/1

III. Stundentafel

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion

2

2

2

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

Englisch

2

2

2

Mathematik und Fachrechnen

2

2

1

Informatik

2

1

1

Gesundheit und Soziales

1

1

Bewegung und Sport

3

2

2

Lebenskunde und Volkskunde

1

1

1

Ökologie und Umweltschutz

1

Politische Bildung und Rechtskunde

1

1

1

Wirtschaft/Marketing und Präsentation

1

1

1

Summe

19

15

13

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Pflanzenbau

1-2

1-2

Nutztierhaltung

1-2

1-2

1-2

Obstbau

1-2

Direktvermarktung

1-2

Projektmanagement

1-2

1-2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

1-2

2-4

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

2-3

2-3

4-5

Landtechnik und Baukunde

Waldwirtschaft

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltmanagement und Agrartourismus

2-3

2-3

4-5

Ernährungslehre

Gartenbau

Verkaufskunde

Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde

Schulautonome Stunden

0-3

0-2

0-2

Summe

7

10

10

Praktischer Unterricht1

Pflanzenbau

1-2

1-2

Nutztierhaltung

1-2

1-2

1-2

Obstbau

1-2

Projektmanagement

1-2

1-2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

1-2

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

5-6

5-6

6-7

Landtechnik und Baukunde

Metallbearbeitung

Holzbearbeitung

Waldwirtschaft

Direktvermarktung und Kochen

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

5-6

5-6

6-7

Kreatives Gestalten

Gartenbau

Direktvermarktung und Kochen

Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde

Schulautonome Stunden

0-3

0-1

0-3

Summe

10

10

12

Gesamtwochenstundenzahl

36

35

35

Unterricht in Kursform 3

Unterrichtsstunden/Wochen

Erste-Hilfe-Kurs

16

Betreuung und Pflege in der Familie

19

Traktorführerkurs/Theorie

60 2

Traktorführerkurs/praktischer

Unterricht

4

Std.Fahr

unterric

ht je

Schüler

Kursunterricht

0-1 UW 4

0-2 UW 4

0-3 UW 4

Freigegenstände

Schulautonome Stunden

0-3

0-3

0-3

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages

3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichtes

4 UW = Unterrichtswochen

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden,

IIIa. Ersatzstundentafel gem § 4a Abs. 4

(Stundenausmaß der einzelnen Unterrichtsgegenstände)

Pflichtgegenstände

Wochenstunden

Allgemein-Persönlichkeitsbildung

Religion

2

2

2

Deutsch und Kommunikation

3

2

2

Englisch

2

2

2

Mathematik und Fachrechnen

2

2

1

Informatik

2

1

1

Gesundheit und Soziales

1

1

Bewegung und Sport

3

2

2

Lebenskunde und Volkskunde

1

1

1

Ökologie und Umweltschutz

1

Politische Bildung und Rechtskunde

1

1

1

Wirtschaft/Marketing und Präsentation

1

1

1

Summe

19

15

13

Fachliche Bildung

Fachtheoretische Stunden

Pflanzenbau

2

2

Nutztierhaltung

2

2

2

Obstbau

1

Direktvermarktung

1

1

Projektmanagement

1

1

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

1

2

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

3

2

4

Landtechnik und Baukunde

Waldwirtschaft

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltmanagement und Agrartourismus

3

2

4

Ernährungslehre

Gartenbau

Verkaufskunde

Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde

Summe

7

10

10

Praktischer Unterricht1

Pflanzenbau

2

2

Nutztierhaltung

2

2

2

Obstbau

1

Projektmanagement

1

2

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

2

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe

Pflanzenbau

6

4

6

Landtechnik und Baukunde

Metallbearbeitung

Holzbearbeitung

Waldwirtschaft

Direktvermarktung und Kochen

oder

Gegenstandsgruppe

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

6

4

6

Kreatives Gestalten

Gartenbau

Direktvermarktung und Kochen

Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde

Summe

10

10

12

Gesamtwochenstundenzahl

36

35

35

Unterricht in Kursform 3

Unterrichtsstunden/Wochen

Erste-Hilfe-Kurs

16

Betreuung und Pflege in der Familie

19

Traktorführerkurs/Theorie

602

Traktorführerkurs/praktischer

Unterricht

4 Std.

Fahrunte

rricht

je

Schüler

Kursunterricht

0-1UW4

0-2 UW4

0-3 UW4

Freigegenstände

Schulautonome Stunden

0-3

0-3

0-3

1 Unterricht in Schülergruppen

2 Max. neun Unterrichtstage inkl. eines Prüfungstages 3 Unterricht in Kursform zu Lasten des gesamten Unterrichtes 4 UW = Unterrichtswochen

Unterricht durch zwei Lehrer pro Schülergruppe im praktischen Unterricht: 2. Schulstufe 26 Stunden,

IV. Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände, Aufteilung des Lehrstoffes auf die einzelnen Schulstufen sowie didaktische Grundsätze.

Deutsch und Kommunikation

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer sprachlich klaren und verständlichen Ausdrucksweise sowie zur Abfassung der im Berufsleben gebräuchlichen Schriftstücke unter Berücksichtigung der gültigen Rechtschreibregeln und Grammatik; Erziehung zu einem sicheren Auftreten; Hinführen zum Lesen von Unterhaltungsliteratur und Fachliteratur sowie zur kritischen Auswertung der Massenmedien.

Lehrstoff

Rechtschreibung und Sprachlehre: Rechtschreib- und Stilübungen unter Berücksichtigung der gebräuchlichen Fremdwörter, Diktate;

Sprichwörter und Redewendungen; Erlebnisschilderungen;

Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte; Privater Schriftverkehr;

Kommunikation: Erweiterung des aktiven Wortschatzes, Gespräch, Diskussion, freie Rede, einfache Rollenspiele.

Literatur: Stilrichtung der Literatur mit Leseproben, Auswertung der Fachliteratur.

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Geschäftlicher Schriftverkehr, Zahlungsschriftverkehr, Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden.

Erlebnisschilderungen; Beschreibungen; Nacherzählungen; Berichte mit gesteigerten Anforderungen

Kommunikation: freies Sprechen, Rede- und Diskussionstraining.

Literatur: kritisches Lesen ausgewählter Literaturbeispiele aus verschiedenen Epochen.

Medienkunde: Arten der Massenmedien, kritische Auseinandersetzung mit Texten aus Massenmedien.

Schriftverkehr für Beruf und Wirtschaft: Schriftverkehr mit Ämtern und Behörden, Schriftverkehr in Vereinen und Organisationen.

Kommunikation: Argumentationstechniken, Lehrinhalte der 1. und 2. Schulstufe mit gesteigerten Anforderungen.

Literatur: Inhaltliche und geistige Aufschließung von Texten und Theaterstücken von Kärntner und Österreichischen Literaten.

Medienkunde: wie in der 2. Schulstufe jedoch mit gesteigerten Anforderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Unterrichtsthemen sind möglichst den Sachgebieten der Fachrichtung zu entnehmen. Die Anwendung verschiedener Nachschlagwerke ist zu üben. Der Unterricht in „Medienkunde“ soll sich auf entsprechende Beispiele aus dem Angebot der Massenmedien stützen. Das freie Sprechen und das Auswerten der Fachliteratur sind zu üben. Der Themenbereich Schriftverkehr ist fächerübergreifend mit dem Gegenstand Informatik zu unterrichten.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen. In der 3. Schulstufe können Schularbeiten durch Seminararbeiten ersetzt werden.

Englisch

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung zu einer einfachen Konversation und zur Abwicklung einfacher Geschäftsfälle in mündlicher und schriftlicher Form unter Berücksichtigung der in der Berufspraxis üblichen Kommunikationsform. Erziehung zur Bereitschaft zu internationaler Verständigung und Zusammenarbeit. In erster Linie soll die Fremdsprache als Kommunikationsmittel dienen.

Lehrstoff

Integration der Vorkenntnisse: Themen aus dem persönlichen Umfeld des Schülers/der Schülerin, Aktuelle Themen, Situationen des täglichen Lebens.

Sprachstrukturen: Die für die kommunikative Kompetenz erforderlichen Strukturen.

Themen aus dem sozialen Umfeld des Schülers/der Schülerin, kulturelle und soziale Besonderheiten der englischsprachigen Länder, aktuelle Themen, Standardsituationen der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Förderung der Umsetzung und Anwendung der fachspezifischen Kenntnisse in der Fremdsprache durch fachbezogene Themen; Kulturleben.

Aktuelle Themen.

Standardsituationen der beruflichen Praxis; Standardformen der Korrespondenz; Beispiele aus der beruflichen Praxis.

Sprachstrukturen: Die für die Kommunikationsthemen erforderlichen Strukturen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll besonders die Freude und das Interesse für den Sprachgebrauch wecken. Es sind lebensnahe Sprachtechniken zu schaffen. Moderne Unterrichtsmittel sind einzusetzen und eine intensive Sprachausbildung in Form von Sprachtagen oder Sprachwochen ist anzustreben.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Mathematik und Fachrechnen

Bildungs- und Lehraufgabe

Befähigung, die im Berufsleben vorkommenden rechnerischen Aufgaben rasch und sicher zu lösen; Erziehung zu genauer und sorgfältiger Arbeit sowie zu wirtschaftlichem Denken.

Lehrstoff

Maße und Gewichte; Bruchrechnungen; Überschlagsrechnungen; Schlussrechnungen; Flächen- und Körperberechnungen.

Prozent und Zinsrechnungen; Mischungsrechnungen; beschreibende Statistik; grafische Darstellungen; Fachrechnen.

Fachrechnen und Geometrie; Gleichungen.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, praxisorientiert und fächerübergreifend zu gestalten. Auf sinnvollen Umgang mit dem Computer, mit Kennzahlen, dem Taschenrechner und die ständige Pflege des Kopfrechnens ist Wert zu legen. Schätzen und die Handhabung von Tabellen und Statistiken sind in unterschiedlichen pädagogischen Methoden zu üben und anzuwenden.

In jedem Semester ist eine einstündige Schularbeit durchzuführen.

Informatik

Bildungs- und Lehraufgabe

Festigung der Zehnfinger-Blindschreibmethode; Vermittlung von Grundlagen der Datenverarbeitung; Aufgaben der Haushalts- und Betriebsführung sowie des Schriftverkehrs unter Anwendung aktueller Programme lösen; Erwerb von standardisierten Qualifikationen;

Optische Gestaltung verarbeiteter Daten. Verantwortungsvoller Umgang mit der Informationstechnologie.

Lehrstoff

Ergonomie am Arbeitsplatz; Zehnfinger-Blindschreibmethode;

Grundlagen der Informatik: Arbeitsweise des Computers, Hardware, Software, Datenschutz, Grundlagen eines Textverarbeitungsprogrammes.

Textverarbeitung: Textgestaltung, Texte überarbeiten,

Tabellen, Seriendruck, Internet und e-mail.

Grundlagen der Tabellenkalkulation.

Textverarbeitung; Tabellenkalkulationen; Einsatzmöglichkeiten und Anwendung landwirtschaftlicher und hauswirtschaftlicher Fachprogramme; Präsentationstechniken; Internet und e-mail.

Textverarbeitung: Abfassung und Gestaltung von Schriftstücken aus der beruflichen Praxis.

Lösung von Aufgabenstellungen aus den einzelnen Fachgebieten; Digitale Bildbearbeitung; Datenbanken; Websites.

Didaktische Grundsätze

Ergonomische Grundsätze für die Körperhaltung und Arbeitsplatzgestaltung sind konsequent einzuhalten und auf die Brauchbarkeit der angefertigten Schriftstücke sowie der erstellten Arbeiten ist zu achten. Bei der Auswahl von Programmthemen ist auf die praktische Anwendbarkeit Bedacht zu nehmen. Der Informatikunterricht soll die Basis für eine fächerübergreifende Anwendung bilden.

Gesundheit und Soziales

Bildungs- und Lehraufgabe

In den Mittelpunkt des Unterrichtes soll das Bewusstsein für den Wert der Ernährung und einer gesundheitsbewussten Lebensweise sowie Vermittlung von sozialer Kompetenz gestellt werden. Zum Umgang mit sozial Schwächeren anleiten und zur Zivilcourage ermutigen. Dem Schüler soll bewusst werden, dass zur Erhaltung der Gesundheit Eigenverantwortung erforderlich ist. Vermittlung eines Überblickes über soziale Einrichtungen; Hinführen zu sozialem Engagement.

Lehrstoff

Der gesunde Mensch: Körperliche und seelische Gesundheit, Grundlagen der Ernährung, Gesunderhaltung und gesundheitsbewusste Ernährung, Ernährungsfehler.

Verantwortungsbewusste Lebensführung: Missbrauch von Sucht-,

Genuss- und Heilmitteln.

Bau und Funktion des menschlichen Körpers;

Krankheiten: Ursachen, Vorbeugung, Verhalten bei Krankheiten.

Hausapotheke.

Sozialbereiche; soziale Sicherstellung; soziale Einrichtungen;

familiäres und soziales Umfeld;

Familienhilfe; Betriebshilfe.

Kurs: Betreuung und Pflege in der Familie

Didaktische Grundsätze

Die Schüler sind zu einem gesundheitsorientierten und sozialem Denken und Handeln hinzuführen. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Vorrangig sind im Unterricht präventive Maßnahmen der Gesunderhaltung zu behandeln. Auf aktuelle Zivilisationskrankheiten ist einzugehen.

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Mit sozialen Einrichtungen ist zusammenzuarbeiten. Fachkräfte sind mit einzubeziehen.

Bewegung und Sport

Bildungs- und Lehraufgabe

Entwicklung und Förderung der natürlichen Bewegungsfähigkeit und Haltung, sowie der körperlichen Ausdauer; Förderung zu einer gesunden Lebensweise; Erziehung zu körperlicher Betätigung und fairem sportlichen Verhalten.

Lehrstoff

Grundübungen: Gehen, Laufen, Hüpfen, Springen, Steigen, Werfen, Stoßen, Fangen, Ziehen, Schieben, Tragen; Einzel-, Partner-, Gruppen-, Staffelübungen und Koordinationsschulung.

Ausgleichsübungen: Kräftigungs-, Dehnungs- und Lockerungsübungen; Haltungs- und bewegungsformende Übungen, Entspannungstechniken;

Grundsportarten: Geräteturnen, Leichtathletik, Schwimmen.

Spiele: große und kleine Laufspiele.

Trend- und Alternativsportarten.

Jahreszeitlich bedingte Sportarten.

Didaktische Grundsätze

Der Lehrstoff ist nach den örtlichen Gegebenheiten auszuwählen und der körperlichen Leistungsfähigkeit anzupassen. Jede Möglichkeit des Übens im Freien ist auszunützen. Auf richtige Aufeinanderfolge verschiedener Übungen in einer Unterrichtsstunde ist zu achten. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Lebenskunde und Volkskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung wichtiger Lebensprobleme und Aufzeigen von Lösungsmöglichkeiten; Erziehung zu sicherem Auftreten in der Öffentlichkeit, zu einer verantwortungsbewussten gesunden Lebensführung und zu sozialem Verhalten;

Schlüsselqualifikationen wie Selbsterkenntnis, Menschenkenntnis, Kommunikationsfähigkeit, Kooperationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Konfliktfähigkeit, Flexibilität, Kreativität u. a. sind zu erlernen und ständig zu üben.

Vermittlung eines Überblickes über die Geschichte und Kultur der Kärntner Bauern und Bäuerinnen.

Förderung des Verständnisses für die Volkskultur und der Bereitschaft zur Mitarbeit in dörflichen Gemeinschaften und an regionalen Entwicklungsprojekten.

Lehrstoff

Schulgemeinschaft; Lerntechniken; Umgangsformen heute; Jugendschutzbestimmungen.

Familie: Partnerschaft, Umgang mit Sexualität, Schwangerschaft, Geburt, Entwicklungsstufen, Zusammenleben von Generationen, Strategien und Lösungen.

Gesellschaft: Strömungen und Tendenzen der Gesellschaft, Rollenbilder, Jugendgruppierungen, Sekten, Überalterung, Randgruppen.

Kommunikation: Körpersprache, Meinungsbildung, Kritikfähigkeit.

Persönlichkeitsentwicklung: Selbsteinschätzung, Erscheinungsbild, selbstbewusstes Auftreten, Zeit- und Stressmanagement, Konfliktmanagement, lebenslanges Lernen. Erste-Hilfe-Kurs.

Volkskunde: Brauchtumspflege, Brauchkultur (Sitte und Brauch, zeitgemäßes Brauchtum), Volkskunst, Kleidung, Nahrung, Wohnung, Hof- und Familienforschung, Pflege der Sprache, des Liedes, der Musik, des Tanzes

und des Theaters.

Besiedelung; soziokulturelle und wirtschaftliche Entwicklung der Landwirtschaft; Siedlungsstruktur; Haus- und Hofformen.

Aktuelle Themen: Besprechung wichtiger Ereignisse.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an die Erfahrungen der Schüler anknüpfen und möglichst praxisnah erfolgen. Die Möglichkeiten des Gelegenheitsunterrichtes sind besonders auszunützen. Informationen der Massenmedien sind auszuwerten. Der Unterricht ist durch museale Demonstrationen und Lehrausgänge zu ergänzen.

Ökologie und Umweltschutz

Bildungs- und Lehraufgabe

Bewusstmachung der vernetzten Zusammenhänge zwischen Mensch und Lebensraum sowie Aufzeigen der Auswirkungen des menschlichen Handelns auf die natürlichen Lebensgrundlagen; Erziehung zu verantwortungsbewusstem Verhalten gegenüber der Umwelt.

Lehrstoff

Wichtige ökologische Prinzipien; Schadstoffe; Verschmutzung und Reinhaltung von Luft und Wasser; Bodenschutz; Erzeugung gesunder Nahrungsmittel; Klimafaktoren; Wettervorhersage;

Witterungsschäden;

Lebensgemeinschaft Wald; Energiearten und Energienutzung;

Abfallbeseitigung und Abfallverwertung; Lärmschutz;

Landschafts- und Naturschutz.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht soll an aktuelle Ereignisse anknüpfen und moderne Informationsmittel sind einzusetzen.

Auf die Möglichkeit des Projektunterrichtes ist Bedacht zu nehmen.

Politische Bildung und Rechtskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen über den Aufbau des Staates und die österreichische Verfassung. Anleitung zum Verständnis für das Zustandekommen politischer Entscheidungsprozesse in einer pluralistischen Gesellschaft. Erziehung zu demokratischer Gesinnung und Bereitschaft zur Mitarbeit in der Gemeinschaft.

Vermittlung der für das Berufsleben wichtigsten Rechtskenntnisse. Weckung und Förderung des Verständnisses für den Wert von Recht und Ordnung.

Lehrstoff

Der österreichische Staat: Elemente des Staates, Staatsbürger, Bundesverfassung; Gemeinde; Gesetzgebung und Vollziehung (Gemeinden, Länder).

Gesetzgebung und Vollziehung des Bundes;

Kontrolleinrichtungen.

Interessensvertretungen; Sozialpartnerschaft; Europäische

Union; internationale Organisationen.

Politische Systeme und deren Bestandteile; politische Gruppierungen.

Gerichtsbarkeit: wichtige Gerichte und Rechtseinrichtungen; Gerichtsverfahren.

Recht und Rechtsordnung. Wichtige Rechtsbestimmungen:

Personen-, Familien-, Erb-, Sach- und Schuldrecht; Sozial-, Arbeits- und Berufsausbildungsrecht; Überblick über die für die Land- und Forstwirtschaft relevanten Rechtsbereiche. Verwaltungsverfahren; Parteienstellung; Bescheid und Berufung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht über „Politik“ soll unter Zuhilfenahme moderner Informationsmittel an aktuelle politische Ereignisse anknüpfen. Auf eine kritische Auswertung ist zu achten. Auf klare und einfache Darstellung ist besonderer Wert zu legen. Rechtsbeispiele aus dem täglichen Leben sind im Unterricht bevorzugt zu verwenden.

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge (Gemeinderatssitzungen, Landtagssitzungen, zu Gerichten und Verwaltungseinrichtungen) zu ergänzen.

Wirtschaft, Marketing und Präsentation

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis wichtiger Vorgänge und Zusammenhänge in den Bereichen Wirtschaft und Marketing erforderlich sind, wobei der Agrarmarkt und das landwirtschaftliche Genossenschaftswesen besonders zu berücksichtigen sind. Anleitung zum Beobachten volkswirtschaftlicher Vorgänge und zu wirtschaftlichem Denken und Handeln.

Die Schüler sollen die Grundlagen für wirkungsvolle Präsentationstechniken erhalten. Ort und Art der Präsentation müssen im Einklang stehen.

Lehrstoff

Grundlagen der Wirtschaft: Aufgaben und Grenzen der Wirtschaft; Entwicklung der Wirtschaft, Wirtschaftssysteme.

Österreich und seine Wirtschaft: Wirtschaftsraum; Bevölkerung; wichtige Wirtschaftszweige, Wirtschaftserfolg.

Weltwirtschaft: Wirtschaftsstruktur und Wirtschaftssysteme wichtiger Staaten, Zusammenarbeit von Volkswirtschaften. Grundlagen des Marketings; Marketinginstrumente.

Gütererzeugung: Produktion und Produktivität;

Produktionsfaktoren; Betrieb und Unternehmen.

Gütertausch: Geld und Geldgeschäfte, Handel und Verkehr, Markt

und Preis, Agrarmarkt.

Genossenschaftswesen: Entwicklung, rechtliche Grundlagen, Arten von Genossenschaften.

Betriebserhebung: Grundbesitz, Standort, Arbeitskräfte,

Vermögen.

Erhebung der Produktionsgrundlagen.

Grundlagen der Präsentation; Hilfs- und Werkzeuge für

Präsentationen.

Didaktische Grundsätze

Informationen von Massenmedien sind auszuwerten. Das Marktgeschehen ist aus der Sicht des Produzenten und Konsumenten zu behandeln. Auf den fächerübergreifenden Einsatz audiovisueller Hilfsmittel, die dem jeweiligen Stand der Technik angepasst sind, ist zu achten. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der naturkundlichen Grundlagen der Pflanzenerzeugung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung der Acker- und Grünlandpflanzen erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Notwendigkeit der Erhaltung der Bodenfruchtbarkeit und der Kulturlandschaft. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Chemie: Grundbegriffe.

Pflanzenkunde: Bau und Leben der Pflanzen; Einteilung der Pflanzen.

Grundlagen der Bodenkunde; Grundlagen der Düngungslehre.

Grundlagen des Biologischen Landbaues: Nährstoff- und Produktionskreislauf.

Allgemeiner Pflanzenschutz: Aufgaben, Bedeutung, Umgang mit Pflanzenschutzmitteln.

Fruchtfolge: Aufgaben und Erstellung von Fruchtfolgen.

Ackerbau: Pflanzenzüchtung, Saatgut und Saat, Bedeutung, Merkmale, Eigenschaften, Kultur und Nutzung wichtiger Kulturpflanzen, Erstellen von Düngungsplänen.

Grundlagen der Grünlandwirtschaft: Bedeutung und Formen. Wichtige rechtliche Bestimmungen für Boden und Umwelt.

Didaktische Grundsätze

Auf die Unfallverhütung und den Umweltschutz im Zusammenhang mit dem Einsatz von Düngern und Pflanzenschutzmitteln ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen zu biologischen Landbaumethoden sind herzustellen.

Einzelne Förderungsprogramme sind mit dem Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen abzustimmen.

Nutztierhaltung

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen des Baues und der Lebensvorgänge des Tierkörpers sowie jener Kenntnisse, die unter Berücksichtigung moderner Züchtungsmethoden für eine wirtschaftliche Tierhaltung und marktgerechte Erzeugung von tierischen Produkten erforderlich sind. Anleitung zur umsichtigen Tierbetreuung sowie zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln. Vermittlung von Kenntnissen, Fähigkeiten und praktischen Erfahrungen. Vermittlung der Prinzipien der biologischen Landwirtschaft unter Berücksichtigung rechtlicher Grundlagen der Tierhaltung.

Lehrstoff

Bau und Lebensvorgänge des Tierkörpers; Haltung von Nutztieren; wichtige Haltungsgrundsätze; Gewinnung und Behandlung der Milch; Rassenkunde; Tierschutzbestimmungen;

Grundlagen der Fütterung; Futtermittel; Fütterung von Nutztieren; wichtige Fütterungsgrundsätze;

Futterrationsberechnungen; Sonderformen der Tierhaltung.

Grundlagen der Züchtung; Züchtung von Nutztieren:

Leistungsbeurteilung; Zuchtprogramm.

Organisation der Nutztierhaltung; Umstellung auf neue, alternative Tierhaltungsbereiche; biologische Tierhaltung; rechtliche Grundlagen der Tierhaltung.

Didaktische Grundsätze

Die Berechnung von Futterrationen und die Erstellung von Futterplänen sind zu üben. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen. Querverbindungen sind speziell im Bereich von Förderungsprogrammen zum Gegenstand Betriebswirtschaft und Rechnungswesen herzustellen.

Obstbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Erzeugung, Verwertung und Vermarktung von Obst.

Vermittlung von Grundkenntnissen der Bienenhaltung. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen des Obstbaues;

Obstarten: Eigenschaften und Ansprüche; Unterlagen; Sorten.

Pflanzenschutz;

Ernte; Lagerung; Vermarktung;

Obstverwertung: Bereitung von Obstsaft, Obstwein,

Fruchtbranntwein.

Wichtige gesetzliche Bestimmungen.

Grundkenntnisse der Imkerei; Wechselbeziehungen zwischen

Bienen und Landwirtschaft;

Didaktische Grundsätze

Auf die Besonderheiten der Produktionsgebiete und die Arten der Vermarktung ist hinzuweisen.

Grundverständnis für die Bienenhaltung ist zu wecken.

Direktvermarktung

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

Grundsätze und Bedeutung sowie persönliche und betriebliche Voraussetzungen für die Direktvermarktung; rechtliche und steuerliche Bestimmungen; Marketing und Kalkulation; Qualitätsanforderungen und Qualitätssicherung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht soll an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anknüpfen. Er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Projektmanagement

Bildungs- und Lehraufgabe:

Die Schüler sollen in selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte des Fachgebietes ausführen können; innovative, regionale Aufgabenkomplexe planen, durchführen und steuern können.

Lehrstoff

Aufzeigen von Möglichkeiten im Bereich von Dienstleistungen, Vermarktung und landwirtschaftliche Erwerbskombinationen.

Projektabläufe: Projektstart (Zieldefinition, Projektorganisation, Projektdokumentation, Projekt-Kick-off); Projektplanung (Projektstruktur, Arbeitspakete, Meilensteine, Aufwandschätzung, Ablaufplanung, Kostenplanung, Risikoanalyse); Projektsteuerung und Projektdurchführung (Ist-Soll-Vergleich, Meilenstein-Trend-Analyse, Steuerungsmaßnahmen, Konfliktmanagement, Teamentwicklung); Projektabschluss (Projektabschlusssitzung, Projektabschlussbericht, Projektpräsentation).

Didaktische Grundsätze:

Querverbindungen zu anderen Gegenständen sind herzustellen. Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu vertiefen.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der wirtschaftlichen Vorgänge im landwirtschaftlichen Betrieb und zu dessen rationeller Einrichtung und erfolgreicher Führung erforderlich sind. Befähigung zur landwirtschaftlichen Buchführung. Anleitung zu unternehmerischem Denken und Handeln. Festigung der Bindung zum elterlichen Hof. Die Kreativität im Hinblick auf Produktionsalternativen und unterschiedliche Vermarktungsformen ist zu fördern. Die überbetriebliche Zusammenarbeit und andere Formen der Arbeitsteilung und Kostensenkung sind besonders zu berücksichtigen.

Lehrstoff

Leistungen und Kosten der Produktion: Betriebszweige, Produktionsverfahren, Leistungen, Arten und Gliederung der Kosten.

Gesetzmäßigkeiten der Produktion;

Deckungsbeitragsberechnungen;

Investitions- und Finanzierungsrechnung: Grundlagen der Finanzierung, kostengünstige Betriebsmittelbeschaffung, Wirtschaftlichkeit und Finanzierbarkeit von Investitionen.

Betriebsplanung: Kalkulation bei Produktionsverfahren. Überbetriebliche Zusammenarbeit.

Buchführung: landwirtschaftliche bzw. kaufmännische Aufzeichnungen, Belegwesen, Buchführung im landwirtschaftlichen Betrieb auf EDV-Basis.

Grundzüge der Bilanzlehre;

Unternehmensführung: Menschenführung im Betrieb, wichtige Steuern und Versicherungen, Steuererklärung; Förderungswesen;

Fächerübergreifende exemplarische Bearbeitung von praxisbezogenen und komplexen Problemen des landwirtschaftlichen Betriebes; Erstellung mittelfristiger Betriebskonzepte unter Berücksichtigung von Förderungen.

Didaktische Grundsätze

Die Querverbindungen zu den anderen Fachgegenständen sind herzustellen. In der 3. Schulstufe ist die Querverbindung zum Unterrichtsgegenstand Informatik zu beachten.

Für die Buchführung, Kalkulation von Produktionsverfahren sind im Handel erhältliche Drucksorten bzw. EDV-Programme, für die Betriebserhebung und Betriebsplanung entsprechende Formulare bzw. EDV-Programme zu verwenden. Als Übungsbeispiel ist nach Möglichkeit der elterliche Betrieb heranzuziehen. Zu üben sind insbesondere die Erhebung der Produktionsgrundlagen, die Buchführung, Förderungsabwicklung und die Betriebsplanung. Die Einkommenskombinationen sind entsprechend zu berücksichtigen.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe: Pflanzenbau, Landtechnik und Baukunde, Waldwirtschaft

Pflanzenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Siehe Pflanzenbau 1. und 2. Schulstufe

Lehrstoff

Grünlandwirtschaft: Feldfutterbau, Futterkonservierung. Alternativkulturen; Energiepflanzen: Bedeutung, Sortenwahl, Anbau, Pflege und Verwertung.

Pflanzenbauliche EDV Programme; Förderprogramme.

Erstellung von Düngungsplänen; biologische Landwirtschaft.

Didaktische Grundsätze

Siehe Pflanzenbau 1. und 2. Schulstufe

Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik. Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind. Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wohnhäusern, Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Grundlagen der Landtechnik; Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren; alternative Antriebstechniken; Elektrik;

Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen;

Maschinenpflege.

Festigung des Lehrstoffes der 1. Schulstufe bei Maschinen, Geräten und technischen Einrichtungen; Mechanisierungsketten;

Traktorführerkurs: theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Grundlagen der Baukunde;Stallbauten für Nutztiere;

Düngersammelanlagen; sonstige Wirtschaftsgebäude;

Interpretieren und Bearbeiten von Plänen.

Bäuerliches Wohnhaus: Raum- und Funktionsprogramm;

Interpretieren von Planskizzen.

Ver- und Entsorgungsanlagen; Anlagen zur alternativen

Energienutzung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist durch Lehrausgänge zu ergänzen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller Baubestände sowie auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen. Im Besonderem ist auf ökologische Aspekte hinzuweisen.

Waldwirtschaft

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung für eine nachhaltige Bewirtschaftung ist zu fördern.

Lehrstoff

Waldbau: Nährstoffkreislauf, Waldboden; Baumarten; Sträucher; Klimaeinfluss. Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes. Jungwuchspflege. Durchforstung. Endnutzung. Sonderformen.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden, Insektenschäden, Schaden durch den Menschen, Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung, Ausformung, Sortierung, Holzabmaß, Bringung, Forstaufschließung, Holzverkauf.

Forstliche Betriebswirtschaft: Erhebung des Waldbestandes, forstliche Betriebsplanung.

Erstellen eines Waldwirtschaftsplanes, wichtige forstrechtliche Bestimmungen;

Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald,

überbetriebliche Zusammenarbeit.

Waldpädagogik.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen und soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfallverhütung ist besonders hinzuweisen.

Gegenstandsgruppe: Haushaltsmanagement und Agrartourismus, Ernährungslehre, Gartenbau, Verkaufskunde, Waldwirtschaft/ Landtechnik und Baukunde

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Betriebsführung und zur rationellen Pflege eines Haushaltes erforderlich sind. Förderung des Sinnes für Ess- und Wohnkultur. Die Schüler sollen Arbeitsorganisation und Zeitmanagement planen können. Vermittlung von Kenntnissen, die für den Betriebszweig Urlaub am Bauernhof zur Einkommenssicherung erforderlich sind. Auf ökonomisches und ökologisches Denken und Handeln ist in allen Bereichen zu achten. Die Schüler sollen zu Verantwortungsbewusstsein, Selbstständigkeit und Umsicht ausgebildet werden.

Lehrstoff

Grundsätze der Haushaltsführung: Aufgaben, Arbeitsmethoden, Arbeitsorganisation, Einkaufsplanung, Arbeitsplatzgestaltung und Unfallverhütung

Haushalt und Hauspflege: Reinigungs- und Pflegemittel, Umgang mit Maschinen und Geräten.

Materialkunde; Pflege von Wäsche und Bekleidung; Servierkunde; Einkauf und Konsumverhalten.

Servierkunde; Getränkekunde; Frühstücksarten; Buffetarten;

Bauen und Wohnen: gesetzliche Bestimmungen, Finanzierung, Grundsätze der Planung, Baubiologie, Einrichtung und Wohnraumgestaltung, technische Ausstattung des Wohnhauses.

Haushaltsmanagement: Arbeitsplanung, Zeitmanagement, Einkaufsplan, Kostenrechnung.

Bedeutung des Tourismus.

Gesetzliche, betriebliche, bauliche und familiäre Voraussetzungen für den Agrartourismus.

Werbung und Schriftverkehr; Aufzeichnungen und Kalkulationen. Regionalgeografie und Regionalgeschichte.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist lebensnah, anschaulich und praxisbezogen zu gestalten. Die Vermittlung des Lehrstoffes soll stets in Kombination zum praktischen Unterricht stehen. Auf jede Möglichkeit der Arbeitsvereinfachung und -erleichterung und auf die Unfallverhütung im Betrieb ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden.

Ernährungslehre

Bildungs- und Lehraufgabe

Der Unterricht hat aktuelle Kenntnisse über Nährstoffe, Nahrungs- und Genussmittel zu vermitteln. Die Schüler sollen die Bedeutung einer gesunden Ernährung erkennen und Mahlzeiten nach ernährungsphysiologischen Gesichtspunkten zusammenstellen. Sie sind unter Hinweis auf Saisonalität, Regionalität und Wirtschaftlichkeit zu überlegtem Einkauf, Verarbeitung und Konservierung von Lebensmitteln anzuleiten. Der Stellenwert heimischer Nahrungsmittel und die gesundheitliche Bedeutung selbsterzeugter Produkte sind darzulegen.

Lehrstoff

Kochlehre: Hygiene in der Küche, Grundmaße und Grundmengen, Garmachungsmethoden, Grundrezepte, Behandlung von Lebensmitteln, Speiseplanerstellung.

Kochlehre: Wochenspeiseplanerstellung und Kalkulation, altersgemäße Ernährung, alternative Ernährungsformen. Konsumentenschutz.

Ernährungslehre: Grundlagen der Ernährung, Lebensmittel und ihre Bestandteile.

Genussmittel und Getränke; Würzmittel; Zusatzstoffe; Verdauung und Stoffwechsel.

Lebensmittelqualität: Kennzeichnung von Lebensmitteln, Lebensmittelhygiene, Schadstoffe in der Nahrung.

Ursachen für das Verderben von Nahrungsmitteln; Arten der Lagerung und Konservieren von Lebensmitteln;

Wirtschaftlichkeit und Bedeutung der Konservierung.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist nach den Erkenntnissen der modernen Ernährungswissenschaft lebensnah zu gestalten. Auf die Folgen einer falschen Ernährung ist im passenden Zusammenhang jeweils hinzuweisen. Auf Vollwertprodukte ist verstärkt einzugehen. Das Erstellen von Wochenspeiseplänen mit Nährwert und Kalkulation ist zu üben.

Gartenbau

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die zur Kultur von Gemüse, Kräutern, Beerenobst, Blumen und Ziersträuchern im Hausgarten erforderlich sind. Der Wert der selbsterzeugten Produkte soll deutlich gemacht werden. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Verschönerung des Hauses und des Ortsbildes durch gärtnerische Gestaltung. Anleitung zu nachhaltigem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Hausgarten: Bedeutung, Lage, Größe, Nutzen, Gestaltungselemente, Anbauplanung, Planung eines Hausgartens. Zimmerpflanzen; Gemüsebau; Ernte und Lagerung; Würz- und Heilkräuter; Beerenobst;

Kultur und Pflege von Blumen und Ziersträuchern.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist praxisbezogen zu gestalten.

Fruchtfolgebeispiele und Gestaltungspläne sollen gemeinsam erarbeitet werden. Durch Exkursionen und Lehrausgänge zu beispielhaften Anlagen sollen die Schüler Erfahrungen sammeln.

Verkaufskunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Aufzeigen der Möglichkeiten des direkten Verkaufes bäuerlicher Erzeugnisse an die Konsumenten zur Einkommenssicherung. Vermittlung jener Kenntnisse, die für die wirtschaftliche Herstellung und Vermarktung dieser Produkte erforderlich sind. Förderung des Qualitätsbewusstseins.

Lehrstoff

Aufgaben, Aussehen und Auftreten des Verkäufers; Kundentypen;

Umgang mit den Kunden; Verkaufsgespräch; Warenpräsentation;

Sensorik; Warenpflege; Verpackungsarten; Wettbewerbsanalyse;

Warenkennzeichnung; Gesetzliche Bestimmungen; Warentest.

Didaktische Grundsätze:

Der Unterricht ist an den Lehrstoff der entsprechenden Fachgegenstände anzuknüpfen. Er soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Wirtschaftlichkeit und Qualität ist oberstes Ziel.

Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde

Bildungs- und Lehraufgabe

Vermittlung jener Kenntnisse, die für eine wirtschaftliche Kultur und Nutzung des Waldes erforderlich sind. Weckung und Förderung des Verständnisses für die Funktionen des Waldes. Auf eine marktgerechte Erzeugung des Rohstoffes Holz unter ökologischen und ökonomischen Grundsätzen ist hinzuweisen. Die Waldgesinnung für eine nachhaltige Bewirtschaftung ist zu fördern. Vermittlung von Grundkenntnissen der Landtechnik. Vermittlung jener Kenntnisse, die zum Verständnis der Funktion landwirtschaftlicher Maschinen, Geräte und technischer Einrichtungen und für deren wirtschaftlichen Einsatz erforderlich sind. Vertrautmachung mit Grundkenntnissen über das Bauen von Wirtschaftsgebäuden und baulichen Anlagen im landwirtschaftlichen Betrieb nach wirtschaftlichen Grundsätzen. Anleitung zu ökonomischem und ökologischem Denken und Handeln.

Lehrstoff

Waldbau: Nährstoffkreislauf, Waldboden; Baumarten; Sträucher; Klimaeinfluss. Natürliche und künstliche Verjüngung des Waldes. Jungwuchspflege. Durchforstung. Endnutzung.

Schutz des Waldes: Witterungsschäden, Pilzschäden, Insektenschäden, Schaden durch den Menschen, Wildschäden.

Ernte und Vermarktung des Holzes: Schlägerung, Ausformung, Sortierung, Holzabmaß, Bringung, Forstaufschließung, Holzverkauf.

Holzbringung: Methoden der Holzbringung im Bauernwald,

überbetriebliche Zusammenarbeit.

Waldpädagogik.

Grundlagen der Landtechnik; Maschinenelemente; Verbrennungs- und Elektromotoren; alternative Arbeitstechniken; Elektrik, Traktoren; Maschinen, Geräte und technische Einrichtungen;

Maschinenpflege

Traktorführerkurs: theoretischer Lehrstoff, der zum Erwerb der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist.

Grundlagen der Baukunde, Stallbauten für Nutztiere, Düngersammelanlagen, sonstige Wirtschaftsgebäude, Anlagen zur alternativen Energienutzung.

Didaktische Grundsätze

Der Unterricht ist auf die Belange des Bauernwaldes abzustimmen. Technische Einzelheiten sind nur so weit zu behandeln, als dies zum Verständnis der Funktion und für den praktischen Einsatz der Maschinen von Bedeutung ist. Auf die Bedeutung der Erhaltung wertvoller bäuerlicher Bausubstanz ist hinzuweisen. Der Unterricht soll durch Lehrausgänge ergänzt werden. Auf die Unfall- und Brandverhütung ist besonders hinzuweisen.

P r a k t i s c h e r U n t e r r i c h t

Bildungs- und Lehraufgabe

Das erworbene theoretische Wissen ist durch den praktischen Unterricht in eine auf die Berufstätigkeit ausgerichtete, zeitgemäße Form umzusetzen. Das Erkennungsvermögen ist zu schulen, die Beobachtungsgabe für Vorgänge in der Natur und in der landwirtschaftlichen Produktion ist zu fördern. Handwerkliches Können, Fertigkeiten und Arbeitstechniken sollen für die künftige Arbeit des Schülers sowie für die Werterhaltung und Wertvermehrung von Gebäuden, Maschinen und Geräten vermittelt werden. Auf die Veredelungs- und Vermarktungsmöglichkeiten der am Betrieb erzeugten Produkte ist Bedacht zu nehmen.

Es ist auf Ordnung, Genauigkeit, Sorgfalt, Selbstständigkeit, Unfall- und Brandverhütung zu achten. In selbst organisierter Teamarbeit übergreifende Projekte des Fachgebietes ausführen können. Kooperationen mit außerschulischen Betrieben und Organisationen sind anzustreben.

Lehrstoff

Pflanzenbau

Pflanzenkundliche, bodenkundliche und pflanzenbauliche Übungen (Erkennungs-, Bestimmungs- und Beurteilungsübungen); Erstellen von Fruchtfolgeplänen;

Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Lagerung und Futterkonservierung; Wirtschaftsdüngerbehandlung;

Pflanzenschutzmaßnahmen; Führen von vorgeschriebenen Aufzeichnungen.

Nutztierhaltung

Umgang mit Tieren und Pflege von Tieren; Stallhygiene und Gesundheitskontrolle; Klauenpflege; Tierbeurteilung;

Abstammungsnachweis und Leistungsdaten;

Futtermittelkunde; Futtermittellagerung; Futterbeurteilung;

Futterberechnung; Rationserhebung und Futtervoranschlag;

Fütterung; tiergerechte Haltung; Aufzeichnungen in der Tierhaltung;

Tierkennzeichnung; Tiertransport.

Versteigerungskatalog; Rinder- und Sauenplaner; Melkarbeit;

Milchbehandlung und

-verarbeitung; Wartung und Pflege von Melkeinrichtungen.

Obstbau

Pflanzung, Schnitt, Erziehung und Pflege von Obstarten;

Vermehrung und Veredelung; Ernte; Sortieren; Lagerung;

Verarbeitung; Vermarktung.

Projektmanagement

Die Planung und Durchführung von Projekten aus den Themenbereichen der fachspezifischen Pflichtgegenstände. Üben von praktischen Tätigkeiten die in den Bereichen Dienstleistungen und Erwerbskombination benötigt werden.

Betriebswirtschaft und Rechnungswesen

Betriebserhebungen; Erarbeitung von Betriebsmodellen;

Betriebsplanung; EDV; Auswertung von Buchführungsergebnissen und anderen Aufzeichnungen.

Förderungsabwicklung;

Dokumente am Bauernhof.

Alternative Pflichtgegenstände

Gegenstandsgruppe: Pflanzenbau, Landtechnik und Baukunde, Metallbearbeitung, Holzbearbeitung, Waldwirtschaft, Direktvermarktung und Kochen

Lehrstoff

Pflanzenbau

Erstellen von Düngeplänen und Düngeroptimierung;

Ackerschlagkartei; Pflanzenschutzmaßnahmen; Lagerung und Futterkonservierung; Anbau-, Pflege- und Erntearbeiten; Führen von vorgeschriebenen Aufzeichnungen.

Landtechnik und Baukunde

Wartung und Pflege des Traktors und anderer Landmaschinen;

einfache Reparaturarbeiten; Einstellarbeiten an Motoren;

Landmaschinen und Geräten; praktischer Einsatz von Landmaschinen; Lesen von Reparatur- und Wartungsplänen;

Durchführen von einfachen Arbeiten der Haus- und Hofelektrik;

Schweißen.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist. Kunststoffbearbeitung und Kunststoffverarbeitung; Werkzeuge, Techniken, Anwendungsbeispiele.

Baukunde:

Werkzeuge und Maschinen, Pflege und Instandhaltung, Materialkunde, Baustoffe, Lagerung, Fertigkeiten und Arbeitstechniken, Mauerwerk, Isolierung, Verputz und Wärmedämmung, Betonieren, Instandsetzungsarbeiten.

Metallbearbeitung

Werkstätte; Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte; Materialkunde; verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metallbe- und -verarbeitung (Niet- und Schraubenverbindungen, Schmieden, Härten, Schärfen, Oberflächenbehandlung, Grundkenntnisse der Schweißtechnik); einfache technische Zeichnungen; Werkstücke.

Holzbearbeitung

Werkzeuge; Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge und Geräte; Lagerung, Pflege und Auswahl der Hölzer; verschiedene Fertigkeiten und Techniken; Holzverbindungen; Holzschutz;

Werkskizzen; einfache Werkstücke; Reparaturen;

Restaurierungsarbeiten.

Waldwirtschaft

Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen;

Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen; Beurteilung des Waldzustandes; Erhaltung von Bringungswegen; Ermitteln des Bestandes, Vermessen von Waldflächen und Grenzen.

Direktvermarktung und Kochen

Zubereitung einfacher Speisen, Tischdecken und Servieren;

Schlachten und Zerteilen von Schlachttieren; Aufarbeiten und Konservieren von Fleisch; Herstellen von Fleischprodukten;

Verarbeitung von Getreide und Ölfrüchten.

Gegenstandsgruppe: Haushaltsmanagement und Agrartourismus, Kreatives Gestalten, Gartenbau, Direktvermarktung und Kochen, Waldwirtschaft/Landtechnik und Baukunde

Lehrstoff

Haushaltsmanagement und Agrartourismus

Hauswirtschaft:

Pflege- und Reinigungsarbeiten im Haus, Pflege von Wäsche und Bekleidung, Einsatz und Pflege von Haushaltsgeräten und Maschinen, Fest- und Feiergestaltung, Servierkunde, Getränkekunde, Frühstücksarten, Buffet, Arbeitsorganisation, Arbeitspläne, Zeitpläne, Kostenrechnung, Instandhaltung- und Reparaturarbeiten in Haus und Hof, Zeichnen von Planskizzen, Wohnraumgestaltung, Raumschmuck, Schriftliche Aufzeichnungen.

Agrartourismus:

Gästeinformationsmappe, schriftliche Aufzeichnungen, Schriftverkehr im Rahmen der Gästebeherbergung, Gästeanimation, Gästebetreuung.

Kreatives Gestalten

Kennenlernen traditioneller Handwerkstechniken; Be- und Verarbeitung von Textil- und Naturmaterialien.

Gartenbau

Kulturmaßnahmen im Gartenjahr; Anbau, Pflege, Ernten und Lagern von Gemüse und Kräutern; Zimmer- und Balkonpflanzen; Blumenschmuck im und um das Haus.

Direktvermarktung und Kochen

Direktvermarktung:

Erzeugung von Produkten, die sich für die Direktvermarktung in der Region besonders eignen; Kalkulation; Präsentation und Verkauf.

Kochen:

Zubereiten von Speisen auf Basis der Grundrezepte; Regionale Küche; Internationale Küche; Herstellen von Schnellgerichten;

Kalte Küche; Kostformen; Anrichten und Garnieren von Speisen;

Kosten berechnen.

Waldwirtschaft, Landtechnik und Baukunde

Forstliche Erkennungs- und Bestimmungsübungen;

Bestandesbegründung; Kulturpflege; Durchforstung und Holzernte im Schwach- und Starkholz; Handhabungsübungen und Instandhaltung von Forstwerkzeugen, Motorsägen und sonstigen Forstmaschinen;

Werkstätte; Werkzeuge, Handhabung und Instandhaltung der Werkzeuge. Verschiedene Fertigkeiten und Techniken der Metall- und Holzbearbeitung. Handhabung und richtiger Einsatz der wichtigsten Landmaschinen und Geräte. Pflege, Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten an Landmaschinen.

Traktorführerkurs: Praktischer Lehrstoff, der zur Erwerbung der Lenkberechtigung der Klasse F erforderlich ist. Instandhaltungsmaßnahmen an baulichen Anlagen.

Didaktische Grundsätze

Der praktische Unterricht hat in direktem Zusammenhang mit dem theoretischen Unterricht zu stehen. Der Lehrstoff ist entsprechend dem theoretischen Unterricht auf die Schulstufen aufzuteilen.

Sind Voraussetzungen für den praktischen Unterricht an der Schule nicht im ausreichenden Maß vorhanden, so ist der entsprechende Praxisunterricht in geeigneten Praxisbetrieben durchzuführen.

Am Beginn des Unterrichtes ist eine Arbeitsbesprechung, unter Berücksichtigung der Betriebsanleitung von Maschinen und Geräten, abzuhalten. Nach Fertigstellung der Arbeit ist eine Nachbesprechung durchzuführen.

Richtige Arbeitsmethoden und der jeweils neueste Stand der Technik sind zu berücksichtigen.

Bei der Vermittlung von Arbeitstechniken und insbesondere bei Arbeitsunterweisungen und Arbeitsanleitungen sind die Grundsätze der Ergonomie zu beachten und zu vermitteln.

Gegenseitige Rücksichtnahme und Unterstützung sowie Teamfähigkeit sind umzusetzen.

Auf den Umweltschutz und die Unfallverhütung ist besonders zu achten. Auf typische Arbeitsunfälle ist hinzuweisen. Der praktische EDV Einsatz ist zu vermitteln.

Pflichtpraxis im Rahmen der schulautonomen Regelung:

Siehe Anlage B/3“

Artikel II

Diese Verordnung tritt am 1. September 2011 in Kraft:

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Dörfler