# Ausschreibung der Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Hermagor-Presseger See

60. Verordnung der Landesregierung vom 5. Juli 2011, Zl. 1W-WAHL-105/1-2011, mit der die Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Hermagor-Presseger See ausgeschrieben wird

Auf Grund des § 23 Abs. 2 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 43/2011, in Verbindung mit § 85 der Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung - K-GBWO, LGBl. Nr. 32/2002, zuletzt in der Fassung LGBl. Nr. 56/2008, wird verordnet:

§ 1

Die Wahl des Bürgermeisters in der Stadtgemeinde Hermagor-Presseger See wird ausgeschrieben.

§ 2

Als Wahltag wird Sonntag, der 25. September 2011, festgesetzt.

§ 3

Als Wahltag für eine allenfalls erforderliche Stichwahl des Bürgermeisters wird der zweite Sonntag nach dem Wahltag, das ist der 9. Oktober 2011, bestimmt.

Als Tag, der als Stichtag gilt, wird der 23. Juli 2011 bestimmt.

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

Dörfler