# Aufbau und Inhalte des Lehrgangs für Kindergartenleiterinnen sowie der Ausbildung für Kindergartenhelferinnen

87. Verordnung der Landesregierung vom 4. Oktober 2011, Zahl: 6-ET4-22/2-2011, mit der der Aufbau und die notwendigen Inhalte des Lehrgangs für Kindergartenleiterinnen sowie der Ausbildung für Kindergartenhelferinnen festgesetzt werden

Aufgrund der §§ 27 Abs. 2 und 30 Abs. 2 des Kärntner Kinderbetreuungsgesetzes, LGBl. Nr. 13/2011, wird verordnet:

1. Abschnitt

Kindergartenleitung

§ 1

Allgemeines

Fachliches Anstellungserfordernis für Kindergartenleiterinnen ist auch der Nachweis eines Leitungslehrganges, wobei dieser zumindest ein Ausmaß von 160 Unterrichtseinheiten zu umfassen hat.

§ 2

Inhalte der Ausbildung

Der Leitungslehrgang umfasst 10 Module zu je 16

Unterrichtseinheiten. Die einzelnen Module lauten:

2. Abschnitt

Kindergartenhelferin

§ 3

Allgemeines

Fachliches Anstellungserfordernis für Kindergartenhelferinnen ist eine facheinschlägige Ausbildung im Rahmen von zumindest 430 Unterrichtseinheiten, die sie befähigt, die Tätigkeiten der Kindergärtnerin zu unterstützen

§ 4

Inhalte der Ausbildung

(1) Im Ausbildungslehrgang sollen die Teilnehmerinnen befähigt werden, die ihnen anvertrauten Kinder bestmöglich und kompetent in ihrer Gesamtentwicklung zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Die am Kurs teilnehmenden Personen sollen grundlegende Kenntnisse in der (Früh)Pädagogik und deren angrenzenden Disziplinen (z.B. Psychologie) erwerben und diese in der Praxis anwenden können. Das Angebot des Lehrgangs orientiert sich an den zu erwartenden Anforderungen der Teilnehmerinnen in elementaren Bildungseinrichtungen.

(2) In den Ausbildungsmodulen werden den Teilnehmerinnen nicht nur fachliche Kompetenzen für die Arbeit auf dem Gebiet der Elementarpädagogik, sondern auch die für eine erfolgreiche Begleitung und Förderung der kindlichen Entwicklungsprozesse immer wichtiger werdenden „Schlüsselqualifikationen“ wie Selbstständigkeit, soziale Kompetenz, Leistungsfähigkeit, Kooperations- und Kommunikations-, Begründungs- und Bewertungs-, Denk- und Lern- sowie Problemlösungsfähigkeit und Kreativität, vermittelt und gefördert.

(3) Ein wichtiges Ziel des Lehrgangs liegt im Bereich der Reflexion biographischer Lebenszusammenhänge sowie der gesellschaftlichen Rollenbilder für Kleinkinderzieherinnen und der damit verbundenen unterschiedlichen möglichen Erwartungen von Kindern, Eltern, Pädagoginnen in Bildungsinstitutionen, Vertreterinnen der Trägerorganisation usw., die zu Spannungen führen können.

(4) Der angebotene Lehrgang soll dazu beitragen, dass die Teilnehmerinnen Kompetenzen (Sach-, Sozial- und Handlungskompetenz usw.) entwickeln, um im spezifischen pädagogischen Handlungsfeld der Elementarpädagogik die Fähigkeiten und Fertigkeiten der Kinder durch den professionellen Einsatz ihres Wissens und Könnens bestmöglich fördern zu können.

§ 5

Module des Ausbildungslehrganges

Die Module des Ausbildungslehrgangs lauten: