# Neufestsetzung des Familienzuschusses und des gewichteten Pro-Kopf-Einkommens nach dem Kärntner Familienförderungsgesetz

90. Verordnung der Landesregierung vom 18. Oktober 2011, Zahl 6-FF-1/9-2011, mit der der monatliche Familienzuschuss und das gewichtete Pro-Kopf-Einkommen nach dem Kärntner Familienförderungsgesetz neu festgesetzt wird

Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes über die Förderung der Familien in Kärnten (Kärntner Familienförderungsgesetz – K-FFG), LGBl. Nr. 10/1991, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr.67/2010, wird verordnet:

Artikel I

Der Familienzuschuss beträgt monatlich bei einem gewichteten monatlichen Pro-Kopf-Einkommen:

Artikel II

Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2012 in Kraft.

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

D ö r f l e r