# Inkrafttreten der Vereinbarung über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die halbtätige kostenlose und verpflichtende Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen in den Ländern Burgenland, Wien und Salzburg

103. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 14. Dezember 2011, Zl. -2V-VE-83/14-2011, betreffend das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen in den Ländern Burgenland, Wien und Salzburg

Die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über eine Änderung der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Einführung der halbtägig kostenlosen und verpflichtenden frühen Förderung in institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen, LGBl. Nr. 81/2011, wird für die Länder Wien und Burgenland mit 1. November 2011 und für das Land Salzburg mit 1. Dezember 2011 wirksam.

Der Landeshauptmann:

D ö r f l e r