# Kärntner Gemeinde-Anstellungserfordernisse-Verordnung

13. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2012, Zahl A03-ALL-28/1-2012, mit welcher die näheren Bestimmungen über die besonderen Anstellungserfordernisse für den Gemeindedienst geregelt werden (Kärntner Gemeinde-Anstellungserfordernisse-Verordnung – K-GAEV)

Aufgrund § 6 Abs. 7 Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz – K-GMG, LGBl. Nr. 96/2011, wird verordnet:

§ 1

Anwendungsbereich der Verordnung

(1) Diese Verordnung regelt die besonderen Anstellungserfordernisse für die Aufnahme in Dienstverhältnisse, auf welche das Gemeindemitarbeiterinnengesetz – K-GMG anzuwenden ist.

(2) Ausgenommen vom Geltungsbereich dieser Verordnung ist die Anstellung von Mitarbeiterinnen,

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

D ö r f l e r

Anlage

Besondere Anstellungserfordernisse nach Fachbereich und Gehaltsklasse

Administrativ-kaufmännische Funktionen

Bürgerinnen- und Kundinnen-orientierte Funktionen Führungsfunktionen