# Kärntner Gemeinde-Einreihungsplan-Verordnung

14. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 31. Jänner 2012, Zahl A03-ALL-27/1-2012, mit welcher die Modellfunktionen dargestellt und die Modellstellen zu Gehaltsklassen zugeordnet werden (Kärntner Gemeinde-Einreihungsplan-Verordnung – K-GEPV)

Aufgrund § 81 Abs. 5 Kärntner Gemeindemitarbeiterinnengesetz – K-GMG, LGBl. Nr. 96/2011, wird verordnet:

Die Modellfunktionen (Berufsgruppen) und die Zuordnung ihrer Modellstellen zu den ihrem Stellenwert entsprechenden Gehaltsklassen sind in der Anlage (Einreihungsplan) dargestellt.

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

D ö r f l e r