# Referatseinteilung; Änderung

25. Verordnung der Landesregierung vom 27. März 2012, Zahl: 01-ALLG-29/3-2012, mit der die Referatseinteilung geändert wird

Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:

Die Anlage zu § 1 der Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 52/2011, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 3/2012, wird wie folgt geändert:

In der Aufzählung der durch Landesrat Mag. Harald DOBERNIG zu besorgenden Angelegenheiten wird nach dem Ausdruck „Presseförderung;“ in neuer Zeile die Wortfolge „Angelegenheiten des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes;“ eingefügt.

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

D ö r f l e r