# Referatseinteilung; Änderung

84. Verordnung der Landesregierung vom 7.?August 2012, Zahl 01-ALLG-29/5-2012, mit der die Referatseinteilung geändert wird

Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:

Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 52/2011, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 3/2012, 25/2012 und 69/2012, wird wie folgt geändert:

Fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung, Orts- und Regionalentwicklung einschließlich Förderprogramme;

Raumordnungskataster;

Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems

KAGIS;

Vom Jugendschutz: der Bereich Jugendkarte;

Von den fachlichen Angelegenheiten des Tierschutzes:

Geschäftsstelle des Tierschutz­ombudsmannes;

Kärntner Schulgesetz, mit Ausnahme des Schulbaufonds und der Finanzaufsicht über Schulgemeindeverbände;

Landesangelegenheiten der kollegialen Schulbehörden des Bundes;

Förderung des Pflichtschulwesens;

Förderung der Lehrerfortbildung;

Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen und der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;

Schüler- und Studentenheime;

Schulstartgeld;

Stipendienwesen;

Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht;

Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;

Arbeitnehmerförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;

Arbeitsmarktförderungsprogramme;

Arbeitsstiftungen;

Lehrlingsförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;

Ausbildungsverhältnis als Lehrling beim Land;

Territorialer Beschäftigungspakt;

Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung;

Erwachsenenbildung;

Angelegenheiten des lebensbegleitenden Lernens;

Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes, der Nationalparks und Biosphärenparks, einschließlich der Schutzgebietsentwicklung;

Bergwacht;

Energieförderung, ausgenommen im Rahmen der Gewerbeförderung

oder der Wohnbauförderung;

Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes betroffen sind;

Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes, soweit sie nicht

die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;

Jagd;

Rechtliche Angelegenheiten der Fischerei;

Landesfischereiinspektor.

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Achill RUMPOLD:

Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung;

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:

Landeslehrer, ausgenommen solche für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“

durch folgende Wortfolge ersetzt:

„Erster Landeshauptmann-Stellvertreter Ing. Kurt SCHEUCH Feuerwehrwesen einschließlich Feuerwehr­ehrenzeichen;

Fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung, Orts- und Regionalentwicklung einschließlich Förderprogramme;

Raumordnungskataster;

Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems

KAGIS;

Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen;

Von den fachlichen Angelegenheiten des Tierschutzes:

Geschäftsstelle des Tierschutz­ombudsmannes;

Kärntner Schulgesetz hinsichtlich der Berufsschulen;

Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen;

Schüler- und Studentenheime;

Stipendienwesen;

Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;

Arbeitnehmerförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;

Arbeitsmarktförderungsprogramme;

Arbeitsstiftungen;

Lehrlingsförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;

Ausbildungsverhältnis als Lehrling beim Land;

Territorialer Beschäftigungspakt;

Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung;

Erwachsenenbildung;

Angelegenheiten des lebensbegleitenden Lernens;

Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes, der Nationalparks und Biosphärenparks, einschließlich der Schutzgebietsentwicklung;

Bergwacht;

Energieförderung, ausgenommen im Rahmen der Gewerbeförderung

oder der Wohnbauförderung;

Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes betroffen sind;

Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes, soweit sie nicht die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;

Jagd;

Rechtliche Angelegenheiten der Fischerei;

Landesfischereiinspektor.

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Achill RUMPOLD:

Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung;

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:

Landeslehrer für Berufsschulen, ausgenommen für land- und forstwirtschaftliche, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“.

„Im Einvernehmen mit

Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter Dipl.-Ing. Uwe SCHEUCH:

Landeslehrer, ausgenommen solche für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“

durch folgende Wortfolge ersetzt:

„Im Einvernehmen mit

Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter

Ing. Kurt SCHEUCH:

Landeslehrer für Berufsschulen, ausgenommen für land- und forstwirtschaftliche, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“

„Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Christian RAGGER:

Landeslehrer, ausgenommen solche für Berufsschulen und für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“

„Landesrat Mag. Christian RAGGER

Wohnbauförderung;

Allgemeine Wohnbeihilfe;

Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten;

Bodenbeschaffung für Wohn- und Siedlungszwecke;

Stadterneuerung;

Wohnraumbeschaffung;

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;

Miet- und Wohnrecht;

Hausbesorgerrecht;

Mindestsicherung einschließlich der Aufsicht über

Sozialhilfeverbände;

Angelegenheiten des Transparenzkontos;

Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;

Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen, ausgenommen der Bereich Jugendkarte;

Kärntner Pflegegeldgesetz;

Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer;

Rettungswesen;

Kärntner Stiftungs- und Fondsgesetz;

Kinder- und Jugendanwaltschaft;

Kärntner Chancengleichheitsgesetz;

Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung;

Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen;

Kärntner Antidiskriminierungsgesetz;

Kärntner Heimgesetz;

Opferhilfefonds;

Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten;

Sozialplanung;

Sozialbetreuungsberufe;

Pflegeanwaltschaft;

Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;

Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens einschließlich des Kärntner Gasgesetzes;

Allgemeine und fachliche Angelegenheiten des Bauwesens;

Landesbaupreis;

Erstellung technischer Richtlinien;

Kontakte zu Institutionen in technischen Belangen;

Sachverständigendienst in allen Hochbaubereichen;

Bau-Bürgerservice;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;

Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung;

Vergabewesen, soweit es nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 9 des Amtes der Landesregierung fällt;

Ombudsstelle für Vergabewesen;

Normenwesen;

Luftbilddokumentation;

Kunst am Bau.“

durch folgende Wortfolge ersetzt:

„Landesrat Mag. Christian RAGGER Fachhochschulwesen und andere wissenschaftliche Institutionen;

Wohnbauförderung;

Allgemeine Wohnbeihilfe;

Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten;

Bodenbeschaffung für Wohn- und Siedlungszwecke;

Stadterneuerung;

Wohnraumbeschaffung;

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;

Miet- und Wohnrecht;

Hausbesorgerrecht;

Mindestsicherung einschließlich der Aufsicht über

Sozialhilfeverbände;

Angelegenheiten des Transparenzkontos;

Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;

Kärntner Pflegegeldgesetz;

Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer;

Rettungswesen;

Kärntner Stiftungs- und Fondsgesetz;

Kinder- und Jugendanwaltschaft;

Kärntner Chancengleichheitsgesetz;

Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung;

Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen;

Kärntner Antidiskriminierungsgesetz;

Kärntner Heimgesetz;

Opferhilfefonds;

Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten;

Sozialplanung;

Sozialbetreuungsberufe;

Pflegeanwaltschaft;

Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;

Kärntner Schulgesetz, soweit es nicht Berufsschulen betrifft, mit Ausnahme des Schulbaufonds und der Finanzaufsicht über Schulgemeindeverbände;

Landesangelegenheiten der kollegialen Schulbehörden des Bundes;

Förderung des Pflichtschulwesens;

Förderung der Lehrerfortbildung;

Verwaltung der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;

Schulstartgeld;

Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht;

Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens einschließlich des Kärntner Gasgesetzes;

Allgemeine und fachliche Angelegenheiten des Bauwesens;

Landesbaupreis;

Erstellung technischer Richtlinien;

Kontakte zu Institutionen in technischen Belangen;

Sachverständigendienst in allen Hochbaubereichen;

Bau-Bürgerservice;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;

Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung;

Vergabewesen, soweit es nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 9 des Amtes der Landesregierung fällt;

Ombudsstelle für Vergabewesen;

Normenwesen;

Luftbilddokumentation;

Kunst am Bau.

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:

Landeslehrer, ausgenommen solche für Berufsschulen und für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).“

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

D ö r f l er