# Referatseinteilung

91. Verordnung:Referatseinteilung

91. Verordnung der Landesregierung vom 3.September 2012, Zahl 01-ALLG-29/6-2012, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE)

Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:

§ 1

Die Aufteilung der Angelegenheiten der Landesverwaltung, der mittelbaren Bundesverwaltung und der Auftragsverwaltung auf die Mitglieder der Landesregierung wird in der Anlage festgesetzt.

§ 2

Die Aufteilung gemäß § 1 umfasst keine Angelegenheiten, die nach der Verfassung mit der Funktion des Landeshauptmannes verbunden sind.

§ 3

Die Zuständigkeit für rechtliche Angelegenheiten von Landesgesetzen gemäß der Anlage zu § 1 umfasst auch die Zuständigkeit für die inhaltliche Ausarbeitung von referatsbezogenen Gesetzesentwürfen durch die Abteilung 1 (Kompetenzzentrum Landesamtsdirektion)/

Verfassungsdienst des Amtes der Landesregierung.

§ 4

Mit dem In-Kraft-Treten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird

(K-RE), LGBl. Nr. 52/2011, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 3/2012, 25/2012, 69/2012 und 84/2012, außer Kraft.

Für die Kärntner Landesregierung:

Der Landeshauptmann:

D ö r f l e r

(Anlage zu § 1)

Landeshauptmann Gerhard DÖRFLER

Innerer Dienst;

Geschäftseinteilung;

Referatseinteilung;

Vorbereitung der Sitzungen der Landesregierung;

Sekretariate der Mitglieder der Landesregierung;

Bezüge und Pensionen der Mitglieder des Landtages und der Landesregierung sowie des Amtsführenden Präsidenten und des Vizepräsidenten des Landesschulrates;

LAD-Konferenz;

LH-Konferenz;

Verkehr mit der Verbindungsstelle der Bundesländer;

Verkehr mit dem Rechnungshof und dem Landesrechnungshof;

Personal- und Amtsorganisation;

Amtsinspektion;

Amtsgebäudeverwaltung;

Amtswirtschaftsstelle;

Dienstreisenstelle;

Fuhrpark;

Informations- und Kommunikationstechnologie;

Rechtliche Angelegenheiten des E-Government;

Datenschutz;

Innerbetriebliches Berichtswesen;

Controlling;

Finanzkoordination für das Aufgabengebiet der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung;

Zivilrecht, soweit es nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fällt;

Repräsentation;

Auszeichnungen und Titel, ausgenommen Feuerwehrehrenzeichen;

Kärntner Landessymbolegesetz;

Gesetz über die Organisation des Verwaltungsgerichts des Landes;

Informationswesen, ausgenommen Umweltinformation;

Landespressedienst;

Kärntner Landeszeitung;

Regierungsmarketing und Medienarbeit;

Landesstelle für Statistik;

Landes-Bürgerservice einschließlich Bürgerbüro des Landeshauptmannes, ausgenommen Kärntner Unternehmerservice;

Koordination des Einheitlichen Ansprechpartners und der Verbindungsstelle nach der Richtlinie 2006/123/EG;

Dokumentationsstelle für Zeitgeschichte;

Allgemeine Beziehungen zu Ländern und Regionen, einschließlich

der Einrichtungen des Landes Kärnten vor Ort;

Kärntner EVTZ-Gesetz;

Volksgruppenbüro;

Angelegenheiten der Auslandsösterreicher;

Telekommunikation und Telematik;

Rechtliche Angelegenheiten der Kärntner Verwaltungsakademie;

Fachaufsicht über die Kärntner Verwaltungsakademie;

Sammlungsgesetz;

Rechtliche Angelegenheiten und Koordination der Katastrophenbekämpfung;

Kärntner Nothilfswerk;

Angelegenheiten der umfassenden Landesverteidigung, soweit sie

nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;

Zivildienstgesetz;

Flüchtlingswesen einschließlich Grundversorgung;

Wahlen (Allgemeine Vertretungskörper; Europäisches Parlament;

Bundespräsident; Bürgermeister-Direktwahlen; gesetzliche berufliche Vertretungen);

Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, ausgenommen Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern und von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;

Wählerevidenz;

Volksabstimmungen;

Volksbegehren;

Volksbefragungen;

Registerzählungsgesetz;

Schöffenlisten;

Staatsbürgerschaft;

Personenstandsangelegenheiten;

Reklamationsverfahren nach dem Meldegesetz;

Fremdenrecht;

Kultusangelegenheiten;

Angelegenheiten des Verfassungsdienstes (Bundesverfassung;

Landesverfassung; Landesgesetzgebung; Wiederverlautbarungen;

Vereinbarungen gemäß Art. 15a B-VG; Staatsverträge gemäß Art. 16 B-VG; Deregulierung; Geschäftsordnung der Landesregierung;

Geschäftsordnung des Amtes der Landesregierung; Begutachtungen betreffend Gesetz- und Verordnungsentwürfe des Bundes, Entwürfe für Verordnungen der Landesregierung und des Landeshauptmannes, Normentwürfe im Rahmen der europäischen Integration, sonstige Normentwürfe; Notifikationen betreffend Entwürfe technischer Vorschriften im Gesetzesrang, Beihilfen im Gesetzesrang, Umsetzungsmaßnahmen im Gesetzesrang im Rahmen der europäischen Integration; Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 138, 138a, 139, 139a, 140, 142 und 143 B-VG; Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von Wahlen zu den allgemeinen Vertretungskörpern; Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 144 B-VG; Mitwirkung bei Äußerungen an den Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG, soweit sie nicht eine Angelegenheit des Verfassungsdienstes sind; Verfahren vor Gerichten im Rahmen der europäischen Integration und vor internationalen Gerichten, soweit Gesetze betroffen sind; Mitwirkung in sonstigen Verfahren vor Gerichten im Rahmen der europäischen Integration und vor internationalen Gerichten; Redaktion des Landesgesetzblattes; Kärntner Landesrechtssammlung; Juristische Amtsbibliothek; Allgemeine Rechtsangelegenheiten);

Alle Angelegenheiten, die nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 1 des Amtes der Landesregierung fallen;

Auslösung des Konsultationsmechanismus;

Staatsgrenze;

Landesgrenze;

Bezirksgrenzen;

Gerichtssprengelgrenzen;

Kindergarten- und Hortwesen;

Von der Jugendwohlfahrt: die Bereiche Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;

Kindergartenfondsgesetz, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Familienfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Familienförderung;

Kärntner Babygeld;

Kärntner Seniorengesetz;

Sportwesen;

Kärntner Schischulgesetz;

Kärntner Berg- und Schiführergesetz;

Förderung alpiner Vereinigungen;

Angelegenheiten der Schisicherheit;

Pisten- und Loipengütesiegel;

Allgemeine Amtsbibliothek;

Rechtliche Angelegenheiten der Bundesstraßen, Landesstraßen und Eisenbahnzufahrtsstraßen, ausgenommen der Landesstraßenverwaltung; Lärmschutz an diesen Straßen;

Kraftfahrlinien;

Kraftfahrwesen hinsichtlich Transportbewilligungen, wenn durch die Ladung Grenzwerte überschritten werden, ausgenommen für Anbaugeräte selbstfahrender Arbeitsmaschinen; Bewilligungen von Blaulicht und Warnvorrichtungen, Kennzeichen für Kraftfahrzeuge und Anhänger; Angelegenheiten des XI., XII. und XIII. Abschnittes des Kraftfahrgesetzes; rechtliche Angelegenheiten des Kraftfahrwesens, sofern eine Berufung an den Landeshauptmann zulässig ist;

Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen,

ausgenommen Betriebsanlagenverfahren;

Personen- und Güterverkehr;

Gelegenheitsverkehr;

Straßenverkehrsrecht;

Verkehrsplanung, einschließlich öffentlicher Regional- und Nahverkehr (Verkehrsverbund);

Verwaltung der Beteiligung des Verkehrsverbundes;

Verkehrsstatistik;

Angelegenheiten der Verkehrssicherheit;

Arbeitnehmerförderung und Lehrlingsförderung hinsichtlich der Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;

Pendlerförderung;

Rechtliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes,

einschließlich der Enteignungen für Eisenbahnen;

Rechtliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;

Zivilluftfahrt, ausgenommen Außenlandungen und Außenabflüge sowie Angelegenheiten des VIII. Teiles des Luftfahrtgesetzes;

Campingwesen;

Von der Hochtechnologie: die Forschung und Entwicklung in den Bereichen alternative Mobilität und erneuerbare Energien;

Lawinenwarndienst;

Vom Kraftfahrwesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt:

Straßenkontrollen mit dem mobilen Prüfzug zur Prüfung an Ort und Stelle sowie Kfz-Überprüfungen in den Kfz-Prüfstellen;

Projektierung, Bau und Erhaltung der Landesstraßen sowie der Brücken und Sonderbauwerke im Zuge dieser Straßen;

Bauliche Umweltschutzmaßnahmen an Landesstraßen;

Bau und Erhaltung von Eisenbahnzufahrtsstraßen;

Projektierung und Bau überregionaler Radwege;

Rechtliche Angelegenheiten der Landesstraßenverwaltung;

Unfallstatistik und Verkehrszählung betreffend Landesstraßen;

Straßen- und Brückendatenbank;

Tunnelüberwachung;

Straßenbauämter, Straßenmeistereien, Brückenmeisterei;

Straßenbauhöfe;

Landestankstellen;

Boden- und Baustoffprüfung;

Länderkoordination der Forschungsgemeinschaft „Straße und Verkehr“;

Vermessungswesen.

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:

Preisrecht;

Konsumentenschutz;

Produktsicherheit.

Erster Landeshauptmann-Stellvertreter

Ing. Kurt SCHEUCH

Feuerwehrwesen einschließlich Feuerwehrehrenzeichen;

Rechtliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung;

Fachliche Angelegenheiten der Raumordnung und der Gemeindeplanung, Orts- und Regionalentwicklung einschließlich Förderprogramme;

Raumordnungskataster;

Koordination des Kärntner Geographischen Informationssystems

KAGIS;

Jugendschutz einschließlich des Beschäftigungsschutzes von Kindern und Jugendlichen;

Von den fachlichen Angelegenheiten des Tierschutzes:

Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes;

Kärntner Schulgesetz hinsichtlich der Berufsschulen;

Verwaltung der öffentlichen Berufsschulen;

Schüler- und Studentenheime;

Stipendienwesen;

Bildungs- und Arbeitsmarktpolitik;

Arbeitnehmerförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;

Arbeitsmarktförderungsprogramme;

Arbeitsstiftungen;

Lehrlingsförderung, ausgenommen die Beihilfen zur Erhöhung der Mobilität oder zur Bewältigung der Entfernung zwischen Wohnort und Arbeits- oder Ausbildungsplatz bzw. Berufsschule;

Ausbildungsverhältnis als Lehrling beim Land;

Territorialer Beschäftigungspakt;

Nationaler Aktionsplan für Beschäftigung;

Erwachsenenbildung;

Angelegenheiten des lebensbegleitenden Lernens;

Jugendförderung einschließlich Landesjugendreferat;

Gewerbsmäßige Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen hinsichtlich des Betriebsanlagenverfahrens;

Rechtliche Angelegenheiten der Tiertransporte;

Gewerbewesen ausgenommen Gewerbeförderung und Kärntner

Unternehmerservice;

Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;

Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;

Rechtliche Angelegenheiten des Tabakgesetzes hinsichtlich der Gewerbeordnung unterliegender Betriebe;

Koordinationsstelle für gewerbliche Betriebsanlagen;

Ingenieure und Ziviltechniker;

Wirtschaftstreuhänder;

Rechtliche Angelegenheiten des Dampfkesselwesens;

Kinowesen, ausgenommen die Filmbewertung;

Veranstaltungswesen;

Totalisateure und Buchmacher;

Glücksspielgesetz;

Privatzimmervermietung;

Berufsausbildungsgesetz und gewerbliche Berufsausbildung;

Patentrecht;

Kartellrecht;

Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb;

Gesetz zur Verbesserung der Nahversorgung und der Wettbewerbsbedingungen;

Außenhandel;

Devisengesetz;

Mineralrohstoffgesetz;

Rohstofflenkung;

Bevorratung einschließlich des Versorgungssicherungsgesetzes;

Eichwesen;

Wäge- und Messanstalten;

Beschussgesetz;

Marken- und Musterschutz;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes, der Nationalparks und Biosphärenparks, einschließlich der Schutzgebietsentwicklung;

Bergwacht;

Energieförderung, ausgenommen im Rahmen der Gewerbeförderung

oder der Wohnbauförderung;

Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit fachliche Angelegenheiten des Naturschutzes betroffen sind;

Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes, soweit sie nicht die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;

Jagd;

Rechtliche Angelegenheiten der Fischerei;

Landesfischereiinspektor.

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:

Landeslehrer für Berufsschulen, ausgenommen für land- und forstwirtschaftliche, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).

Zweiter Landeshauptmann-Stellvertreter Mag. Dr. Peter KAISER Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Gesundheitswesens einschließlich der Berufsvertretungen auf diesem Gebiet;

Rechtliche Angelegenheiten der Krankenanstalten;

Kärntner Landeskrankenanstalten-Betriebsgesetz;

Krankenanstalten-Zusammenarbeitsfonds;

Kärntner Gesundheitsfonds;

Krankenhaus-Bedarfsplanung;

Überregionale Kooperationen im Gesundheitswesen;

Angelegenheiten der nichtärztlichen Gesundheitsberufe,

insbesondere der Ausbildung und Berufsausübung;

Institut für Sportmedizin;

Sozialversicherung einschließlich Arbeitslosenversicherung;

Aufsicht über Sozialversicherungsträger;

Arbeitnehmerschutz;

Ausländerbeschäftigung;

Mindestlohntarife;

Landarbeitsrecht;

Land- und Forstwirtschaftliche Berufsausbildung einschließlich

der Aufsicht über die Land- und Forstwirtschaftliche

Lehrlings- und Fachausbildungsstelle;

Aufsicht über die Landarbeiterkammer;

Opferfürsorge;

Heilvorkommen und Kurorte;

Gemeindesanitätsdienst, ausgenommen das Dienstrecht;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Leichen- und Bestattungswesens;

Kriegsgräberfürsorge;

Rechtliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes, ausgenommen

der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;

Medizinisch-fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;

Rechtliche Angelegenheiten der Bäderhygiene, ausgenommen der Gewerbeordnung unterliegende Betriebe;

Medizinisch-fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;

Lebensmittelrecht;

Rechtliche Angelegenheiten des Tabakgesetzes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fallen;

Fachliche Angelegenheiten des Tabakgesetzes;

Fachliche Angelegenheiten des Suchtmittelwesens;

Fachliche Angelegenheiten des sozialmedizinischen und des

jugendfürsorgeärztlichen Dienstes;

Geschäftsstelle des Landessanitätsrates;

Sanitäre Aufsicht;

Lebensmittelaufsicht, einschließlich der Kontrolle des

biologischen Landbaues;

Lebensmitteluntersuchungsanstalt Kärnten;

Umweltmedizin;

Patientenanwaltschaft;

Schlichtungsstelle für Streitfälle aus Behandlungsverträgen;

Sachverständigendienst für Medizinprodukte;

Angelegenheiten der medizinischen Prävention;

Gesundheitsplanung;

Medizinisches Krisenmanagement.

Landesrat Dr. Wolfgang WALDNER

Tourismuswesen, soweit es nicht Abgaben betrifft;

Verbindungsbüro der Kärntner Landesregierung in Brüssel;

Koordination der Angelegenheiten der europäischen Integration;

EU-Programmkoordination;

Entwicklungszusammenarbeit;

Alpen-Adria-Geschäftsstelle Kärnten einschließlich Generalsekretariat der Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria;

Gemeinderecht;

Verkehr mit dem Verfassungsgerichtshof in Verfahren nach Art. 141 B-VG bei Anfechtungen von im Gemeinderat durchgeführten Wahlen in die mit der Vollziehung betrauten Organe der Gemeinden;

Gemeindeaufsicht, soweit sie nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;

Aufsicht über die Verwaltungsgemeinschaften;

Finanzaufsicht über Schulgemeindeverbände;

Überprüfung ortspolizeilicher Verordnungen;

Kärntner Landes-Sicherheitspolizeigesetz;

Kärntner Prostitutionsgesetz;

Grundstücksteilungsgesetz;

Bezüge und Pensionen der Gemeindeorgane;

Dienstrecht der Bediensteten der Gemeinden und der Schulgemeindeverbände;

Dienstrecht der Bediensteten von Gemeindeverbänden, soweit es nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 3 des Amtes der Landesregierung fällt;

Gemeindestraßen und Verbindungsstraßen;

Gemeindeabgaben einschließlich der Überprüfung von

Verordnungen;

Verfahrensrecht hinsichtlich Gemeindeabgaben;

Gemeinde-Kommissionsgebühren;

Bedarfszuweisungen;

Strukturmittel für neu entstandene Gemeinden;

Kärntner Schulbaufonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Kärntner Regionalfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Wegefreiheit im Berglande;

Koordination in Angelegenheiten alpiner Wanderwege;

Kärntner Gemeindenetz (CNC-Gemeinden);

Redaktion des Kärntner Gemeindeblattes;

Landesanstalt für veterinärmedizinische Untersuchungen;

Fachliche Angelegenheiten des Veterinärwesens einschließlich des Tierseuchenfonds und der Fleischuntersuchungsgebühren;

Fachliche Angelegenheiten des Tierschutzes, ausgenommen die Geschäftsstelle des Tierschutzombudsmannes;

Fachliche Angelegenheiten der Tiertransporte;

Veterinäre Aufsicht über die Schlachttier- und Fleischuntersuchung;

Geschäftsstelle des Tierseuchenfonds;

Kultur- und Kunstangelegenheiten, ausgenommen Volkskultur und Brauchtum;

Förderung von Wissenschaft, Kultur und Kunst, ausgenommen

Volkskultur und Brauchtum;

Denkmalschutz;

Künstlerische Sammlungen und Einrichtungen;

Filmbewertung;

Kulturaustausch;

Kulturelle Angelegenheiten der slowenischen Volksgruppe,

ausgenommen Volkskultur und Brauchtum;

Redaktion der Kärntner Kultur-Zeitschrift;

Rechtliche Angelegenheiten des Kärntner Landesarchivs;

Fachaufsicht über das Kärntner Landesarchiv;

Rechtliche Angelegenheiten des Landesmuseums für Kärnten;

Fachaufsicht über das Landesmuseum für Kärnten;

Museum Moderner Kunst Kärnten;

Landesgalerie/Artothek;

Galerie Kärnten;

Landesausstellungen (Ausstellungs- und Projektmanagement);

Fachliche Angelegenheiten der Landwirtschaft einschließlich der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU;

Landwirtschaftsförderung, ausgenommen die Energieförderung und an juristische Personen übertragene Förderungsmaßnahmen;

Aufsicht über juristische Personen hinsichtlich übertragener Förderungsmaßnahmen;

Gemeinsame Angelegenheiten der Land- und Forstwirtschaftsförderung;

Förderung und Erhaltung des ländlichen Wegenetzes;

Landwirtschaftsbericht;

Landesagrarbauhof;

Fachliche Angelegenheiten der Ent- und Bewässerung

(Landeskultureller Wasserbau) einschließlich der Förderung;

Agrarhistorisches Museum Ehrental;

Land- und forstwirtschaftliches Schulgesetz;

Fortbildung der Landeslehrer für land- und

forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen;

Beihilfen für Schüler an land- und forstwirtschaftlichen

Berufs- und Fachschulen;

Landeseigene landwirtschaftliche Schulgüter;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Forstwesens einschließlich der forstlichen Raumplanung, des forstlichen Umweltschutzes und des Forstaufsichtsdienstes;

Förderungen auf dem Gebiet des Forstwesens einschließlich der Forstaufschließung;

Rechtliche Angelegenheiten des Veterinärwesens einschließlich des Tierseuchenfonds und der Fleischuntersuchungsgebühren;

Rechtliche Angelegenheiten des Tierschutzes, soweit sie die landwirtschaftliche Tierhaltung betreffen;

Landwirtschaftsrecht einschließlich phytosanitärer Vorschriften;

Rechtliche Angelegenheiten der Bodenreform (Flurverfassung;

Güter- und Seilwege; Wald-, Weide- und Felddienstbarkeiten;

landwirtschaftliches Siedlungswesen);

Geschäftsstelle des Landesagrarsenates;

Rechtliche Angelegenheiten des Almschutzes;

Alminspektor;

Grundverkehr;

Geschäftsstelle der Grundverkehrslandeskommission;

Kärntner Chemikaliengesetz;

Rechtliche Angelegenheiten des Bienenwesens;

Rechtliche Angelegenheiten der landwirtschaftlichen

Marktordnung und der Lebensmittelbewirtschaftung;

Weingesetz;

Kärntner Weinbaugesetz;

Rechtliche Angelegenheiten des Buschenschankwesens;

Aufsicht über die Landwirtschaftskammer.

Landesrat Mag. Harald DOBERNIG

Landesbedienstete (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, ausgenommen das Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz; Stellenpläne;

Ruhe- und Versorgungsgenüsse; Personalvertretung;

Objektivierung; Bedienstetenschutz;

Behinderteneinstellungsgesetz; Fortbildung, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Kärntner Verwaltungsakademie oder der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung fällt), ausgenommen Landeslehrer;

Arbeitsrechtliche Angelegenheiten der Bediensteten ausgegliederter Rechtsträger, soweit dies gesetzlich oder vertraglich vorgesehen ist;

Lohn- und Gehaltsverrechnung der Landesbediensteten, Landeslehrer und, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, sonstiger Personen; Reisegebühren- und Fahrtkostenzuschussberechnung;

Landes-Bürgerservice hinsichtlich Kärntner Unternehmerservice;

Bundesfinanzen;

Landesfinanzen;

Landesvermögen;

Landesbeteiligungen, ausgenommen am Verkehrsverbund;

Landesvoranschlag;

Landesrechnungsabschluss und, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, Rechnungsabschlüsse sonstiger Rechtsträger;

Buchhaltungs- und Rechnungsdienst einschließlich der Nachprüfung für die Gebarung des Landes und, soweit gesetzlich oder vertraglich vorgesehen, sonstiger Rechtsträger;

Konkurrenzgebarung;

Dienstliche Fortbildung auf dem Gebiet des Buchhaltungs- und Rechnungsdienstes einschließlich der Nachprüfung;

Landeshaftungen;

Zustimmung zu Kreditfreigaben;

Mitwirkung bei der Bewilligung von Ausgaben, zu denen das Land

nicht gesetzlich oder rechtsverbindlich verpflichtet ist;

Landesabgaben;

Verfahrensrecht hinsichtlich Landesabgaben;

Überwachungsgebühren;

Landes-Kommissionsgebühren;

Kärntner Wirtschaftsförderungsfonds;

Wirtschaftspolitischer Beirat;

HYPO Alpe-Adria-Bank AG;

Kärntner Landesholding;

Kärntner Landesversicherung auf Gegenseitigkeit;

Landesfonds, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung fallen;

Finanzaufsicht über öffentlich-rechtliche Fonds und Anstalten sowie über Landesbetriebe, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung fällt;

Bevollmächtigung von Vertretern des Landes für Generalversammlungen und Hauptversammlungen von Kapitalgesellschaften durch den Landesfinanzreferenten;

Verwaltung landeseigener Gebäude und Liegenschaften, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung fällt;

Klubfinanzierungsgesetz;

Parteienförderung;

Presseförderung;

Angelegenheiten des Medienkooperations- und -förderungs-Transparenzgesetzes;

Zentrales Budget- und Finanzcontrolling;

Bauliche Koordinationsaufgaben zwischen dem Land und der Landesimmobiliengesellschaft Kärnten GmbH;

Alle finanziellen Angelegenheiten, die nicht mit Angelegenheiten verbunden sind, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 2 des Amtes der Landesregierung fallen;

Sonderbedarfszuweisungen;

Landeslehrer für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne);

Kärntner Landeskonservatorium;

Musikschulen des Landes Kärnten;

Angelegenheiten der Volkskultur und des Brauchtums

einschließlich der Förderung;

Gewerbeförderung;

Hochtechnologie einschließlich informationstechnologischer Leitprojekte sowie technologische Einrichtungen und Zentren, ausgenommen die Forschung und Entwicklung in den Bereichen alternative Mobilität und erneuerbare Energien.

Im Einvernehmen mit

Landeshauptmann Gerhard DÖRFLER:

Preisrecht;

Konsumentenschutz;

Produktsicherheit.

Im Einvernehmen mit

Erstem Landeshauptmann-Stellvertreter

Ing. Kurt SCHEUCH:

Landeslehrer für Berufsschulen, ausgenommen für land- und forstwirtschaftliche, (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Christian RAGGER:

Landeslehrer, ausgenommen solche für Berufsschulen und für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).

Landesrätin Dr.in Beate PRETTNER

Frauenberatung;

Kärntner Landes-Gleichbehandlungsgesetz;

Geschäftsstelle der Gleichbehandlungskommission;

Umweltlabor;

Abfallwirtschaftsrecht ausgenommen Gemeindeabgaben;

Rechtliche Angelegenheiten der Altlastensanierung;

Rechtliche Angelegenheiten der Umweltverträglichkeitsprüfung;

Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;

Wasserrecht, ausgenommen Abgaben;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des öffentlichen Wassergutes;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der

wasserwirtschaftlichen Planung;

Geschäftsstelle der Stiftung „Wasser für Kärnten“;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Binnen- und Seeschifffahrt;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Umweltmanagementgesetzes;

Rechtliche Angelegenheiten des Kärntner Gemeindekanalisationsgesetzes und des Gemeindewasserversorgungsgesetzes, ausgenommen Gemeindeabgaben;

Fachliche Angelegenheiten der Wasserwirtschaft einschließlich der Siedlungswasserwirtschaft, der Schutzwasserwirtschaft und der Förderung;

Führung des Wasserbuches;

Zentrale Datenbank der Wasserwirtschaft;

Hydrographie;

Fachliche Angelegenheiten des Wasserbaus einschließlich der Förderung;

Fachliche Angelegenheiten der Wasserkraftanlagen;

Kärntner Wasserwirtschaftsfonds, ausgenommen die Finanzaufsicht;

Geodateninfrastruktur-Koordinierungsstelle;

Energiewirtschaft;

Fachliche Angelegenheiten des Energiewesens;

Gas- und Elektrizitätswesen;

Starkstromwegerecht;

Ökostromgesetz;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten des Rohrleitungswesens;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Luftreinhaltung;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Heizungsanlagen;

Emissionszertifikategesetz;

Allgemeine Angelegenheiten des Umweltschutzes;

Öffentliche Umweltstelle nach dem Kärntner Umweltplanungsgesetz, soweit fachliche Angelegenheiten des Umweltschutzes betroffen sind;

Aufsicht über Gewässer und Wasseranlagen, betreffend die Gewässergüte, den Schutz des Grundwassers und den ökologischen Zustand der Gewässer;

Gewässerzustandsaufsicht einschließlich Betreuungsdienst und Talsperrenaufsicht;

Kärntner Institut für Seenforschung;

Kontrollen und Analytik von Abfall und umweltbelastenden

Stoffen;

Fachliche Angelegenheiten der Abfallwirtschaft einschließlich

der Förderung;

Abfallwirtschaftliche Dokumentation;

Erfassung, Abschätzung und Bewertung von Altlasten;

Luftgüteüberwachung;

Fachliche Angelegenheiten des Bodenschutzes;

Klärschlammregister;

Chemikaliengesetz, ausgenommen die Verwendung von

Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft;

Biozid-Produkte-Gesetz;

Umweltinformation, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet

einer anderen Abteilung als der Abteilung 8 des Amtes der Landesregierung fällt;

Umweltberatung;

Fachliche Angelegenheiten der Fischerei;

Geologie;

Geologisches Informationssystem;

Rohstoff- und Energieforschung;

Sachverständigendienst für Maschinenbau, Verfahrenstechnik und Sicherheitstechnik, Kraftfahrtechnik, Schwingungstechnik, Schalltechnik mit Ausnahme der Belange des Straßen- und Schienenverkehrs, Elektrotechnik mit Ausnahme der Medizinprodukte;

Technisch-fachliche Angelegenheiten des Strahlenschutzes;

Technisch-fachliche Angelegenheiten der Bäderhygiene;

Fachliche Angelegenheiten der Kesselanlagen;

Fachliche Angelegenheiten des Eisenbahngesetzes;

Fachliche Angelegenheiten des Seilbahngesetzes;

Kraftfahrwesen, soweit es nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt, ausgenommen Straßenkontrollen mit dem mobilen Prüfzug zur Prüfung an Ort und Stelle sowie Kfz-Überprüfungen in den Kfz-Prüfstellen;

Zivilluftfahrt, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet der Abteilung 7 des Amtes der Landesregierung fällt;

Beförderung gefährlicher Güter;

Koordination der Nachhaltigkeitsstrategie (Österreichische Strategie zur nachhaltigen Entwicklung);

Klimastrategie;

Kärntner Institut für Klimaschutz;

Landeswasserbauhof.

Landesrat Mag. Christian RAGGER Fachhochschulwesen und andere wissenschaftliche Institutionen;

Wohnbauförderung;

Allgemeine Wohnbeihilfe;

Wohn- und Siedlungsfonds für das Land Kärnten;

Bodenbeschaffung für Wohn- und Siedlungszwecke;

Stadterneuerung;

Wohnraumbeschaffung;

Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetz;

Miet- und Wohnrecht;

Hausbesorgerrecht;

Mindestsicherung einschließlich der Aufsicht über

Sozialhilfeverbände;

Angelegenheiten des Transparenzkontos;

Jugendwohlfahrt, ausgenommen die Bereiche der Tagesmütter und Tagesväter sowie Kindertagesstätten;

Kärntner Pflegegeldgesetz;

Bundespflegegeldgesetz für Landeslehrer;

Rettungswesen;

Kärntner Stiftungs- und Fondsgesetz;

Kinder- und Jugendanwaltschaft;

Kärntner Chancengleichheitsgesetz;

Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung;

Familien-, Partner- und Jugendlichenberatungsstellen;

Kärntner Antidiskriminierungsgesetz;

Kärntner Heimgesetz;

Opferhilfefonds;

Sozialpädagogisches Zentrum des Landes Kärnten;

Sozialplanung;

Sozialbetreuungsberufe;

Pflegeanwaltschaft;

Dienstrecht der Bediensteten der in das Aufgabengebiet der Abteilung 4 des Amtes der Landesregierung fallenden Gemeindeverbände;

Kärntner Schulgesetz, soweit es nicht Berufsschulen betrifft, mit Ausnahme des Schulbaufonds und der Finanzaufsicht über Schulgemeindeverbände;

Landesangelegenheiten der kollegialen Schulbehörden des Bundes;

Förderung des Pflichtschulwesens;

Förderung der Lehrerfortbildung;

Verwaltung der öffentlichen Sonderschulen mit angeschlossenem Schülerheim sowie der Privatschulen des Landes, soweit sie nicht in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 6 des Amtes der Landesregierung fällt;

Schulstartgeld;

Kärntner Medienzentrum für Bildung und Unterricht;

Rechtliche Angelegenheiten des Bauwesens einschließlich des Kärntner Gasgesetzes;

Allgemeine und fachliche Angelegenheiten des Bauwesens;

Landesbaupreis;

Erstellung technischer Richtlinien;

Kontakte zu Institutionen in technischen Belangen;

Sachverständigendienst in allen Hochbaubereichen;

Bau-Bürgerservice;

Rechtliche und fachliche Angelegenheiten der Ortsbildpflege;

Kärntner Gefahrenpolizei- und Feuerpolizeiordnung;

Vergabewesen, soweit es nicht mit einer Angelegenheit verbunden ist, die in das Aufgabengebiet einer anderen Abteilung als der Abteilung 9 des Amtes der Landesregierung fällt;

Ombudsstelle für Vergabewesen;

Normenwesen;

Luftbilddokumentation;

Kunst am Bau.

Im Einvernehmen mit

Landesrat Mag. Harald DOBERNIG:

Landeslehrer, ausgenommen solche für Berufsschulen und für land- und forstwirtschaftliche Berufs- und Fachschulen (Personalangelegenheiten einschließlich dienst- und besoldungsrechtlicher Angelegenheiten, Ruhe- und Versorgungsgenüsse, Personalvertretung, Bedienstetenschutz, Objektivierungsverfahren von Schulleitern, Stellenpläne).