# Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990; Änderung

Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:

Das Kärntner Ortsbildpflegegesetz 1990 – K-OBG, LGBl. Nr. 32, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 16/2009, wird wie folgt geändert:

Artikel I 1. § 4 Abs. 3 lit. d und e entfällt.

„(3) Zum Schutz des erhaltenswerten Ortsbildes oder im Interesse der Schaffung eines erhaltenswerten Ortsbildes, hat der Gemeinderat mit Verordnung zu bestimmen, ob und inwieweit und in welchen Teilen eines Ortsbereiches das Aufstellen von nicht ortsfesten Plakatständern zulässig ist.“

Artikel II

Inkrafttreten und Übergangsbestimmungen

(1) Dieses Gesetz tritt am 1. Dezember 2012 in Kraft.

(2) Verordnungen aufgrund dieses Gesetzes können ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden, sie dürfen jedoch frühestens mit dessen Inkrafttreten in Kraft gesetzt werden.

Der Präsident des Landtages:

L o b n i g

Der Landesrat:

Mag. R a g g e r