# 28. Kundmachung:Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen sowie zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 für Oberösterreich, Salzburg und Steiermark

28. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 11. Mai 2015,Zl. 01-VD-VE-117/3-2015, betreffend das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 in den Ländern Oberösterreich, Salzburg und Steiermark

> Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 des Kärntner Kundmachungsgesetzes – K-KMG, LGBl. Nr. 25/1996, zuletzt geändert durch Gesetz LGBl. Nr. 39/2013, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 12/2015, ist für die Länder Oberösterreich, Salzburg und Steiermark mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.