# 39. Kundmachung:Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung und zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für 2015 bis 2017; Inkrafttreten für Niederösterreich

39. Kundmachung des Landeshauptmannes vom 8. Juli 2015, Zl. 01-VD-VE-117/4-2015, betreffend das Inkrafttreten der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017 im Land Niederösterreich

> Gemäß § 2 Abs. 1 Z 4 des Kärntner Kundmachungsgesetzes – K-KMG, LGBl. Nr. 25/1996, zuletzt geändert durch Gesetz LGBl. Nr. 39/2013, wird kundgemacht:

Die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Förderung von Bildungsmaßnahmen im Bereich Basisbildung sowie von Bildungsmaßnahmen zum Nachholen des Pflichtschulabschlusses für die Jahre 2015 bis 2017, LGBl. Nr. 12/2015, ist für das Land Niederösterreich mit 1. Jänner 2015 in Kraft getreten.