# 48. Verordnung:Kärntner Landes-Krankenanstaltenplan 2015

48. Verordnung der Landesregierung vom 21. September 2015, Zl. 05-K-GES-17/13-2015, mit der der Kärntner Landes-Krankenanstaltenplan 2015 erlassen wird

> Auf Grund des § 4 der Kärntner Krankenanstaltenordnung 1999 – K-KAO, LGBl. Nr. 26/1999, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 46/2015, wird verordnet:

### § 1Anwendungsbereich {#prov_1anwendungsbereich}

Die Bestimmungen des Kärntner Landes-Krankenanstaltenplanes 2015 gelten für sämtliche Fondskrankenanstalten in Kärnten.

### § 2Standorte, Fächerstrukturen und Organisationsformen {#prov_2standorte_facherstrukturen_und_organisationsformen}

Die Standorte der Fondskrankenanstalten sowie die Fächerstruktur und die Organisationsformen in den einzelnen Sonderfächern der Fondskrankenanstalten werden in der beiliegenden Anlage festgelegt.

### § 3Maximalzahlen der systemisierten Betten und der medizinisch-technischen Großgeräte {#prov_3maximalzahlen_der_systemisierten_betten_und_der_medizinisch_technischen_gro_gerate}

(1) Die maximale Anzahl der systemisierten Betten in den Fondskrankenanstalten ergibt sich für die einzelnen Standorte je medizinischer Fachrichtung aus der Anlage. Betten für Begleitpersonen iSd § 53 Abs. 1 und 2 K-KAO sind auf die Bettenhöchstzahlen nicht anzurechnen.

(2) Die Art, die maximale Anzahl und die Standortfestlegung für die medizinisch-technischen Großgeräte in den Fondskrankenanstalten ergeben sich aus der Anlage.

### § 4Referenzzentren und Versorgungsbereiche {#prov_4referenzzentren_und_versorgungsbereiche}

Die Anzahl und die Standorte von Referenzzentren gemäß § 3b K-KAO sowie die speziellen Versorgungsbereiche je Standort werden in der Anlage festgelegt.

### § 5Inkrafttreten {#prov_5inkrafttreten}

(1) Diese Verordnung tritt mit dem Tag der Kundmachung in Kraft.

(2) Gleichzeitig tritt die Verordnung der Landesregierung, mit der der Kärntner Landes-Krankenanstaltenplan 2009 erlassen worden ist, LGBl. Nr. 67/2009, sowie der Abschnitt B der Anlage zur Verordnung der Landesregierung, mit der der Kärntner Landes-Krankenanstaltenplan 2004 einschließlich des Kärntner Großgeräteplanes 2004 erlassen worden ist, LGBl. Nr. 29/2004, zuletzt geändert durch Verordnung LGBl. Nr. 42/2008, außer Kraft.