# 78. Gesetz:Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz; Änderung

78. Gesetz vom 18. Dezember 2015, mit dem das Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz geändert wird

> Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:

> Das Kärntner Ausgleichszahlungs-Fonds-Gesetz – K-AFG, LGBl. Nr. 65/2015, wird wie folgt geändert:

In § 15 Abs. 4 wird nach dem zweiten Satz folgender Satz eingefügt:

„Die fernmündliche oder eine andere vergleichbare Form der Stimmabgabe einzelner Mitglieder ist zulässig.“