# 82. Gesetz:Kärntner Budgetkonsolidierungsgesetz; Änderung

82. Gesetz vom 10. Dezember 2015, mit dem das Kärntner Budgetkonsolidierungsgesetz geändert wird

> Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:

## Artikel I {#art_artikel_i}

> Das Gesetz, mit dem der Kärntner Landeshaushalt konsolidiert wird (Kärntner Budgetkonsolidierungsgesetz – K-BKG), LGBl. Nr. 7/2012, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 4/2015, wird wie folgt geändert:

1. Im § 2 Abs. 1 wird nach der Wortfolge „bis spätestens Ende des Jahres“ die Zahl „2016“ durch die Zahl „2018“ ersetzt.

2. Im § 2 Abs. 2 wird nach der Wortfolge „Die für die Jahre 2013 bis“ die Zahl „2016“ durch die Zahl „2018“ und der Ausdruck „2013-2016“ durch den Ausdruck „2013-2018“ ersetzt.

3. Im § 2 Abs. 5 wird nach der Wortfolge „Ab dem Jahr“ die Zahl „2016“ durch die Zahl „2018“ ersetzt.

4. Dem § 2 Abs. 5 wird folgender Satz angefügt:

„Auswirkungen von Maßnahmen zur Sicherung der Finanzmarktstabilität bleiben bei der Berechnung des Haushaltsergebnisses unberücksichtigt.“

## Artikel II {#art_artikel_ii}

Dieses Gesetz tritt mit 1. Juli 2015 in Kraft.