# 34. Verordnung:Pflichtsprengel für die Neuen Mittelschulen im Bezirk Wolfsberg

34. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 18. Mai 2016, Zl. -06-OG1-53/10-2016, mit der die Pflichtsprengel für die Neuen Mittelschulen im politischen Bezirk Wolfsberg festgesetzt werden

> Auf Grund der §§ 57 Abs. 1, 2 und 3 und 58 Abs. 3 des Kärntner Schulgesetzes, LGBl. Nr. 58/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2015, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Bad St. Leonhard im Lavanttal umfasst das Gebiet

### § 2 {#par_2}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Lavamünd umfasst

### § 3 {#par_3}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule St. Andrä umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde St. Andrä.

### § 4 {#par_4}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule St. Gertraud umfasst

### § 5 {#par_5}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule St. Paul im Lavanttal umfasst das Gebiet

### § 6 {#par_6}

Der deckungsgleiche Pflichtsprengel der Neuen Mittelschulen in der Stadt Wolfsberg umfasst das Gebiet der Stadtgemeinde Wolfsberg ausgenommen die Katastralgemeinden Vordertheißenegg, Hintertheißenegg und Waldenstein.

### § 7 {#par_7}

Die Sprengel für die Neuen Mittelschulen im politischen Bezirk Wolfsberg sind in den Gemeinden, auf deren Gebiet sich die Schulsprengel nach den §§ 1 bis 6 beziehen, und in den Neuen Mittelschulen Bad St. Leonhard im Lavanttal, Lavamünd, St. Andrä, St. Gertraud, St. Paul im Lavanttal und Wolfsberg zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.

### § 8 {#par_8}

(1) Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 2. März 1999, LGBl. Nr. 21/1999, mit der die Sprengel für die Hauptschulen im politischen Bezirk Wolfsberg festgesetzt werden, außer Kraft.