# 38. Verordnung:Referatseinteilung; Änderung

38. Verordnung der Landesregierung vom 23. Juni 2016, Zl. 01-RE-1/2-2016, mit der die Referatseinteilung geändert wird

> Gemäß Art. 103 Abs. 2 und Art. 104 Abs. 2 B-VG sowie gemäß Art. 51 Abs. 4 und 6 und Art. 56 Abs. 2 K-LVG wird verordnet:

> Die Verordnung der Landesregierung, mit der die Referatseinteilung erlassen wird (K-RE), LGBl. Nr. 28/2013, idF LGBl. Nr. 25/2014, wird wie folgt geändert:

In der Anlage zu § 1 wird die Wortfolge „Landesrat Mag. Christian RAGGER“ durch die Wortfolge „Landesrat Mag. Gernot DARMANN“ ersetzt.