# 43. Verordnung:Pflichtsprengel für die Neuen Mittelschulen im Bezirk Spittal an der Drau

43. Verordnung der Kärntner Landesregierung vom 27. Juni 2016, Zl. 06-OG1-54/6-2016, mit der die Pflichtsprengel für die Neuen Mittelschulen im politischen Bezirk Spittal an der Drau festgesetzt werden

> Auf Grund der §§ 57 Abs. 1, 2 und 3 und 58 Abs. 3 des Kärntner Schulgesetzes, LGBl. Nr. 58/2000, zuletzt geändert durch das Gesetz LGBl. Nr. 14/2015, wird verordnet:

### § 1 {#par_1}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Dellach im Drautal umfasst das Gebiet

### § 2 {#par_2}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Gmünd umfasst das Gebiet

### § 3 {#par_3}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Greifenburg umfasst das Gebiet

### § 4 {#par_4}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Möllbrücke-Lurnfeld umfasst das Gebiet

### § 5 {#par_5}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Obervellach umfasst das Gebiet

### § 6 {#par_6}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Radenthein umfasst das Gebiet

### § 7 {#par_7}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Rennweg umfasst das Gebiet

### § 8 {#par_8}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Seeboden umfasst das Gebiet

### § 9 {#par_9}

Der deckungsgleiche Pflichtsprengel der Neuen Mittelschulen Spittal an der Drau umfasst das Gebiet

### § 10 {#par_10}

Der Pflichtsprengel der Neuen Mittelschule Winklern umfasst das Gebiet

### § 11 {#par_11}

Die Sprengel für die Neuen Mittelschulen im politischen Bezirk Spittal an der Drau sind in den Gemeinden, auf deren Gebiet sich die Schulsprengel nach den §§ 1 bis 10 beziehen, und in den Neuen Mittelschulen Dellach im Drautal, Gmünd, Greifenburg, Möllbrücke-Lurnfeld, Obervellach, Radenthein, Rennweg, Seeboden, Spittal an der Drau und Winklern zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.

### § 12 {#par_12}

(1) Diese Verordnung tritt an dem ihrer Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung vom 2. Jänner 1991, LGBl. Nr. 12/1991, mit der die Sprengel (Pflicht- und Berechtigungssprengel) für die Hauptschulen im politischen Bezirk Spittal an der Drau festgesetzt werden, außer Kraft.