# 44. Verordnung:Geschäftseinteilung des Amtes der Landesregierung; Änderung

44. Verordnung des Landeshauptmannes vom 18. Mai 2016, Zl. 01-GEA-1/1-2016, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung geändert wird (K-GEA)

> Gemäß § 2 Abs. 1, 4 und 5 des Bundesverfassungsgesetzes betreffend Grundsätze für die Einrichtung und Geschäftsführung der Ämter der Landesregierungen außer Wien, BGBl. Nr. 289/1925, geändert durch BGBl. I Nr. 2/2008, sowie gemäß Art. 44 Abs. 2 und 3 der Kärntner Landesverfassung – K-LVG, LGBl. Nr. 85/1996, zuletzt geändert durch LGBl. Nr. 17/2016, wird mit Zustimmung der Landesregierung und hinsichtlich der mittelbaren Bundesverwaltung mit Zustimmung der Bundesregierung verordnet:

> Die Verordnung des Landeshauptmannes, mit der die Geschäftseinteilung des Amtes der Kärntner Landesregierung erlassen wird (K-GEA), LGBl. Nr. 33/2015, wird wie folgt geändert:

1. In der Anlage zu § 1 entfallen in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion die Wortfolgen „Innerbetriebliches Berichtswesen;“, „Controlling;“,„First Level Control (FLC) von Projekten im Rahmen von INTERREG-Förderprogrammen;“ und “Kärntner Landesrechtssammlung;“.

2. In der Anlage zu § 1 in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion wird die Wortfolge „Alpen-Adria-Geschäftsstelle einschließlich Generalsekretariat der Arbeitsgemeinschaft Alpen-Adria;“ durch die Wortfolge „Alpen-Adria Contact Point einschließlich Generalsekretariat der Alpen-Adria Allianz;“ ersetzt.

3. In der Anlage zu § 1 in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion wird der Ausdruck „Personenstandsangelegenheiten;“ durch die Wortfolge „Personenstandsangelegenheiten und Prüfungskommission für die Fachprüfung für Standesbeamte;“ ersetzt und nach der Wortfolge „Stellenplan der Landesverwaltung;“ in neuer Zeile der Ausdruck „Personalcontrolling;“ eingefügt.

4. In der Anlage zu § 1 in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 2 – Finanzen, Beteiligungen und Wohnbau wird nach der Wortfolge „Mitwirkung bei der Bewilligung von Ausgaben, zu denen das Land nicht gesetzlich oder rechtsverbindlich verpflichtet ist;“ jeweils in neuer Zeile die Wortfolgen „Controlling, ausgenommen Personalcontrolling;“ und „First Level Control (FLC) von Projekten im Rahmen von INTERREG-Förderprogrammen;“ eingefügt.

5. In der Anlage zu § 1 in der Aufzählung der Angelegenheiten der Abteilung 6 – Bildung, Wissenschaft, Kultur und Sport wird nach der Wortfolge „Allgemeine Amtsbibliothek;“ der Ausdruck „Pendlerförderung;“ durch den Ausdruck „Bibliothekswesen;“ ersetzt.