# 21. Verordnung:Bade- und Schwimmverbote um Schifffahrtsanlagen; Aufhebung

21. Verordnung des Landeshauptmannes vom 17. Mai 2017, Zl. 07-AL-GVV-402/11-2017, mit der die Verordnung, mit der Bade- und Schwimmverbote um Schifffahrtsanlagen für den Fahrgastverkehr auf Kärntner Seen geregelt werden, aufgehoben wird

> Aufgrund der §§ 17 Abs. 2 Z 1, Abs. 4 und 37 Abs. 5 des Schifffahrtsgesetzes – SchFG, BGBl. I Nr. 62/1997, zuletzt geändert mit BGBl. I Nr. 61/2015, wird verordnet:

Die Verordnung des Landeshauptmannes, mit der Bade- und Schwimmverbote um Schifffahrtsanlagen für den Fahrgastverkehr auf Kärntner Seen geregelt werden, LGBl. Nr. 27/2014, wird aufgehoben.