# 51. Gesetz:Kärntner Grundstücksteilungsgesetz; Änderung

51. Gesetz vom 20. Juli 2017, mit dem das Kärntner Grundstücksteilungsgesetzgeändert wird

> Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:

> Das Kärntner Grundstücksteilungsgesetz – K-GTG, LGBl. Nr. 3/1985, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 85/2013, wird wie folgt geändert:

In § 2 Z 2 wird nach der Wortfolge „Bebauungsplan besteht“ die Wortfolge „ausgenommen eine Verringerung von Mindestabständen, wenn in einem vorhandenen Baubestand bereits Abstände verwirklicht sind, die von den Bestimmungen des Bebauungsplanes abweichen“ eingefügt.