# 8. Gesetz:Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017; Änderung

8. Gesetz vom 18. Jänner 2018, mit dem das Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 geändert wird

> Der Landtag von Kärnten hat beschlossen:

#### Artikel I

> Das Kärntner Wohnbauförderungsgesetz 2017 (K-WBFG 2017), LGBl. Nr. 68/2017, zuletzt in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 2/2018, wird wie folgt geändert:

§ 50 Abs. 4 lautet:

„(4) § 36 und § 40 dieses Gesetzes sind auf alle Anträge auf Wohnbeihilfe und auf bereits bewilligte Wohnbeihilfen für Zeiträume nach dem 31. Dezember 2017 anzuwenden. Auf Anträge auf Wohnbeihilfe und auf bereits bewilligte Wohnbeihilfen für Zeiträume vor dem 1. Jänner 2018 sind die vor dem 1. Jänner 2018 geltenden gesetzlichen Bestimmungen anzuwenden. § 38 Abs. 3 und 4 dieses Gesetzes sind auch auf bewilligte Wohnbeihilfen anzuwenden, die einen Bewilligungszeitraum betreffen, der vor dem 1. Jänner 2018 liegt.“

#### Artikel II

Dieses Gesetz tritt am 1. Jänner 2018 in Kraft.